Erklärung von PRO ASYL
Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – PRO ASYL trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern.
PRO ASYL erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.
Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“-Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.
PRO ASYL warnt: Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Vielmehr sollte die Politik jetzt die Strukturen in unserem Land stützen, die sich seit Jahren gegen Extremismus jeglicher Art einsetzen und endlich das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.
Zu den Forderungen aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, stellt PRO ASYL fest: Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden (siehe auch: Gerade jetzt: Rechtsstaat stärken! Völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind damit unvereinbar | PRO ASYL).
Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.
Weitere Informationen:
Abschiebungsreporting NRW hat zu diesem Thema einen Faktencheck veröffentlicht: Nach Anschlag von Solingen: Die nächste entgrenzte Abschiebedebatte.
Reinhard Pohl, freier Journalist und Herausgeber der Zeitschrift Gegenwind hat anlässlich der Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern nach Katar am 30. August einen Bericht verfasst, nach welchen Regeln so eine Abschiebung abläuft.
Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Aylsyuchender e.V.) hat die Pläne zu Leistungsausschlüssen in Dublin-Fällen EU- und Verfassungsrechtlich unter die Lupe genommen: „Vertreibung durch soziale Exklusion“
Der Mediendienst Integration hat ebenfalls Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebung und „freiwillige Ausreise“ zusammen gestellt.