23. September 2020 – Grenzverfahren unter Haftbedingungen – die Zukunft des Europäischen Asylsystems?
Wenn es nach den Plänen der EU-Kommission geht, die sie im Rahmen des »New Pact on Migration and Asylum« am 23. September vorgestellt hat, dann ja. Die Vorschläge würden zu einem Zwei-Klassen-Asylsystem führen, wie die Schnellanalyse von PRO ASYL ergibt.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den sogenannten »New Pact on Migration and Asylum« vorgestellt, einen Neuaufschlag für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS). Erste Reformvorschläge der Kommission von 2016 scheiterten an der Zerstrittenheit der EU-Mitgliedstaaten über die Aufnahme und Verteilung von Schutzsuchenden. An diesem Streit hat sich wenig geändert. Deswegen setzt die Kommission auf Themen, auf die sich alle einigen können: Abschiebungen und Abschottung.
Das Jahr 2020 musste schon bis jetzt als weiterer Tiefpunkt in der europäischen Geschichte bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und des Flüchtlingsschutzes gesehen werden:
Schüsse an der griechisch-türkischen Grenze; die zeitweise Aussetzung des Asylrechts in Griechenland; gewalttätige Push-Backs auf der Balkanroute; Flüchtlingsboote, die von der griechischen Küstenwache zurück in türkische Gewässer gezerrt werden – und schließlich der Brand von Moria und die unwürdige Verweigerung der Aufnahme von 12.000 Menschen, die alles verloren haben, in einer Union mit einer Bevölkerungszahl von 446 Millionen Menschen.
Der »New Pact« hätte eine notwendige Wende einläuten können, doch der Schutz von Menschen steht nicht im Mittelpunkt der Pläne der Kommission – wie bei einer ersten Analyse der Vorschläge deutlich wird. Die EU-Kommission darf als einziger Akteur in der EU neue Gesetze vorschlagen. Mit der Vorstellung des Paktes hat sie fünf neue Gesetzesinitiativen eingebracht und weitere angekündigt (zu den Vorschlägen im Original siehe hier).
Für den vollständen Bericht aud der Pro-Asyl-Homepage klicken Sie hier.