Abschiebungsbeobachtung am HH Flughafen

Zwischenbilanz nach einem Jahr:

Nach dem ersten Jahr des Projekts „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ zieht das Diakonische Werk Hamburg eine positive Bilanz.

Dirk Hauer, Leiter des Fachbereiches Migration und Existenzsicherung: „Die Abschiebungsbeobachtung erfüllt ihre unabhängige Kontrollfunktion. Abschiebungen sind für alle Beteiligten immer eine Extremsituation. Die Abschiebungsbeobachtung gewährleistet, dass Abschiebungen nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“

In 2018 hat der Abschiebungsbeobachter Felix Wieneke 183 Abschiebungen vom Flughafen Hamburg beobachtet und davon 28 (15 Prozent) als besonders problematisch dokumentiert. Diese Problemanzeigen werden regelmäßig im Flughafenforum Hamburg zwischen Kirchen, Verbänden, Menschenrechtsorganisationen und Behörden besprochen.

Dirk Hauer: „Abschiebungen, die unter humanitären Gesichtspunkten grenzwertig sind, sind keine Einzelfälle.

Das hat die Abschiebungsbeobachtung leider bestätigt. Das ist auch die Folge einer Politik, die sich nur noch an möglichst vielen und möglichst schnellen Abschiebungen orientiert.“

2018 immer wieder aufgetretene Probleme waren:

• fehlende Übersetzerinnen und Übersetzer am Flughafen; die Betroffenen können daher vor Ort kaum kommunizieren

• die starke psychische Belastung von Kindern, etwa wenn sie Zeugen von Zwangsmaßnahmen sind oder wenn Familien getrennt werden

• die unterschiedliche Bewertung der Reisefähigkeit von Kranken durch verschiedene Behörden

• die mangelnde Kooperation und Informationsverweigerung einiger Behörden, die im Forum nicht vertreten sind.

Dirk Hauer: „Als Diakonie Hamburg werden wir uns gegenüber Politik und Verwaltung dafür einsetzen, dass die angezeigten Probleme behoben werden. Unser Ziel ist es, dass wir in einem Jahr deutlich weniger schwierige Situationen am Hamburger Flughafen besprechen müssen.

Forums-Moderator Hans-Peter Strenge, ehemaliger Bezirksamtsleiter in Hamburg Altona und Staatsrat a.D. in der Justizbehörde, beschreibt die Zusammenarbeit im Forum als vertrauensvoll: „Bei allen unterschiedlichen Rollen und Perspektiven haben wir sehr offene und direkte Gespräche führen können, die sich für alle Beteiligten als aufschlussreich und wertvoll erwiesen haben. Dafür danke ich allen Beteiligten herzlich. Das ist auch deshalb ein gutes Zeichen, weil Organisationen der Flüchtlingsunterstützung immer öfter mit unverhohlenem Misstrauen begegnet wird.“

Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werks Hamburg und wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg

Für Rückfragen steht Ihnen im Diakonischen Werk Hamburg Dr. Dirk Hauer gern zur Verfügung (040-30620-367; hauer@diakonie-hamburg.de).

Den Jahresbericht 2018 finden Sie hier.

Ortswechsel Sprechstunde Fluchtpunkt

Die offene Sprechstunde findet in der Eifflerstr. 3 in 22769 Hamburg statt.

Donnerstags 09:30 – 12:30

Beim Kirchenasyl geht es um den Schutz des Einzelnen

Ein Gespräch mit Wolf-Dieter Just

Kirchenasyl hat eine lange Tradition. Trotzdem kommt es darüber regelmäßig zu Spannungen zwischen Kirche und Staat.

Die Kirche versteht sich als Anwältin für Benachteiligte und Schützerin der Menschenwürde und -rechte aller. Dies kann auch bedeuten, Schutzbedürftigen, denen eine Abschiebung in ein für sie unsicheres Land droht, Kirchenasyl zu gewähren. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gibt an, dass sich in Deutschland Mitte November 2018 etwa 883 Personen in 553 aktiven Kirchenasylen befanden. Bei der Mehrzahl der Menschen im Kirchenasyl geht es darum, eine im Rahmen des Dublin-Verfahrens vorgesehene Überstellung in ein anderes EU-Mitgliedsland zu verhindern, damit über den Asylantrag letztendlich in Deutschland entschieden wird. Ein Gespräch mit dem promovierten Theologen und emeritierten Professor für Ethik und Sozialphilosophie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum, Wolf-Dieter Just.

Herr Just, was genau ist Kirchenasyl?

