Automatisch gespeicherter Entwurf

Automatisch gespeicherter Entwurf

Anschlag von Solingen

Erklärung von PRO ASYL

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen ­– PRO ASYL trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern.

PRO ASYL erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.

Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“-Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.

PRO ASYL warnt: Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Vielmehr sollte die Politik jetzt die Strukturen in unserem Land stützen, die sich seit Jahren gegen Extremismus jeglicher Art einsetzen und endlich das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.

Zu den Forderungen aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, stellt PRO ASYL fest: Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden (siehe auch: Gerade jetzt: Rechtsstaat stärken! Völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind damit unvereinbar | PRO ASYL).

Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.

www.proasyl.de

Weitere Informationen:

Abschiebungsreporting NRW hat zu diesem Thema einen Faktencheck veröffentlicht: Nach Anschlag von Solingen: Die nächste entgrenzte Abschiebedebatte.

Reinhard Pohl, freier Journalist und Herausgeber der Zeitschrift Gegenwind hat anlässlich der Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern nach Katar am 30. August einen Bericht verfasst, nach welchen Regeln so eine Abschiebung abläuft.

Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Aylsyuchender e.V.) hat die Pläne zu Leistungsausschlüssen in Dublin-Fällen EU- und Verfassungsrechtlich unter die Lupe genommen: „Vertreibung durch soziale Exklusion“

Der Mediendienst Integration hat ebenfalls Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebung und „freiwillige Ausreise“ zusammen gestellt.

World Refugee Day

– Keine Kompromisse bei Menschenrechten!
– Gleiche Rechte für alle Schutzsuchenden!
– Kein weiterer Abbau von Flüchtlingsrechten in Europa!

Am 26.05.23 feierte Deutschland ein trauriges Jubiläum – 30 Jahre Asylrechtsverschärfung.
Auf Betreiben der CDU-FDP- Regierung schränkte der Bundestag 1993 das Asylrecht drastisch ein. Auch die meisten SPD-Abgeordneten wollten die Zahl Schutzsuchender einschränken und stimmten zu. 3 Tage später starben in Solingen bei einem rassistischen Brandanschlag fünf aus der Türkei stammende Frauen und Mädchen.

In diesen Tagen sind EU und deutsche Regierung dabei, dem deutschen und europäischen Asylsystem und den Rechten der mit Ziel Deutschland fliehenden Menschen den Todesstoß zu versetzen. Das werden wir nicht hinnehmen! Wir rufen daher anlässlich des World Refugee Day am 20. Juni zu Protesten auf!
Trotz einer Aufforderung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und mehr als 50 Organisationen an die
Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), wurde beim Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 mit Zustimmung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), diese gravierende Deformation des EU-Asylrechts beschlossen. Die Regierung hat damit ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen. Die erzielten „Kompromisse“ gehen auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!

Die Regelungen, auf die sich die EU-Innenminister*innen geeinigt haben, werden schwerwiegende Folgen haben: Unter anderem wurde beschlossen verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ zu verschärfen und das „Dublin-System“ zu modifizieren. Die EU- Minister machen damit das Asylrecht zum Ausnahmerecht, das nur noch ganz wenige in Anspruch nehmen können:

1. Massiv erschwerter Zugang zum EU-Asylsystem durch Sperrung der Fluchtwege
Die bisher schon unmenschliche Zurückweisung von flüchtenden Menschen an den EU-Grenzen unter Beteiligung der EU-Grenz“schutz“agentur FRONTEX wird besonders im Mittelmeer intensiviert. EU- Staaten legalisieren die gegen EU-Recht verstoßenden Pushbacks. Rettungsschiffe werden durch immer strengere Auflagen daran gehindert Leben zu retten. Es werden sogar die Verbrecher der „Libyschen Küstenwache“ bei der mörderischen Jagd auf Flüchtende unterstützt und finanziert.

