UNHCR hat seine neuen Richtlinien zu Afghanistan veröffentlicht und bringt es auf den Punkt: Geflüchtete Afghan*innen können nicht nach Kabul geschickt werden! PRO ASYL forderte die Sammelabschiebung für Dienstag, den 11.09., akut auszusetzen. Entscheidungen über Leib und Leben dürfen diese Erkenntnisse nicht ignorieren. Trotzdem wurde der Abschiebeflug mit rund 20 Personen durchgeführt und ist am Mittwoch morgen in Kabul gelandet.
Das neue 120-Seiten-Papier des UNHCR beschreibt unter detaillierter Quellenangabe, wie sich die Sicherheits-, Menschenrechts- und humanitäre Lage in Afghanistan weiter verändert hat. Diese Beschreibung verläuft diametral zur derzeitigen Praxis der Abschiebungen nach Afghanistan, konkret nach Kabul. Gerade für die entscheidende Frage der Situation in der Hauptstadt heißt es nämlich, dass dort kein Schutz zu finden ist (S. 114):
»UNHCR considers that given the current security, human rights and humanitarian situation in Kabul, an IFA/IRA [interne Schutz- oder Neuansiedlungsalternative] is generally not available in the city.«
UNHCR beschreibt ausdrücklich die Gefahren, die sich durch die verschärfte Sicherheitslage für Zivilist*innen ergeben (S. 112):
»(…) civilians who partake in day-to-day economic and social activities in Kabul are exposed to a risk of falling victim to the generalized violence that affects the city.«
»In Hinblick auf die gegenwärtige Sicherheits- und Menschenrechtslage, sowie die humanitäre Situation, ist Kabul keine generelle interne Fluchtalternative.«
Weitere Informationen: ProAsyl