Ein Kirchenasyl ist die befristete Aufnahme von Geflüchteten in den Räumen einer Kirchengemeinde, denen bei einer Abschiebung Folter, Tod oder menschenrechtswidrige Härten drohen. Es soll Zeit gewonnen werden, damit das Schutzbegehren der Geflüchteten noch einmal sorgfältig unter rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkten geprüft werden kann. So kann nachgewiesen werden, ob Entscheidungen der Behörden revisionsbedürftig sind oder nicht. Denn Irren ist menschlich – es kann immer zu Fehlentscheidungen kommen. Daher empfiehlt es sich in manchen Fällen, einen Asyl-Folgeantrag zu stellen. Direkt am ersten Tag werden die Behörden durch die Kirchenasyl gewährende Gemeinde informiert, dass sie einen Geflüchteten in Schutz genommen hat. Das Kirchenasyl ist also nicht geheim!

Seit wann gibt es die Tradition des Kirchenasyls?

Schon in der Antike gab es die Tradition, an heiligen Stätten wie Tempeln, Grabstätten oder heiligen Hainen Menschen Schutz zu gewähren. Innerhalb dieser Tabuzonen sollten Menschen z.B. vor Lynchjustiz oder Blutrache bewahrt werden, vor allem wenn nicht klar war, ob sie schuldig waren oder nicht. Im alten Israel musste Blutrache verübt werden, wenn ein Mensch getötet wurde. Der Tötende musste dann selbst wieder getötet werden – ein unheilvoller Kreislauf. Um das zu vermeiden, wurden sechs sogenannte Asylstädte auf beiden Seiten des Jordans gegründet. Dort konnten Menschen Schutz suchen, die von Blutrache bedroht waren. Die Asylstädte boten sozusagen Möglichkeiten der Revision des Gerichtsverfahrens in einem noch unausgebildeten Rechtssystem. Das eigentliche Kirchenasyl kam dann im Mittelalter: Die Schutzfunktion griechischer und römischer Tempel ging über an die Kirchen. Das moderne Kirchenasyl hat in Deutschland 1983 begonnen mit drei palästinensischen Familien in Berlin, die von Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Libanon bedroht waren. Sie mussten um ihr Leben fürchten, wenn sie in den Krieg zurückgeschickt würden. Die Heilig-Kreuz-Gemeinde schützte diese Geflüchteten in ihren Räumen, und am Ende war dieses Kirchenasyl erfolgreich. Sie haben nach einer gewissen Zeit Asyl erhalten und konnten in Deutschland bleiben. Dieser Fall und andere aus dem Ruhrgebiet waren die Anfänge, die sich dann weiterentwickelt haben. In Berlin wurde in den 1980er-Jahren das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ gegründet, dem bald 50 Gemeinden angehörten, die bereit waren, für Geflüchtete einzutreten und sie zu schützen, wenn ihnen im Falle einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohte.

Sie waren maßgeblich an der Gründung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ beteiligt. Wie kam es dazu?

Nach der Gründung des Berliner Netzwerks „Asyl in der Kirche“ entstanden weitere Ländernetzwerke, z.B. 1993 in NRW. Im Jahr 1994 wurde dann die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ bei einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim an der Ruhr gegründet. Die habe ich geleitet und zusammen mit dem Deutschen Caritasverband dazu eingeladen. Aus fast allen Bundesländern kamen Vertreterinnen und Vertreter, außerdem noch aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Zusammen haben wir die Bundesarbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen.

Was gab den Anstoß für die Gründung?

Anlass waren die drastischen Einschränkungen des Asylrechts in Deutschland durch den sogenannten Asylkompromiss von 1993 zwischen der regierenden schwarz-gelben Koalition und der damals oppositionellen SPD. Damit wurde eine Änderung des Asylartikels 16 im Grundgesetz beschlossen – zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz sah soziale Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen vor, die deutlich unter Sozialhilfeniveau lagen. Zudem hatte sich das asylpolitische Klima drastisch verschlechtert. Schon 1993 gab es ca. 35.000 Abschiebungen und ähnlich viele 1994. Man hatte nicht den Eindruck, dass der Einzelfall hinreichend geprüft wurde. In dieser Situation wollten viele Initiativen Geflüchtete schützen. Oft blieb als letzter Ausweg das Kirchenasyl, welches daraufhin auch zunehmend in Anspruch genommen wurde. Darüber gab es allerdings bald Streit. Manche Politiker und Juristen meinten, Kirchenasyl sei Rechtsbruch, andere widersprachen. In der Bevölkerung gab es damals bereits eine überraschend positive Meinung. Eine Forsa-Umfrage von 1994 ergab, dass 62 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Gewährung von Kirchenasyl richtig fanden, wenn den Geflüchteten bei einer Abschiebung Schlimmes drohte. Nur 29 Prozent waren dagegen.