2. Das Prinzip der „sicheren Drittstaaten“ und „sicheren Herkunftsländer“
Das Konzept der sogenannten „sicheren Drittstaaten“, also Rückschiebung in Staaten, die Flüchtende auf ihrer Flucht passiert haben und die als „sicher“ erklärt wurden, dient dazu, dass europäische Staaten die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen auslagern. So werden in Griechenland z.B. die Anträge von syrischen, afghanischen und weiteren Asylsuchenden als „unzulässig“ abgelehnt, weil die Türkei für sie sicher sei – obwohl diese massiv nach Afghanistan und auch nach Syrien abschiebt. Hunderte Schutz suchende Menschen vor der griechischen Küste ertrunken! Wir fordern: Dieses Konzept wurde schon vor 30 Jahren ins deutsche Asylrecht eingeführt und ergänzt durch das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“. Danach werden Asylanträge von Menschen aus Staaten, die von Deutschen Behörden als „sicher“ eingestuft wurden, von vornherein als unbegründet abgelehnt. Die Liste dieser Staaten soll nun noch ausgeweitet werden.

3. Internierungs-Lager in EU-Nachbarstaaten und Asylverfahren an den Außengrenzen
Geplant ist, Flüchtende in geschlossenen Lagern an der EU-Außengrenze oder in EU-Nachbarstaaten wie Tunesien zu internieren. Befinden sich die Lager auf EU-Territorium, wird so getan, als wenn sie nicht eingereist wären, ihr Asylantrag wird im Eilverfahren geprüft (wobei nicht der Fluchtgrund, sondern Herkunft und Fluchtweg geprüft werden). Bis zu 12 Wochen soll diese „Vorprüfung“ und Internierung dauern. Und die allermeisten werden dann abgeschoben. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen, sich rechtlich beraten zu lassen, sie werden von der Außenwelt abgeschirmt. Nicht einmal Familien mit Kindern werden von den verpflichtenden Grenzverfahren ausgenommen – selbst dem Überschreiten dieser roten Linie hat die Bundesregierung zugestimmt und damit vor den Forderungen der EU-Länder mit rechten Regierungen kapituliert.

4. Modifizierte Fortführung der „Dublin-Verordnung“
Die unfairen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung werden im Prinzip beibehalten. Das gilt insbesondere für das Ersteinreise-Kriterium, nach dem der EU-Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst europäischen Boden betreten hat, für sein Asylverfahren zuständig ist. Bisher konnten Menschen aus zentraleuropäischen Staaten wie der BRD innerhalb von 6 Monaten in den Ankunftsstaat zurückgeschoben werden. Das geht vor allem zu Lasten der Schutzsuchenden, die lange auf die Prüfung ihres Asylantrags in der EU warten müssen. Nun wurde beschlossen, dass die Schutzsuchenden (nach der bis zu 12-wöchigen „Vorprüfung“ an der Außengrenze) paritätisch auf die EU-Staaten verteilt werden sollen. Aber die unwilligen Mitgliedsstaaten müssen – trotz der viel beschworenen Solidarität – auch zukünftig keine Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen können sie Geld zahlen, mit dem Grenzsicherungsmaßnahmen finanziert werden: 22.000 € soll ein Mensch auf der Flucht wert sein, den sie nicht aufnehmen wollen! So bekommt der Ausverkauf der Menschenrechte eine buchstäbliche Bedeutung.

Diese Liste der Schäbigkeiten gegenüber Menschen, die sich auf der Flucht nach Europa befinden, wird der Öffentlichkeit auch noch als Lösung der Probleme der deutschen Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Personen verkauft! Dabei wird seit einem Jahr mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aufnahme der Kriegs- geflüchteten aus der Ukraine bewiesen, dass es auch anders, nämlich menschlicher geht. Doch statt diese EU-Richtlinie auf ALLE geflüchteten Menschen in der EU anzuwenden, werden Geflüchtete ohne ukrainischen Pass diskriminiert. Auch das werden wir niemals akzeptieren!
Noch sind die Beschlüsse nicht Gesetz: Das EU-Parlament muss ihnen noch zustimmen.

Wir appellieren an das EU-Parlament, seiner humanitären Verantwortung gerecht zu werden und
an die Bundesregierung, ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Weg mit dem Drittstaats-Prinzip! Keine neuen „sicheren Drittstaaten“!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
  4. Keine Behinderung der Seenotrettung!
  5. Sichere Fluchtwege nach Europa!
  6. Gleiche Rechte für ALLE Schutzsuchenden nach dem Vorbild der Behandlung Geflüchteter mit ukrainischem Pass!


