Rechtshilfefonds

Rechtshilfefonds

Durch die Grundgesetzänderung (Art.16) „Asylkompromiss“ sind die Rechtsmittelfristen für sehr viele Flüchtlinge auf eine Woche verkürzt worden. Durch das beschleunigte Asylverfahren ist eine umfassende Rechts-, bzw. Verfahrensberatung v.a. vor der ersten Anhörung kaum noch möglich.

Die mangelnde Kenntniss der Flüchtlinge über den Verfahrensablauf führt häufig zur Verfristung der Rechtsmittel. Hierdurch werden immer häufiger Menschen mit asylrelevanten Verfolgungsgründen allein aus formalrechtlichen Gründen nicht als Asylberechtigte anerkannt.

Ein großer Teil dieser Flüchtlinge ist durch die anschließend drohende Abschiebung in ihr Herkunftsland akut an Leib und Leben gefährdet. Als letzter Ausweg bleibt oft nur der Weg in die Illegalität.

Die meisten Flüchtlinge erhalten stark abgesenkte Sozialleistungen und dürfen wären eines Asylverfahrens nicht arbeiten. Prozesskostenhilfe wird meist abgelehnt und kann auch erst beantragt werden, wenn eine Klage beim Gericht bereits vorliegt, einen AnwältIn also schon tätig geworden ist.

Durch den Rechtshilfefond soll möglichst schnell mittellosen Flüchtlingen ein Rechtsbeistand gewährleistet werden, um ihnen eine faire Chance in ihrem Asylverfahren zu eröffnen.

Für die Vergabe der Gelder aus dem Fond sind die MitarbeiterInnen von fluchtpunkt, unterstützt durch den Beirat, verantwortlich.