Inwiefern hat sich der politische Kontext seitdem verändert? Wie reagiert die Mehrheitsgesellschaft auf Kirchenasyl, insbesondere seit dem sogenannten Sommer der Migration 2015?

Schon 1992 kamen fast eine halbe Million Geflüchtete nach Deutschland. Das war der Grund für die Verschärfung des Asylrechts und asylfeindliche Stimmungen im Land. 2015 kamen noch mehr Asylsuchende ins Land, rund 890.000. Aber – anders als 1992 – war das gesellschaftliche Klima zunächst durchaus freundlich. Es gab eine Willkommenskultur, sehr viele Menschen engagierten sich für Geflüchtete. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich nach dem Herbst 2015 mindestens jede/r zehnte Bundesbürger oder Bundesbürgerin in irgendeiner Weise für Geflüchtete einsetzt. Aber auch die Gegenkräfte wurden stärker. Was das betrifft, ist die Gesellschaft heute stärker gespalten. Nachdem 2015 viele Geflüchtete aus humanitären oder anderen plausiblen Gründen aufgenommen wurden, kam die Gegenreaktion von rechter Seite, insbesondere von der AfD, aber auch von den Unionsparteien. Dies fand seinen Niederschlag in erheblichen Verschärfungen des Asylrechts, den Asylpaketen 1 und 2 sowie im Integrationsgesetz. Geflüchteten soll damit deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen. Mit Erfolg: Die Zahl der Geflüchteten ist seitdem deutlich zurückgegangen. Auch das Kirchenasyl erlebt politisch heftige Gegenreaktionen: Die AfD z.B. macht Eingaben in den Landtagen, um gegen das Kirchenasyl vorzugehen. Die Partei hat sogar verlangt, Namen von Kirchen, ihren Gemeinden und von Geflüchteten im Kirchenasyl öffentlich zu machen und darüber Statistik zu führen. Andererseits hat das Kirchenasyl inzwischen eine gewisse humanitäre Tradition, die auch von den regierenden Parteien in Bund und Ländern nicht bestritten wird. Das zeigte sich u.a. bei der Innenministerkonferenz im Juni 2018 und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Was diese jedoch kritisieren, ist, dass es zu viele Kirchenasyle seien. Ihre Kritik bezieht sich vor allem auf die so genannten Dublin-Kirchenasyle. Durch sie sollen Menschen davor geschützt werden, im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Mitgliedstaaten abgeschoben zu werden, wenn ihnen dort z.B. Haft oder Obdachlosigkeit drohen wie in Bulgarien, Ungarn, Italien und Griechenland. Stattdessen soll erwirkt werden, dass in Deutschland über ihren Asylantrag entschieden wird. Durch die Dublin-Kirchenasyle hat sich die Zahl der Kirchenasyle seit 2011 mehr als verzehnfacht: 2011 hatten wir 32 Kirchenasyle und jetzt, im November 2018, sind es 553. Die Zahl der Kirchenasyle ist aber auch gewachsen, weil die Zahl der Geflüchtete in Deutschland insgesamt erheblich zugenommen hat. Leider wird das Kirchenasyl durch die Politik immer mehr erschwert.

Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2018 entschieden, dass die Frist zur Überstellung von Schutzsuchenden, die sich im Kirchenasyl befinden und für deren Asylverfahren gemäß der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig ist, von sechs auf 18 Monate verlängert werden darf, wenn kein Härtefall vorliegt. Was bedeutet das für das Kirchenasyl?

Zunächst einmal bedeutet das eine starke Belastung für die Geflüchteten, die ein ganzes Jahr länger im Kirchenasyl ausharren müssen, sich nicht frei bewegen können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Zum anderen bedeutet das natürlich auch eine höhere Belastung für die Gemeinden. Sie müssen sich in Zukunft genau überlegen, ob sie überhaupt in der Lage sind, so lange auf die entsprechenden Räume zu verzichten, die für ein Kirchenasyl erforderlich sind. Außerdem kostet es Geld und auch mehr Humanpower. Das erschwert die Sache des Kirchenasyls in unverhältnismäßiger Weise.

Sie kritisieren die Verschärfungen im staatlichen Umgang mit Kirchenasyl. Warum?

Wir halten die Verlängerung auf 18 Monate für rechtswidrig. Denn es heißt in der Dublin- Verordnung (Artikel 29 (2)): Wenn ein Geflüchteter „flüchtig“ ist, verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Geflüchtete sind aber nicht flüchtig, wenn vom ersten Tag an das Kirchenasyl und der neue Aufenthaltsort der Geflüchteten den Behörden gemeldet wird. Deswegen ist auch von Gemeinden gegen die Verlängerung der Dublin-Frist geklagt worden und einige Verwaltungsgerichte haben uns Recht gegeben. Einige Klagen haben sogar dazu geführt, dass nach sechs Monaten das Selbsteintrittsrecht[1] erklärt werden musste, Deutschland also für das Asylverfahren zuständig wurde. Die Sache ist aber rechtlich noch nicht endgültig entschieden.