Unterzeichnende Gruppen:

Amnesty International + Bergedorfer Bündnis gegen Rechts + Bunte Hände
+ DFG-VK LV Hbg. + Flüchtlingsrat Hbg. + Freie Deutsch-Syrische Gesellschaft
+ GEW LV Hbg. + hamburgasyl – AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit + Hamburger Hilfskonvois
+ Hamburger Bündnis gegen Rechts + NINA womeN IN Action + OMAS GEGEN RECHTS Hbg.
+ RESQSHIP + Sea-Watch + Solidarische Stadt Hbg.
+ Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine + VVN-BdA LV Hbg. + WillkommensKulturHaus Ottensen + Wir für Niendorf

Aufruf World Refugee Day

Veranstaltungsprogramm World Refugee Day Rathaus Altona

Offener Zoom-Austausch Ukraine

!!! Ab 14.3. jeden Montag um 17.00Uhr !!!

Liebe Menschen in den Kirchengemeinden in Hamburg,

viele Gedanken, Hilfsangebote oder Fragen zur Solidarität mit aus der Ukraine Geflüchteten erreichen uns aus den Kirchengemeinden.

Was ist sinnvoll zu tun? Was ist mir noch unklar? An wen kann ich mich wenden? Wie können wir uns miteinander vernetzen?

Für solche und weitere Fragen bieten wir einen offenen Zoom-Austausch an. Vorerst immer montags um 17 Uhr. Jedes Mal werden Hauptamtliche aus der AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit dabei sein und den Austausch moderieren. Start ist am kommenden Montag, 14. März, 17 Uhr unter diesem Link: https://eu01web.zoom.us/j/69348271598?pwd=QVgxdzZhSkpteFUxWmxKTjVDTTYvQT09
(Meeting-ID: 693 4827 1598; Kenncode: 465513)

Sie haben noch Fragen im Vorfeld? Dann melden Sie sich gerne bei den Flüchtlingsbeauftragten der Kirchenkreise:

Magdalena Zimmermann (Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein): magdalena.zimmermann@kirchenkreis-hhsh.de

Mischa Helfmann (Kirchenkreis Hamburg Ost): M.Helfmann@Kirche-Hamburg-Ost.de

Updates Ukraine

  1. Rechtliche Hinweise für Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine (Aufenthalt, Sozialleistungen, etc.)
  2. Spendenmöglichkeiten
  3. Unterstützungsmöglichkeiten
  4. Unterkünfte
  5. Gesundheitliche Versorgungsstellen
  6. Hinweise für Menschen auf der Flucht
  7. Politische Stellungnahmen und Forderungen

Schutzsuchende aus der Ukraine können sich an die existierenden Beratungsstellen und Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete wenden. Adresslisten sind zu finden unter Praktische Hilfen.



Eine erste Orientierungshilfe für die Beratung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in Hamburg können Sie hier herunterladen. Erstellt von der Diakonie, Stand 8. März 2022.


Geflüchtete aus der Ukraine können mit ihren Heimtieren bis auf weiteres unter erleichterten Bedingungen aus der Ukraine nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise (wenn der Zielort in Deutschland ist) ist aber grundsätzlich eine Genehmigung für die Einreise des Tieres erforderlich. Für Tiere, die in Hamburg angekommen sind, erfolgt die Erteilung der Genehmigung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Hier finden Sie weitere Hinweise und das zur Anmeldung nötige Formular.

1. Rechtliche Hinweise für Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine (Aufenthalt, Sozialleistungen, etc.)

Bundesinnenministerium: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung:
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.: Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland, (Stand 11. März 2022)

Fluchtpunkt Hamburg: Rechtliche Hinweise (auch russich und ukrainisch) https://fluchtpunkt-hamburg.de/update-zur-aufnahme-von-gefluechteten-aus-der-ukraine-in-deutschland/ 

Flüchtlingsrat Niedersachsen: Informationssammlung für Schutzsuchende aus der Ukraine    https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/ukraine-aktuelle-informationen/

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: Informationen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine https://www.frsh.de/artikel/ukraine-informationen/, Informationen zum Erlass zum Aufnahmeverfahren für Flüchtlinge aus der Ukraine (10.03.2022)

GGUA Flüchtlingshilfe: Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ukraine_neu.pdf 

Informationsverbund Asyl und Migration e.V.: Informations- und Linksammlung https://www.asyl.net/schutzsuchende-ukraine

 IQ Fachstelle Migration: FAQ zur aktuellen rechtlichen Situation https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/fachstellen/fachstelle-einwanderung/fuer-die-praxis/arbeitshilfen/faq-aufenthalt-ukraine

