Das BAMF hat mitgeteilt, die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nur noch in Ausnahmefällen von sechs auf 18 Monaten zu verlängern. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG Asyl) vom 13. Januar 2021 hervor.
Durch das Kirchenasyl werden Schutzsuchende für einen befristeten Zeitraum in kirchliche Räumen aufgenommen, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Ziel des Kirchenasyls ist es, in Härtefällen eine sorgfältige Überprüfung zu ermöglichen. In der Regel respektieren Behörden das Kirchenasyl und verzichten auf die Durchsetzung der Abschiebung.
Bei einem Großteil der Kirchenasyle handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen das BAMF festgestellt hat, dass ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Bei Dublin-Verfahren muss das BAMF bei Zuständigkeit eines anderen Staats die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten nach dessen tatsächlicher oder gesetzlich fingierter Zustimmung dorthin überstellen, ansonsten wird Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Nur wenn die betroffene Person „flüchtig“ ist, kann die Frist auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
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Die Änderungen im Umgang des BAMF mit Dublin-Kirchenasylfällen, mit der jenes den BeVerwG-Beschluss vom 08. Juni 2020 umsetzt, sind jetzt auch in einem neuen Merkblatt Kirchenasyl auf der BAMF-Seite zusammengefasst.
Die Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Kirchenasyl ist damit in fast allen Fällen vom Tisch.
Es gibt für das BAMF aber auch weiterhin noch zwei Fallkonstellationen, in denen es von einer 18-Monats-Frist ausgeht:
- Wenn eine Ausländerbehörde die abgelehnten Asylbewerber/innen als‚ unbekannt verzogen‘ meldet, bevor die Kirchenasylmeldung beim Bundesamt eingeht.
- Wenn die Ausländerbehörde oder der Kirchenvertreter bzw. die Kirchengemeinde ein Kirchenasyl meldet, ohne den neuen, konkreten Aufenthaltsort des Antragstellers mitzuteilen. Diese sind ja aber, wenn das Kirchenasyl gut begleitet wird, i.d.R. gut zu vermeiden.