Obwohl ein Antrag der LINKEN zur sofortigen und umfassenden Wiederermöglichung des Familiennachzugs, insbesondere aus Drittstaaten, in der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Bundestages mit Mehrheit abgelehnt wurde, gab der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE) bekannt:
Ab heute ist der Familiennachzug aus Drittstaaten wieder wie vor der Pandemie möglich! Der Familiennachzug werde als dringender Grund anerkannt, der eine Einreise im Einzelfall trotz der Corona-bedingten Maßnahmen ermöglicht – und zwar unabhängig davon, ob die Betroffenen aus einem Drittstaat kommen, der auf der heute auf EU-Ebene beschlossenen „Positiv-Liste“ risikoarmer Länder steht! Es wird gesundheitliche Schutzmaßnahmen geben (Quarantäne usw.), etwa bei Einreise aus einem Risikogebiet, wenn kein negativer Corona-Test vorliegt.
Ulla Jelpke begrüßt in einer Pressemitteilung diese gute Nachricht – und erinnert zugleich daran, dass die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs menschenrechtlich nicht haltbar und epidemiologisch auch nicht erforderlich war.
Dies, und weitere Ausnahmegründe zur Einreise, ist auch einer Pressemitteilung des BMI zu entnehmen. Demnach tritt die Regelung am heutigen Tag, den 2. Juli in Kraft.