Jugendmigrationsdienste (JMD): Beratung zu Aufenthaltsfragen https://www.jugendmigrationsdienste.de/meinen-jmd-vor-ort-finden/bundesland?tx_jmd_showjmd%5Bbundesland%5D=2&tx_jmd_showjmd%5Blandkreis%5D=0&tx_jmd_showjmd%5Btraegergruppe%5D=0 

Migrationsberatungen für erwachsene Zuwander*innen (MBE): Beratung zu Aufenthaltsfragen https://www.hamburg.de/contentblob/128662/5bf777ab8f4f721732338de0460aa6c9/data/allg-info-migrationsberatung-anbieter.pdf

Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung: Rechtliche Hinweise (auch russisch und ukrainisch) https://minor-kontor.de/aufenthaltsrechtliche-fragen-fuer-menschen-aus-der-ukraine-in-deutschland/   

ProAsyl: Wichtige Informationen zu Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer*innen https://www.proasyl.de/news/wichtige-infos-zur-einreise-und-verbleib-in-deutschland-fuer-ukrainerinnen/

Universität Hamburg: Hinweise zu Studien- und Rechtsberatung für Geflüchtete https://www.uni-hamburg.de/uhhhilft-ukraine/hilfsangebote.html


Konsulat der Ukraine in Hamburg
Generalkonsulat der Ukraine
Mundsburger Damm 1
22087 Hamburg
Telefon: +49 40 229 498 10
Fax: +79 40 229 498 13
E-Mail: gc_deg@mfa.gov.ua
Webseite: https://hamburg.mfa.gov.ua/de
Konsul: Frau Dr. Iryna Tybinka
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 09.00 – 13.00 Uhr und Di. 15.00 – 18.00 Uhr


Beschlüsse und Verordnungen EU/Deutschland:

4. März 2022: Durchführungsbeschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, Rat der Europäischen Union

7. März 2022: Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV)
, Bundesinnenministerium

2. Spendenmöglichkeiten

Caritas International: https://www.caritas-international.de/hilfeweltweit/europa/ukraine/inlandsvertriebene

Diakone Katatstrophenhilfe: https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spende/ukraine


Sachspendensammelaktionen in Hamburg:

Wer: ASB-Logistikzentrum Auslandshilfe
Wann: täglich von 10-17 Uhr
Wo: Suurheid 22 (Anfahrt über Sieversstücken), 22559 Hamburg
Was wird benötigt: Sachspenden für Spendentransporte, Telefon-Hotline: (040) 831131

Wer: Der Hafen hilft
Wann: Montags bis freitags 16 bis 20 Uhr, am Wochenende 14 bis 19 Uhr
Wo: Logistikstation im Oberhafen, Stockmeyerstraße 43, 20457 Hamburg
Was wird benötigt: Informationen über aktuelle Bedarfe (auch Geldspenden möglich) unter https://www.der-hafen-hilft.de/

3. Unterstützungsmöglichkeiten

Der ASB Ortsverband Hamburg-Mitte hat am Hamburger Hauptbahnhof eine erste Anlaufstelle für Geflüchtete eingerichtet, um ihnen die Möglichkeiten zu erklären, wie und wohin sie innerhalb Hamburgs für eine Unterkunft weiterfahren können.
Kontaktaufnahme über E-Mail und Telefon: ov-mitte@asb-hamburg.de, Tel.: 040 831131

Informationen der Stadt zur Unterbringung und ehrenamtlicher Unterstützung in Hamburg finden sie hier.
Kontakte zu bezirklichen  Koordinator*innen von Freiwilligen: https://www.hamburg.de/fluechtlinge-grundlagen/5038392/fluechtlings-koordinatoren/

Die Freiwilligenagenturen Hamburgs bieten Informationen zu ehrenamtlichen Engagement, Sach- und Geldspenden und Unterkünften.

