Berlin/Hamburg, den 28. Februar: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Nach beinahe drei Jahren können wir heute mit Äbtissin Mechthild Thürmer aus Kirchschletten in Bayern aufatmen. Das Amtsgericht Bamberg stellte das Verfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl in mehreren Fällen wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ein. Seit Sommer 2020 wartete Mutter Mechthild auf diesen Termin und das Verfahren zog sich aus verschiedenen Gründen in die Länge. Bereits im Februar 2022 bestätigte das Bayrische Oberste Landesgericht den Freispruch Bruder Abrahams. Auch ihm war Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die Gewährung von Kirchenasyl vorgeworfen worden. Das Oberlandesgericht hatte noch einmal festgestellt, dass das Gewähren von Kirchenasyl keine Straftat darstellt. Die Strafverfolgung von Kirchenasyl fand regelhaft in den letzten Jahren ausschließlich in Bayern statt.
Wir freuen uns mit Mutter Mechthild und allen, die sich für die Rechte Geflüchteter einsetzen, über die heutige Gerichtsentscheidung! Wir hoffen, dass hiervon auch Signalwirkung ausgeht und sich die Behördenpraxis ändert. Wir fordern die Bayrischen Behörden, die Strafverfolgung von Kirchenasyl einzustellen. Die geflüchteten Kirchenasyl-Gäste sowie die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften fordern die Humanität und menschenwürdige Behandlung ein, die eigentlich allen Menschen zusteht. Mit dem Kirchenasyl schaffen wir den Zugang zu Grundrechten, der im europäischen Asylsystem zunehmend ausgehebelt wird. Das Engagement von Mutter Mechthild und so vielen anderen verdient Anerkennung, nicht Bestrafung.
Pastorin Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.