Welche Ziele und politische Forderungen verfolgt Kirchenasyl? Wofür soll eingestanden werden?

Das einzelne Kirchenasyl verfolgt keine unmittelbar politische Absicht. Es geht beim Kirchenasyl immer um den einzelnen Geflüchteten, der Schutz braucht. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ versteht sich als Menschenrechtsorganisation. Es geht darum, dass wir Geflüchtete schützen, denen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Deutschland bekennt sich in Artikel 1 des Grundgesetzes zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zu unveräußerlichen Menschenrechten. Wenn aber die Politik diese normativen Vorgaben nicht mehr so ernst nimmt, wie das im Augenblick durch die Asylpolitik geschieht, dann ist es, denke ich, auch eine staatsbürgerliche Pflicht, dass Bürger und Bürgerinnen dagegen aufbegehren und im konkreten Fall Geflüchtete vor Unrecht bewahren. Wir wollen prinzipiell nicht Recht brechen, sondern Recht schützen. Grundsätzlich braucht der Staat Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Verfassung einsetzen, für den Erhalt der Würde und Rechte jedes Einzelnen. Insofern ist die Zivilgesellschaft ein wichtiges Korrektiv.

Inwieweit ist Kirchenasyl ein Korrektiv?

In 80-90 Prozent der Fälle ist das Kirchenasyl erfolgreich, d.h. es wurde festgestellt, dass gar nicht abgeschoben werden durfte, da humanitäre Gründe dagegensprachen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie grundrechtskonform das deutsche Asylverfahren eigentlich aufgestellt ist. Das Kirchenasyl ist eine Möglichkeit, Fehlentscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte zu revidieren. Aus dem Grund ist im Februar 2015 eine besondere Vereinbarung zwischen Katholischer Kirche, der Evangelischen Kirche sowie den evangelischen Freikirchen in Deutschland mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Umgang mit Kirchenasylen getroffen worden. Teil der Vereinbarung ist die Durchführung einer Art Härtefallprüfung insbesondere bei Dublin-Fällen vor Beginn oder während eines Kirchenasyls. Darin liegt eine Anerkennung, dass humanitäre Härten im Einzelfall übersehen werden können. Kein Gesetz ist so perfekt, dass es wirklich jeden Einzelfall in menschengerechter Weise löst. Darum gibt es ja auch in allen Bundesländern Härtefallkommissionen, die ebenfalls ein Erfolg der Kirchenasylbewegung sind. Sie können contra legem entscheiden, also gegen den Wortlaut einer geltenden rechtlichen Norm, dass ein Geflüchteter ein Bleiberecht erhält, wenn ihm unverhältnismäßige menschliche Härten drohen.

Die Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung ist also ein Konfliktfeld zwischen Kirche und Staat?

Die Kirchen haben nicht verhindern können, dass seit 2015 das Asylrecht erheblich verschärft worden ist. Ich finde es skandalös, dass die Europäische Union, die sich als „Wertegemeinschaft“ versteht und zu den Menschenrechten bekennt, eine derartige Abschottungspolitik betreibt. Tausende Menschen ertrinken jedes Jahr im Mittelmeer und die Staaten schauen zu. Die Politik behindert sogar die zivile Seenotrettung und kriminalisiert Helfende, die Menschen vor dem Ertrinken retten wollen. Durch all das macht sich Europa unglaubwürdig in der Welt. Hier gibt es einen bisher ungelösten Konflikt zwischen den Auffassungen der Kirche und der Politik der Europäischen Union und Deutschlands.

In Ihrem Text „20 Jahre Kirchenasylbewegung“ von 2003 schreiben Sie: „Es gibt kein kirchliches Recht, Asyl zu gewähren. Staatliches Recht gilt auch in Kirchen und soll nicht relativiert werden. Es gibt aber eine kirchliche Beistandspflicht, auf die sich Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, berufen können.“ Weiterhin schreiben Sie, dass Kirchenasyl in der Regel mit Rechtsvorschriften in Einklang steht und daher kein ziviler Ungehorsam ist. Das sehen die Innenminister von Bund und Ländern vermutlich anders.