Das Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) und die Bürgerstiftung sammeln Angebote der Unterstützung, sowohl für private Unterbringung, als auch Patenschaften.
Kontaktaufnahme über Mail: ukrainehelfen@bhfi.de

Hanseatic Help
Mit seinem derzeitigen Lagerbestand kann Hanseatic Help die gerade anfallenden Bedarfe gut decken. Es werden keine Sachspenden eigens für die Ukraine angenommen. Dagegen wird Hilfe beim Sortieren im Lager gebraucht. Meldet Euch gern via freiwillig@hanseatic-help.org. Aufgrund des anstehenden Aufwands für die Ukraine-Hilfe empfehlen wir allen, die zum ersten Mal zum Helfen kommen, am besten am Mittwoch, Freitag oder Samstag jeweils um 11 oder 14 Uhr zu kommen. Zu den Zeiten können erfahrene Ehrenamtliche euch am besten einweisen.

„Wir für Niendorf“
Das Café Mittenmang soll neben dem Samstag auch am Freitag die Tore öffnen. Weiterhin findet das Café derzeit Unterschlupf im Gemeindehaus der Kirche am Markt (Niendorfer Marktplatz 3a, 22459 Hamburg), da die ALTE SCHULE nach einem Wasserschaden weiterhin nicht zur Verfügung steht.
Für beide Tage suchen wir noch Unterstützung durch Menschen, die Lust haben, im Cafe mitzuhelfen oder mit den Gästen Deutsch zu sprechen – bitte meldet Euch gerne unter: mittenmang@wirfuerniendorf.de 

Grundsätzlich wird es Bedarf geben an Sprachvermittler*innen für Ukrainisch, Polnisch, Russisch. Wenn Menschen mit diesen Sprachkenntnissen bereit sind, zu unterstützen, freuen wir uns über eine Rückmeldung unter info@wirfuerniendorf.de

Wir freuen uns sehr, dass unsere Künstler*innen von pART of us  spontan eine Idee umgesetzt haben und unsere eigene „Solidarität mit der Ukraine Friedenstaube“ entworfen haben. Diese wollen wir nun durch Niendorf fliegen lassen- ach am liebsten in die ganze Welt! Druckt sie aus, hängt sie ins Fenster, ins Auto…nutzt es in Eurem What’s App Status… Lasst die Taube fliegen!

Die Taube gib es als Postkarte oder A4 Poster professionell gedruckt zum Abholen im Village. Wir würden uns freuen, wenn dieses Poster in Geschäften am Tibarg und darüberhinaus  als gemeinsames Zeichen aufgehängt werden würde. Wir haben bewusst auf eine Werbung über das Poster verzichtet und keine Logo/ Webadresse hinterlassen.  Wir freuen uns aber über Rückmeldungen, wohin und wie weit die Taube geflogen ist!

4. Unterkünfte

Geflüchtete aus der Ukraine werden derzeit in Unterkünften von Fördern & Wohnen untergebracht, zunächst im Ankunftszentrum in Hamburg- Rahlstedt.
Zentrale Erstaufnahme (ZEA)
Bargkoppelweg 66a
22145 Hamburg

Aktuelle Hinweise der Behörden werden hier veröffentlicht:
https://www.hamburg.de/ukraine/
https://www.fz-hh.de/de/

Wenn Sie zusätzlich private Unterkünfte anbieten möchten, gibt es für Hamburg folgende Ansprechpartner*innen: 

  1. Bürgerstiftung Hamburg mit Bündnis Hamburger Flüchtlingshilfe (BHFI): Kontaktaufnahme über Mail ukrainehelfen@bhfi.de
  2. Norddeutsch-ukrainischer Hilfsstab: Hamburger Koordinationsstelle
  3. Initiative Unterkunft Ukraine
  4. Übernachtungsmöglichkeiten für flüchtende BPOCs (Black and People of Color) aus der Ukraine: shelter@arrivati.de
  5. HomesForUkraine (EU-weit)

5. Gesundheitliche Versorgungsstellen

Leistungsberechtigte erhalten eine vorläufige Bescheinigung über die Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven, die sechs Wochen gültig ist, und können damit unmittelbar einen Arzt/ eine Ärztin bzw. ein Krankenhaus aufsuchen. Später – nach erfolgter Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven – erhalten sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK).


Der Internetdienst Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit listet ab sofort Ärztinnen und Ärzte auf, in deren Praxen Ukrainisch oder Russisch gesprochen wird. Unter den Mediziner*inen finden sich Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen wie Zahnärzt*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, teilte die Stiftung am Mittwoch in Hamburg mit. Im Verzeichnis der Arzt-Auskunft sind rund 23.000 Einträge von Praxen gelistet, in denen Russisch verstanden wird, in 620 können sich Patienten auf Ukrainisch verständigen.

