EU-Afghanistan-Deal

Die EU bemüht sich aktuell das 2016 geschlossene informelle Abkommen mit Afghanistan in die Praxis umzusetzen. Um Abschiebungen zu erleichtern und irreguläre Migration zu verhindern wurde die gemeinsame Stellungnahme „Joint Way Forward (JWF) on Migration Issues“ veröffentlicht. Das Dokument ist rechtlich nicht bindend, sondern soll eine Kooperation und Dialogsebene darstellen, die zur Durchsetzung effektiver Maßnahmen für die Bedürfnisse beider Seiten verpflichtet. Dadurch geht die Europäische Union wieder einen inoffiziellen Weg, ähnlich dem Deal mit der Türkei, der an dem durch die EU-Charta verlangten Schutz der Menschenrechte und fliehenden Menschen vorbei geht. Die Stellungnahme erläutert Maßnahmen, wie die Rückkehr von afghanischen Staatsbürgern z.B. durch den Bau eines dezidierten Rückkehr-Terminals am Kabuler Flughafen erleichtert werden soll. Es wird außerdem die Möglichkeit diskutiert wie Frauen und Kinder rückgeführt werden, ohne jedoch das Kindeswohl zu erwähnen. Es wird deutlich, dass es eine Verbindung zwischen der EU-Entwicklungshilfe für Afghanistan und dessen Kooperation im Migrationsmanagement gibt.

Der Europäische Flüchtlingsrat hat ein Advocacyschreiben veröffentlicht zu dem europäisch-afghanischen Bestreben. Neben einer guten Übersicht der Entwicklungen in der EU und der Türkei, der Schutzquoten und der europäischen Rechtsprechung fordert der Europäische Flüchtlingsrat das menschenrechtsverletzende Vorgehen einzustellen:

Abschiebungen nach Afghanistan sollten aufgrund der Sicherheitslage und den Herausforderungen bei der Reintegration von Rückkehrern aus Europa eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Rückkehr nicht vorliegen. Gefährdete Gruppen sollten unter keinen Umständen nach Afghanistan zurückkehren. Die freiwillige Ausreise sollte nur auf der Grundlage umfassender Informationen und einer Einwilligung nach Aufklärung erfolgen, wenn Bedingungen für eine würdevolle Rückkehr bestehen, echte Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in Afghanistan bestehen und der Zugang zu Botschaften, UNHCR und IOM gewährleistet und NGO- Hilfe bei Schwierigkeiten möglich ist

Der europäische Aufwand die Rückkehr nach Afghanistan zu erzwingen ist im Vergleich zu den Staatsangehörigen die tatsächlich zurückkehren können, unverhältnismäßig hoch. Afghanistan hat offensichtliche und sehr ernste Herausforderungen, wenn es darum geht, Rückkehrer in Sicherheit zu bringen oder zu unterstützen. In Europa wird ein unfreundliches Umfeld für Afghanen geschaffen, obwohl vielen internationaler  Schutz gewährt wird. Die Integration der afghanischen Flüchtlinge in europäische Gesellschaften muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die anhaltende Kluft der Schutzquoten in der EU zeigt, dass europäische Asylsysteme für schutzbedürftige Afghanen offenbar nicht funktionieren. Das EASO sollte die Praxis in Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten für afghanische Staatsangehörige analysieren und dabei betonen, dass das internationale Flüchtlingsrecht eingehalten werden muss.

In Afghanistan ist eine interne Fluchtoption bzw Schutzalternative unter den  UNHCR-Kriterien nicht gegeben, einschließlich Sicherheitslücken, Sicherheit, Zugang zu sicheren Orten, andere gewaltsam vertriebene Menschen in der Region, Zugang zu Unterkünften und Diskriminierung von Rückkehrern. Europa verschiebt seinen Fokus zunehmend vom Entwicklungs- und Menschenrechtsführer hin zu Abwehr, Isolation und Menschenrechtsverletzung . Damit gibt die Union ihre Vorbildfunktion auf und gibt anderen Ländern außerhalb der EU grünes Licht, ebenfalls Menschen weiterhin in ein zunehmend fragiles Afghanistan zurückzuführen.

Der „European Council on Refugees and Exiles“ (ECRE) schrieb über das „afghanische Paradoxon“ : Die kontinuierlich sinkenden Anerkennungsquoten und steigenden Abschiebungen trotz der sich stetig verschlechtertenden Sicherheitslage und eindeutiger UNHCR und EASO Stellungnahmen.

Der Norwegische Flüchtlingsrat NOAS hat eine Studie herausgebracht,“Who`s the strictest? A mapping of the Afghanistan-policies in Western European Countries”, die die extrem variierenden Anerkennungszahlen untersucht und rechtliche Einschätzungen zu interner Fluchtalternative, Fluchtgründen und Abschiebungspraxis gibt.