Familiennachzug

Zwischenbilanz zu ausgesetztem Familiennachzug: Kein ausreichender Schutz für Härtefälle

Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führt nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Project (IRAP) zu erheblichem Leid bei Eltern und Kindern der betroffenen Familien. Zugleich erweist sich die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung in der Praxis als nicht wirksam.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung zum Familiennachzug, für die knapp 300 Beratungsfachkräfte befragt und die bisherige Rechtsprechung ausgewertet wurden.

Oliver Müller, Caritas-Vorstand für Internationales, Migration und Katastrophenhilfe, bewertet in einer Pressemeldung: „Das Verfahren zur Prüfung von Härtefällen ist intransparent, langwierig und mit extrem hohen Hürden verbunden.“

Der Deutsche Caritasverband fordert, die Aussetzung des Familiennachzugs wie gesetzlich vorgesehen, zum 23. Juli 2027 auslaufen zu lassen. Bis dahin muss die Härtefallregelung so ausgestaltet werden, dass besonders schutzbedürftige Familien tatsächlich eine realistische Chance auf Zusammenführung erhalten.