Flüchtlingsambulanz des UKE: fluechtlingsambulanz@uke.de / 040 4719308 0

Psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete (Ukrainisch / Russisch Dolmetscher*innen sind verfügbar): psb-flucht@diakonie-hamburg.de / 040 30620-361 / Königstraße 54

Hilfe für ukrainische Schutzsuchende mit Epilepsie
Gerade bei Epilepsie ist die geregelte Medikamenten-Einnahme besonders wichtig. Viele Schutzsuchende haben aber derzeit nicht mehr ausreichend Epilepsie-Medikamente. Daher können sich ukrainische Schutzsuchende mit Epilepsie telefonisch einen Termin für eine Kurz-Vorstellung in der Praxis geben lassen, damit eine geregelte Medikamentenversorgung dieser Menschen gewährleistet ist. Voraussetzung ist die bereits erfolgte Registrierung der Schutzsuchenden, damit eine Krankenversicherung besteht (aktuell werden 24-Stunden-Bescheinigungen für die ärztliche Versorgung ausgestellt).
Bitte beachten: Da es sich um eine reine Epilepsie-Ambulanz handelt, können keine anderen Krankheiten behandelt oder Medikamente verordnet werden. Es muss zwingend vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Eine Mitarbeiterin in der Ambulanz spricht Ukrainisch.
Kontakt:
Spezial-Ambulanz am Ev. Krankenhaus Alsterdorf
Paul-Stritter-Weg 1
22337 Hamburg
Terminvereinbarung: 040 50 77 39 66
Sprechzeiten der Spezialambulanz:
Montag 8.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 14.00 Uhr

6. Hinweise für Menschen auf der Flucht

Fortlaufend aktualisierte Informationen für Menschen, die einen Weg aus der Ukraine finden wollen. Infos in Englisch und Ukrainisch: https://cryptpad.fr/pad/#/2/pad/view/wznYh8Q6eEGuTI-UrgBjqqwsUrz9JzlHFoLURk1kd48/

Die Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel in Wien hat einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere an Frauen gerichtet ist, die aus der Ukraine fliehen. Der Leitfaden „Be safe on the way“ soll auf Gefahren des Menschenhandels aufmerksam machen und wichtige präventive Hinweise geben.
Zuständig für Anfragen aus Deutschland aller Art ist das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, 08000 116 016 das in 17 Sprachen, ua Russisch zu erreichen ist.  Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) bietet ebenfalls viele Informationen zu dem Thema.

Evakuierungsinitiative „Evacuate africans from Ucraine“ für flüchtende BPOCs aus der Ukraine: evacuateafricansfromua@gmail.com

7. Politische Stellungnahmen und Forderungen

Solidarität kennt keine Nationalität – Aufnahmebedingungen für alle Schutzsuchenden verbessern. Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, freie Wohnortwahl und dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten (11. März 2022)

Nicht mit zweierlei Maß! EU will die Opfer des Ukarine-Krieges unterschiedlich behandeln. Nichtregierungsorganisationen und Zuwanderungsbeauftragter fordern schleswig-holsteinische Gleichbehandlungspraxis bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ein. (7. März 2022)

Diakonie-Präsident Lilie zu den EU-Beschlüssen zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (4. März 2022)

Caritas fordert humanitäre Korridore und stockt Hilfe für die Ukraine und Nachbarländer deutlich auf (2. März 2022)

EKD-Friedensbeauftragter und Bischof für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr zum Krieg in der Ukraine (2. März 2022)

Brot für die Welt und Diakonie Deutschland rufen zu Frieden auf (25. Februar 2022)

Griechenland

Hamburg, 15. April 2021 – wie ihr sicherlich mitbekommen habt, ist die Zahl der Geflüchteten, die mit internationalem Schutz aus Griechenland kommen, in den letzten Monaten gestiegen. In was für einer Situation sich Anerkannte in Griechenland befinden und warum die meisten alles daran setzen, so schnell wie möglich aus Griechenland raus zu kommen, beleuchtet eine neue Stellungnahme der Stiftung PRO ASYL und von Refugee Support Aegean (RSA), die wir heute veröffentlich haben.

Zur Stellungnahme klicken Sie hier.
Die dazugehörige Meldung auf unserer Website ist hier abrufbar:

Abschiebung