Es ist auch in den Kirchen umstritten, ob Kirchenasyl eine Rechtsverletzung darstellt oder nicht. Denn nur im Falle einer Rechtsverletzung kann man von zivilem Ungehorsam sprechen. Ziviler Ungehorsam heißt ja, dass rechtliche Bestimmungen bewusst übertreten werden z.B. aus humanitären Gründen, weil man befürchtet, dass Menschenrechte verletzt werden. Ziviler Ungehorsam heißt also auch, dass man bestimmte Werte gegen geltendes Recht verteidigt, weil sich positives Recht auch zu Unrecht entwickeln kann und seine Legitimation verliert. Es kommt zu einer Spannung, einem Konflikt, zwischen Legalität und Legitimität. Ursprünglich habe auch ich Kirchenasyl für zivilen Ungehorsam gehalten – so 1993 in meinem Buch „Asyl von unten“. Später hat mich der ehemalige Justizminister Jürgen Schmude vom Gegenteil überzeugt, indem er gesagt hat: Nein, im Kirchenasyl liegt keine Rechtsverletzung vor. Warum sollen Kirchengemeinden nicht Flüchtlinge aufnehmen und ihnen beistehen? Es gibt doch eine kirchliche Beistandspflicht. So lange dem Staat bekannt ist, wo sich die Geflüchteten aufhalten, hat er ja die Möglichkeit, sie von dort wegzuholen. Es gibt aber eine gewisse Scheu von Seiten des Staates, mit Gewalt in Kirchen einzudringen. Kirchen sind immerhin Orte, an denen die Botschaft des Friedens und der Versöhnung gepredigt wird. Dort mit Polizei einzudringen ist ein Sakrileg. Da also Kirchengemeinden vom ersten Tag an den Behörden mitteilen, wo die Geflüchteten sich aufhalten, sehe ich im Kirchenasyl keine Rechtsverletzung und damit auch keinen zivilen Ungehorsam.

Welche politischen Veränderungen in Bezug auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte aller wünschen Sie sich für die Zukunft?

Keine Abschottung mehr: Die Inanspruchnahme des Asylrechts wird so gut wie unmöglich gemacht, indem man die Zugangswege versperrt und alle Menschen zu Illegalen erklärt, die trotzdem versuchen, ins Land zu kommen und Asyl zu beanspruchen. Daher verlangen wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ schon lange legale Zugangswege zum Asylrecht in Europa und Deutschland. Außerdem sind wir für eine Abschaffung des nicht funktionierenden Dublin-Systems. Es sollte ersetzt werden durch ein System, das die Menschenrechte wahrt. Schließlich wünschen wir uns mehr Menschlichkeit im Umgang mit den Geflüchteten, die bereits hier sind.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers „Zivilgesellschaftliches Engagement in der Migrationsgesellschaft“, erschienen auf bpb.de.

Redebeitrag von Özlem Nas (Schura – Rat der Islamischen Gemeinschaft in Hamburg) anlässlich der Friedenskundgebung zum Gedenken an die Opfer des rassistischen und islamfeindlichen Anschlages in Christchurch

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger,

Friede sei mit Ihnen und euch allen, Assalamu alaykum! Wir bedanken uns für ihr Erscheinen und möchten alle zu einem Moment des Schweigens für die Opfer von Christchurch einladen.

„Hello brother, welcome“, das waren die letzten Worte von Mohammed Daoud Nabi. Mit diesen Worten begrüßte der 71-jährige den Terroristen an der Tür zur Al-Noor-Moschee. Er hieß einen 28-jährigen Mann willkommen, für den er und seinesgleichen – für den „die Muslime“ nicht willkommen waren. Sie waren in seinen Augen Eindringlinge, die es auszulöschen galt, mit einem Massaker an einem Ort des Gebetes, an einem Ort der inneren Einkehr, an einem Ort des Friedens, an einem Ort, wo sie hätten sicher sein müssen.

Mohammed Daoud Nabi wurde kurz nach seinem Willkommensgruß brutal niedergeschossen. Er warf sich schützend vor andere Mitglieder seiner Gemeinde.

Husna Ara Parvin (42) versuchte ihren im Rollstuhl sitzenden Ehemann zu schützen, bevor die tödlichen Schüsse auch ihr Leben beendeten.

Naeem Rashid (50) startete den Versuch, den Terroristen zu überwältigen. Doch weder er, noch sein 21-jähriger Sohn Talha überlebten das Attentat.

Auch Khaled Mustafa (45) und sein Sohn Hamza, die gemeinsam mit ihrer Familie aus Syrien geflohen und erst seit ein paar Monaten in Christchurch angekommen waren, überlebten das Massaker nicht.

Maryam Gul verlor ihre gesamte Familie. Ihre Eltern waren aus Pakistan nach Christchurch gekommen, um ihren Bruder zu besuchen. Sie alle starben in der Moschee.

Mucad Ibrahim und Abdullah Dirie sind die jüngsten Opfer der brutalen Gewalttat, sie waren gerade einmal drei und vier Jahre alt.

