Am 18. August hat die Innenministerkonferenz im Umlaufverfahren beschlossen, den Abschiebestopp in den Iran (mit Ausnahme von speziellen Fällen) zu verlängern.
Dazu wurde jüngst ein Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz an die Ausländerbehörden bekannt:
„Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat sich mit ihrem Umlaufbeschluss vom 18. August 2023 darauf verständigt, dass angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage im Iran bis zum 31. Dezember 2023 keine Abschiebungen in die Islamische Republik Iran durchgeführt werden.
Ich ordne daher die Aussetzung von Abschiebungen in die Islamische Republik Iran gem. § 60a Abs. 1 AufenthG bis zum 31. Dezember 2023 an.
Nach sorgfältiger Einzelfallprüfung soll die Rückführung von Gefährdern und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sowie Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, und Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, weiterhin durchgeführt werden.“
Siehe auch Mitteilung des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westphalen: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/imk-beschluss-zu-abschiebungsstopp-iran.html