Die Versorgung von Geflüchteten und Migrant*innen mit einer Behinderung ist nach wie vor ein vernachlässigtes Arbeitsfeld. Aus den Praxisfeldern der Migrant*innen- und Behindertenarbeit kommen immer wieder Hinweise, dass Menschen mit Behinderung mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialrechtlichen Ausschlüssen unterliegen. Im Jahr 2016 hat Passage Hamburg eine Rechtsexpertise zum Themenfeld erstellen lassen (Weiser 2016), die eine Bestandsaufnahme enthält, in der systematisch die sozialrechtlichen Ausschlüsse im Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht und Behinderung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen identifiziert werden. Zudem werden unterschiedliche Ansprüche auf Sozial- und Versicherungsleistungen für verschiedene Migrant*innengruppen untersucht und zusammengestellt.
Um zu einer Wissenserweiterung auch für die praktische Beratung beizutragen, wurde – abgleitet aus der Expertise – ein Beratungsleitfaden erstellt. Er steht hier als Download zur Verfügung oder ist auf der Internetseite zu finden.