Dies sind nur einige der Namen der 50 Menschen muslimischen Glaubens, die am Freitag, den 15. März, bei den rassistischen, muslimfeindlichen Terrorattentaten auf die Al-Nur-Moschee und auf die Linwood- Moschee in Christchurch, Neuseeland, ermordet wurden. Wir sind heute hier zusammengekommen, um ihrer zu gedenken und sie in unsere Gebete einzuschließen. Wir sind davon überzeugt, dass sie Frieden und Barmherzigkeit bei unserem Schöpfer finden werden.

Inna lillahi ve inna ileyhi raciun – Wir kommen von unserem Schöpfer und zu ihm ist unsere Heimkehr. Wir teilen das Leid der Angehörigen und Überlebenden, die dieses Trauma ein Leben lang begleiten wird. Es ist unvorstellbar, dass der Täter sein Massaker mit einer Helmkamera filmte und live ins Internet übertrug. 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, dieser Grundsatz sollte für alle Menschen gelten. Doch Terroristen interessieren sich nicht für die Würde der Menschen, die nicht Teil ihrer eigenen Gruppe sind. Sie teilen die Menschen ein in Wir und Ihr, in Überlegen und Unterlegen, in Gut und Böse, in Wertvoll und Wertlos. Es ist ihnen egal, welche Biographien diese Menschen haben, sie entindividualisieren sie und sehen sie als monolithischen Block, der die eigene Gruppe bedroht und den es auszulöschen gilt. Die Premierministerin und die Bürgerinnen und Bürger Neuseelands machen durch ihr vorbildliches Verhalten deutlich, was Mitgefühl, Empathie und Solidarität bedeutet und wie es gelingen kann, aus einer horrenden Situation heraus authentisch für ein gestärktes Miteinander einzustehen. Der Täter wollte spalten, sie aber sind näher zusammengerückt. Auch die Hinterbliebenen der Opfer des Terroraktes in Christchurch machen vorbildlich deutlich, wie sie als gläubige Menschen mit der Tragödie umgehen.

So sagt Farid Ahmed: „Ich habe meine Frau verloren aber ich hasse den Mörder nicht. Als eine Person liebe ich ihn. Ich hege keinen Groll gegen ihn, ich habe ihm vergeben und ich bete für ihn.“

Maryam Gul, die ihre ganze Familie verloren hat, sagt: „Ich vergebe ihm. Anfangs wollte ich, dass er hart bestraft wird aber dann erinnerte ich mich daran, dass das nicht der Art und Weise entsprach, wie der Prophet damit umgegangen wäre, also vergab ich ihm.“

Mit Vergebung und Liebe auf Hass zu antworten ist eine Form von Spiritualität, die nicht nur im Islam, sondern in vielen Religionen beheimatet ist. Liebe und Vergebung sind die Basis von Mitmenschlichkeit. Durch ihren Umgang mit diesem brutalen Terrorakt bringen die Menschen in Neuseeland Hoffnung und Licht in das Dunkel des Hasses und der Gewalt. Wir hoffen sehr, dass sich viele Nationen ein Beispiel an diesem Umgang nehmen und Muslime als Mitmenschen betrachten, die friedlich und in Sicherheit mit ihren Familien leben wollen, ohne Sorge dafür tragen zu müssen, dass ihre Familienmitglieder von einem Gebet in der Moschee nie wieder zurückkehren.

Wir möchten als Schura an dem Glauben festhalten, dass es auch in Deutschland ein We are one und They are us im Sinne der Rede der Premierministerin Neuseelands geben wird und ihr alle, liebe Hamburgerinnen und Hamburger, seid hierfür der beste Beweis und dafür danken wir euch.

Wir möchten uns insbesondere bei jenen Hamburgerinnen und Hamburgern bedanken, die als Zeichen ihrer Anteilnahme Blumen vor einige unserer Gemeinden niedergelegt haben. Dass auch bundesweit Menschen Blumen an Moscheen niedergelegt und ihre Anteilnahme ausgesprochen haben, stimmt uns hoffnungsvoll.

Kirchen, sowie die jüdischen Gemeinden haben bundesweit wichtige Worte der Solidarität gefunden und Zusammenhalt demonstriert. Diese Solidaritätsbekundungen versinnbildlichen, dass nicht der Hass, sondern das Mitgefühl, die Empathie und das friedliche Miteinander obsiegen werden.

