Klage auf Gesundheitsversorgung

In Deutschland leben hunderttausende Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Sie gehen zur Arbeit, schicken ihre Kinder zur Schule – und haben keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Der Grund ist eine Vorschrift im Aufenthaltsgesetz: Staatliche Stellen müssen Menschen ohne Papiere umgehend an die Ausländerbehörde melden, wenn sie mit ihnen in Kontakt kommen. Die Ausländerbehörde leitet dann die Abschiebung in die Wege. Die Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) “Ohne Angst zum Arzt” zeigt: Die Meldepflicht führt dazu, dass lebensbedrohliche Erkrankungen unbehandelt bleiben. Und sie verletzt Grund- und Menschenrechte.
(Quelle: https://freiheitsrechte.org/gesundheitsversorgung/)

Gemeinsam mit einem Kläger aus dem Kosovo reichten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Organisation Ärzte der Welt am 10. Mai Klage ein gegen die Stadt Frankfurt um Zugang zu Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere. Der herzkranke Kläger lebt und arbeitet seit 30 Jahren in Deutschland, seit 2017 ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Ohne Aufenthaltserlaubnis ist er faktisch von der Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgeschlossen. Für eine Behandlung seiner Herzkrankheit muss er beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Das Sozialamt ist verpflichtet, ihn sofort bei der Ausländerbehörde zu melden. Damit würde dem Kläger die Abschiebung drohen.

„Das Recht auf eine medizinische Grundversorgung ist Ausdruck der Menschenwürde und steht allen Menschen zu – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Schwerkranke, Schwangere und Kinder hier faktisch nicht zum Arzt gehen können, wenn sie keinen Aufenthaltstitel haben“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF. Weiterlesen…

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