- Rechtliche Hinweise für Schutzsuchende Menschen aus Afghanistan (Aufenthalt, Sozialleistungen, etc.)
- Spenden- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Politische Stellungnahmen und Forderungen
1.Rechtliche Hinweise für Schutzsuchenden Menschen aus Afghanistan
Wir raten allen Betroffenen dringend dazu, sich individuell bei einer professionellen Beratung zu informieren!
Bundesinnenministerium, 2. September 2022: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Länder mit Hinweis auf die Verbalnote Anfang September 2022 darüber informiert, dass
- die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können,
- Ausstellung von neuen Pässen nur in Ausnahmefällen erfolgt und nicht absehbar sei, wann Anträge zur Ausstellung neuer Pässe wieder entgegen genommen und bearbeitet werden;
- gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras;
- Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden und
- ggf. sollen von den Ausländerverwaltungen Reiseausweise ausgestellt werden.
Hier zum Download die Verbalnote der Afghan. Botschaft zur Ausstellung Pässe/ Tazkira vom 26.7.2022
Zusammenstellung einiger hilfreicher Links (Stand 02.10.2021 von Luisa Nebel von
der Law Clinc Hamburg): Links-fuer-die-Beratung-von-Bucerius-Law-School-Hamburg
Übersichtstabelle über Zuständigkeiten im Visumsverfahren Familiennachzug Afghanistan (DRK, Stand 1. Juni 22)
Die Afghanistan Beratung von Bin e.V. in Hamburg bietet Ratsuchenden und Betroffenen, unbürokratische Beratung und Hilfe zu allen wichtigen Themen rund um Afghanistan auch in ihrer Muttersprache. Dadurch unterstützt die Beratung niedrigschwellig und bedarfsorientiert. Wenn Sie Unterstützung bei Fragen rund um Flucht, Asyl, Aufenthalt, Familienzusammenführung und Integration benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Zudem werden Sie bei Bedarf im Rahmen dieses Projekts und der bestehenden Kooperationen mit den beiden Hamburger Law Clinics juristisch informiert und unterstützt.
Ein weiteres Ziel dieses Projekts ist es auch, die Beratungsstellen zu entlasten und eine Anlaufstelle zu spezifischen Fragen rund um das Thema Afghanistan zu bieten.
Die Beratung findet momentan nur schriftlich per Mail statt. Telefonische Sprechzeiten sollen folgen. Sollte ein Beratungsgespräch mit den Berater*innen aus den beiden Law Clinics gewünscht sein, können Zoom Meetings durchgeführt werden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, dass jemand zum Übersetzten dabei ist.
Kontakt: Frau Hadis Moussavi, moussavi@bin-ev.hamburg
Beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein helfen die Kolleg*innen vom Projekt Afghanistan Afghan*innen oder Unterstützenden bei Fragen zum Familiennachzug oder bei der Erlangung eines Bleiberechts. Das Team führt auch dezentrale herkunftssprachliche Gruppeninformationsveranstaltungen für Afghan*innen und andere Interessierte zur geltenden oder künftigen Rechtsalge durch. Bei Interesse bitten sie um Hinweise.
Kontakt: Marziya Ahmadi, Shabdiz Mohammadi, T. 0431-55681358, afghanistan@frsh.de
BAMF: Debatte um Asylantragsstellung bei evakuierten Afghan*innen, die nicht als Ortskräfte eingestuft wurden: Pro Asyl kritisiert den Druck des Bundesamtes für Asyl und Flüchtlinge (Bamf) auf ehemalige afghanische Ortskräfte, einen Asylantrag zu stellen. Mehr Infos bspw. hier.
Das Bamf reagiert auf die Vorwürfe mit einer Klarstellung auf Twitter:
Refugee Law Clinic: Viele relevante Infos sind auch in diesem Beitrag (verfasst von Karina Purenkov und Mailin Loock) zusammengetragen. Den aktuellen Fragen widmet sich der III. Abschnitt: https://rlc-journal.org/2021/flucht-aus-afghanistan-was-war-was-ist-was-wird/.
Proasyl Beratungsinfos: Proasyl hat die Beratungshinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen überarbeitet: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-afghanische-fluechtlinge-und-ihre-beraterinnen/
handbookgermany: Hier findet sich eine immer aktualisierte Zusammenstellung von neuen Informationen. Die Infos werden auf Deutsch, Dari, Pashtu zur Verfügung gestellt. Zur Webseite geht es hier.
Hinweis für eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan in Deutschland: Aus konkretem Anlass hat der Flüchtlingsrat Niedersachen aktuelle Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan, die aufgrund ihrer Gefährdung nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan eine Aufnahmezusage erhalten haben, in den Sprachen deutsch, dari und pashtu zusammengestellt. Die Hinweise auf Dari und Pashtu finden sie hier.
Informationen des Auswärtigen Amtes: Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan
2. Spenden und Unterstützungsmöglichkeiten
Alle Projekte von hamburgasyl stehen natürlich auch afghanischen Schutzsuchenden offen. Schreiben sie uns gerne eine E-mail, wenn sie sich engagieren wollen!
Finanziell werden dringend Spenden für die „Afghanistan-Beratung“ der Caritas, der Law Clinic der Bucerius und der Refugee Law Clinicee Law Clinic benötigt:
IBAN DE 34 400 602 650 20 20 20 800, Verwendungszweck: Härtefallberatung / Afghanistan Beratung
Hamburgerinnen und Hamburger, die perspektivisch ehrenamtliche Hilfe anbieten möchten, kontaktieren am besten das Team der Freiwilligenkoordination. Sachspenden bitte an Hanseatic Help.
3. Politische Stellungnahmen und Forderungen
Seebrücke: Luftbrücke jetzt! Schafft sichere Fluchtwege aus Afghanistan! und Kabul Luftbrücke.
Nordkirche: Kirchenleitung appelliert an Landesregierungen: Afghanistan: Gesicherte Perspektiven für Flüchtlinge und Asylsuchende nötig.