Unser Dank gilt auch jenen Journalisten, die mit ihrer Berichterstattung aufzeigen, dass es für Rassismus und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft gibt. Wir haben wohlwollend Titelseiten und Kommentare registriert, wie z.B. das Titelblatt der Morgenpost, auf dem schwarz unterlegt lediglich der Text: „Der Massenmörder von Christchurch filmte sich bei seiner monströsen Tat, damit diese Bilder um die Welt gehen. Von uns bekommt er dafür keinen Platz“, stand und das gestrige Titelblatt der Neuseeländischen Zeitung „The Press“ wo auf weißem Untergrund das Wort Selam auf arabisch mit der Übersetzung Frieden stand und die Namen der 50 Opfer aufgelistet waren.

Der Täter ist ein rechtsextremistischer antimuslimischer Terrorist, der an die menschenverachtende Ideologie der „White Supremacy“ – der rassistischen Theorie der weißen Überlegenheit- anknüpft, die auch hinter den Terroranschlägen von Utøya und Oslo (2011), auf die Emanuel AME Church in Charleston (2015), auf das Centre culturel islamique de Québec (2017), auf die Finsbury Park Mosque in London (2017) und auf die Tree of Life Synagogue in Pittsburgh (2018) steht. An diesen Beispielen wird deutlich sichtbar, wie global der Rechtsextremismus verzweigt und vernetzt ist. Wir wissen, dass terroristische Anschläge nicht in einem Vakuum geschehen. Anschläge auf Muslime sind auch Folge einer weit verbreiteten Stimmungsmache gegen den Islam und einer Dämonisierung von Muslimen. Ziel des Terroranschlags in Christchurch waren ausschließlich Muslime und der tragende Beweggrund war antimuslimischer Rassismus; dies muss klar benannt werden.

Vielen Vertretern von Politik und Medien fällt es jedoch schwer, die Anschläge als antimuslimisch zu bezeichnen und hierzulande wird noch immer darüber diskutiert, ob der Islam oder die Muslime Teil Deutschlands seien. Der Innenminister kann trotz zahlreicher registrierter islamfeindlicher Übergriffe auf Moscheen und Muslime, kein islamfeindliches Klima erkennen. Viele Medien fahren fort, ihrer altbekannten Rhetorik zu folgen und fokussieren sich auf den Täter, statt auf die Opfer. Titelseiten wie die der Daily Mirror, sprachen ernsthaft von einem „Angelic boy“ – einem engelsgleichen Jungen, der später zu einem rechtsextremistischen Killer wurde. In Christchurch waren die Opfer Muslime, gemeint aber sind WIR ALLE: Der Terror zielt auf unser Zusammenleben in einer offenen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.

Wir wissen, dass dieser Hass und diese Ideologie nicht nur in Neuseeland und Australien, sondern auch bei uns in Deutschland existieren. Auch hier erhalten Rechtsradikale und Rechtspopulisten immer mehr Zulauf. Der offene Rassismus wird immer lauter.

Die Türen der Hamburger Moscheen stehen auch offen für alle und es ist nicht auszuschließen, dass es Nachahmer geben könnte. Einige unserer Moscheegemeinden haben sich bereits mit Bedenken um ihre Sicherheit an uns gewandt. Wir bleiben aufmerksam und werden weiterhin Gespräche mit der Stadt führen.

Wir wollen, dass der wachsende Rassismus gegenüber Muslimen ernstgenommen wird und setzen uns dafür ein, dass notwendige Maßnahmen ergriffen werden, die die Sicherheit und das würdevolle Miteinander aller Menschen in Hamburg gewährleisten. Wir machen aber auch deutlich, dass uns nichts davon abhalten wird, weiterhin unsere Moscheen zu besuchen. Unser Glaube ist stärker als der Hass von Terroristen. Wir werden weder ihren Hass erwidern noch werden wir sie fürchten.

Als islamische Religionsgemeinschaft kommt uns laute Kritik zu Ohren, die besagt, dass wenn die Opfer Muslime sind, in Politik und Medien mit doppeltem Maß gemessen wird, dass in den sonst so diskutierfreudigen Talkshows und in der Medienberichterstattung laut geschwiegen wird, dass Chefredakteure von Nachrichtensendern wie die Tagesschau und Tagesthemen es nicht für nötig befunden haben, einen Brennpunkt zum terroristischen Anschlag in Christchurch zu senden und dass es keine Trauermärsche von Politikern Hand in Hand für den Frieden gibt, wenn die Opfer Muslime sind.

Wir sind uns bewusst, dass die Kritik nicht die positive Anteilnahme überschatten und Oberhand gewinnen darf, aber wir sind uns auch bewusst, dass wir nicht naiv sein dürfen, indem wir die Gefahr unterschätzen, die nicht nur von Rassisten und Extremisten ausgeht, sondern auch von einigen Medien und Politikern und sogenannten Islamkritikern, die sich weiterhin an der Stimmungsmache gegen den Islam bereichern und an einer starken Stigmatisierung der Religionsausübung, etwa des Kopftuchtragens beteiligt sind.

