Abschiebehaftanstalt Glückstadt

Seit August letzten Jahres ist die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt in Betrieb. Das Kooperationsprojekt von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg soll als Ultima Ratio bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen und sicherstellen, dass sich Menschen dieser nicht entziehen, so die übereinstimmende Haltung der drei Landesregierungen. Demnach soll auch die sogenannte Rückfürungseinrichtung am Hamburger Flughafen in diesem Jahr geschlossen werden. Die ehemalige Marine-Kaserne in Glückstadt wurde unter Schirmherrschaft von Schleswig-Holstein aufwendig und kostenintensiv umfunktioniert und soll für insgesamt 60 Inhaftierte Platz bieten – 20 Plätze für jedes beteiligte Bundesland. Aktuell steht noch nicht die gesamte Kapazität zur Verfügung, da einerseits die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sein sollen, andererseits sich nicht genug Bedienstete für den Abschiebehaftvollzug finden lassen. Um dies zu ändern hat Schleswig-Holstein eine eigene Ausbildung für Abschiebehaftvollzugsbedienstete geschaffen.

Es ist aus unserer Perspektive zwingend notwendig, Strukturen zu stärken, die den Inhaftierten Menschen rechtlich zur Seite stehen. Nicht zuletzt die aussagekräftige Statistik des renommierten Migrationsrechtsanwalts Peter Fahlbusch zeigt, dass es regelmäßig zu rechtswidrigen Inhaftierungen Ausreisepflichtiger kommt. Demnach waren knapp über 50% aller Mandant:innen von ihm, die sich bundesweit in Abschiebehaftanstalten befanden, zu Unrecht in Haft. Diese hohe Fehlerquote von rechtlichen Entscheidungen zeigt, dass es nötig ist, den betroffenen Menschen eine Lobby zu geben und sie zu unterstützen. Folglich sind wir erfreut, dass die Diakonie Rantzau-Münsterdorf in der Einrichtung die offizielle Sozialberatung übernimmt und Inhaftierten zur Seite steht. Weitere Organisationen und Gruppen, die sich in Glückstadt engagieren sind: Flüchtlingsrat SH, Refugee Law Clinic Kiel, Besuchsgruppe Glückstadt (http://glueckstadtohneabschiebehaft.blogsport.eu/). Auch die Hamburger Law Clinic unterstützt mit ihrer Expertise bei rechtlichen Abschiebehaftberatung in Glückstadt (info@abschiebehaftberatung-hh.de).

 Die Innenministerin von Schleswig-Holstein Dr. Sabine Sütterlin-Waack wirbt mit dem Slogan „Wohnen minus Freiheit“ für die Akzeptanz der neuen Einrichtung und nutzt bewusst Worte wie Bewohnende oder Untergebrachte anstatt Inhaftierte. Es scheint, dass der interessierten Öffentlichkeit und Nachbarschaft ein Bild vermittelt werden soll, das wenig mit der Realität zu tun hat. Dies zeigt sich, wenn man vor der neu hochgezogen 6 Meter hohen Betonwand der Einrichtung steht, über die kein Blick von außen in das Innere der Haftanstalt geworfen werden kann. Noch viel weniger können die Inhaftierten über die Mauer rausschauen geschweige denn rausgehen. Auf dem alten Kasernenareal wurden neben ein paar Sportgeräten vor allem Sicherheitsarchitektur installiert: Zäune, Gitter, Nato-Draht, Kameras, Schlösser und Zellen, darunter auch besonders gesicherte Hafträume z.B. für suizidale Menschen. Den Inhaftierten werden ihre Smartphones bei Aufnahme abgenommen und mit nicht-internetfähigen Handys ausgetauscht, sodass den Menschen erschwert wird, ihre üblichen sozialen Kontakte Aufrecht zu erhalten.

Wohnen hat für uns viele Facetten, aber mitnichten hat der Alltag für Inhaftierte in Glückstadt damit zu tun. Sie sind ausgeschlossen vom gesellschaftlichen Leben, warten auf ihre Abschiebung ins Ungewisse und befinden sich in einem Vollzug, der dem einer Strafhaft ähnelt.
Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wir sprechen i.d.R. nicht von verurteilten Staftäter:innen. Wir sprechen von Schutzsuchenden, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen wollten. 

Mehr Informationen:
Der NDR hat eine dreiteilige Dokumentation veröffentlicht, die eindrucksvoll die Entstehungsgeschichte der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt begleitet und verschiedene Perspektiven auf den Bau der Einrichtung beleuchtet.

Teil 1
Teil 2
Teil 3