Für Frauen mit Kopftuch sind Berufsverbote, Ausgrenzung und Alltagsrassismus in Form von verbaler und körperlicher Gewalt Teil ihrer Lebensrealität. Das prominenteste Beispiel ist zweifelsohne Marwa el Sherbini und leider gibt es noch viele andere. Am vergangenen Dienstag z.B. hat ein Mann in Neukölln einer schwangeren Frau mit Kopftuch in den Bauch geboxt, woraufhin sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Hass ist da, nicht nur auf der Straße, sondern auch im Bundestag, in den Medien oder zuhauf in den Kommentarspalten im Internet. Er ist öffentlich und er ist laut und es wird ihm eine Bühne geboten. Sogenannte Islamkritiker und Islamexperten profitieren schon lange vom Geschäft des Muslim-Bashings.

Während hierzulande die Beschäftigung mit dem Kopftuch zu den Lieblingssportarten der Spalter und Hetzer geworden ist, trugen gestern nicht nur die Premierministerin selbst, sondern auch zahlreiche Frauen in Neuseeland bei der zentralen Gedenkfeier als Zeichen ihrer Solidarität Tücher um ihre Köpfe.

Die Neuseeländerin Bell Sibly äußerte dazu: „Wenn wieder jemand mit einer Waffe auftaucht und sie auf Menschen richtet, dann möchte ich dazwischenstehen. Er soll keinen Unterschied erkennen zwischen uns. Denn es gibt keinen.“

Der Imam der Al-Nur-Moschee, Gamal Fouda, einer der Überlebenden des Anschlags, sagte gestern: „Danke dafür, wie Sie uns mit einem einfachen Tuch eine Ehre erweisen.“

Wir haben heute dazu aufgerufen, gemeinsam ein Zeichen zu setzen, für ein friedliches, würdevolles und gleichberechtigtes Zusammenleben von ALLEN Menschen!

Und auch wir sagen allen Hamburgerinnen und Hamburgern: Danke dafür, dass ihr unserem Aufruf gefolgt seid und uns mit eurem einfachen Erscheinen eure Solidarität ausdrückt.

Es ist wichtig für uns, dass wir alle gemeinsam unsere Stimme erheben und uns diesem Hass entgegenstellen und dass wir gemeinsam sagen:

Wir lassen uns nicht spalten! Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Wir stehen ein für ein gemeinsames WIR!

Wir stehen gemeinsam ein gegen Rassismus, Nationalismus, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus!

Gegen Hass und Gewalt! Für Menschlichkeit und Barmherzigkeit! Für Mitgefühl und Frieden!

Wir dürfen nicht zulassen, dass Überlegenheitsansprüche und Hass auch in unserem Umfeld in Gewalt münden.

Als Islamische Religionsgemeinschaft fühlen wir uns mit unserer Stadt und allen Hamburgerinnen und Hamburgern verbunden. Zahlreiche Organisationen und Institutionen haben uns sofort ihre Unterstützung für diese Kundgebung zugesichert, die Bischöfin, die Islamische Religionsgemeinschaft Ditib Nord, die Linke und die SPD beteiligen sich mit Redebeiträgen – und ihr alle – liebe Hamburgerinnen und Hamburger – seid hier erschienen, das bedeutet uns viel.

Dafür möchten wir als islamische Religionsgemeinschaft in Hamburg, im Namen der Schura und unserer 55 Mitgliedsvereine unseren ausdrücklichen Dank aussprechen.

Friede sei mit euch und ihnen allen – Assalamu alaykum ve rahmetullahi ve berakatuhu

Deportation Class

Der preisgekrönte Dokumentarfilm „Deportation Class“ (85 Min.) zeichnet erstmals das umfassende Bild einer Sammelabschiebung in Deutschland. Der Film hat gerade das Prädikat „besonders wertvoll“ erhalten und wirft nüchtern, aber umso eindringlicher die Frage auf, wie wir als Gesellschaft mit abgelehnten Asylbewerbern umgehen wollen.

Hier geht es zum Kinotrailer

Weitere Infos gibt es unter www.deportation-class-film.de 

TERMINE:

01.06.17, 20:30 Uhr, Elbe Kino (Osdorfer Landstraße 198, 22549 Hamburg, Tel. 040-8004445)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

04.06.17, 20 Uhr, ABATON (Allende-Platz 3, 20146 Hamburg, Tel.040-41320320)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

05.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

06.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

07.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

20.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

07.07.17, Gewerbeschule Bautechnik

12.09.17, 19:00 Uhr Metropolis
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

weitere Kinotermine unter http://www.deportation-class-film.de/kinotermine.html