Realitätscheck

Bereits ein Jahr Migrationspaket! Bilanz der Diakonie: Komplett an der Realität vorbei!

Integration statt Abschreckung

Nachbesserungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz nötig

Sieben Schritte für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Berlin, den 5. Juni 2020 – Ein Jahr nach Beschluss des Migrationspaketes durch den Bundestag am 7. Juni 2019 ist Deutschland von einer einwanderungs- und flüchtlingsfreundlichen Republik noch weit entfernt, so die Bilanz der Diakonie Deutschland. Von den insgesamt beschlossenen acht Gesetzen, die von einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung bis zur Beschleunigung der Ausreise von ausreisepflichtigen Personen reichen, hat keines die geplanten Ziele erreicht.

„Im Gegenteil. Jetzt zeigt sich, dass die darin enthaltenen Maßnahmen oft eine verheerende Wirkung auf die Betroffenen haben. Durch eine reine Symbolpolitik der Abschreckung und Abschottung wurde die Situation der Schutzsuchenden in Deutschland drastisch verschlechtert. Statt die Menschen nach schneller Prüfung des Rechtsanspruches möglichst schnell zu integrieren, werden sie von Anfang an mit dem Druck zur Rückkehr konfrontiert. Bereits traumatisierte Menschen müssen in unserem Land, in welchem sie Schutz suchen, Abschiebungen mit Polizeigewalt mitansehen. Sie müssen nun noch länger in Massenunterkünften leben – und von Arbeitsverboten belegt – wird ihnen teilweise das Existenzminimum entzogen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sogar anerkannte Flüchtlinge unterliegen weiterhin einer Wohnsitzauflage und dürfen nicht ohne Genehmigung der beteiligten Kommunen umziehen. Dabei sollten diese Menschen genau dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige genießen, wie es auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Um ein angebliches Vollzugsdefizit zu beheben, welches sich auf zweifelhafte Zahlen stützt, wird versucht, so viele Menschen wie möglich schnell und einfach außer Land zu schaffen.

„Bei Abschiebungen und Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Familien auseinandergerissen und Kinder in Länder geschickt, in denen diese noch nie gelebt haben. Es gab sogar Abschiebungen aus Krankenhäusern. Wissentlich werden europarechtliche Vorgaben wie das Trennungsgebot verletzt“, so Lilie weiter. Das Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen.

Demgegenüber verfolgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wenigen aus dem Migrationspaket ein erfreuliches Ziel: dem Fachkräftebedarf in Deutschland zu entsprechen und die Einwanderung zu diesem Zwecke zu erleichtern.

„Doch auch diese Regelungen sind wenig vielversprechend. Vielmehr bräuchte es konkrete Partnerschaften mit anderen Ländern, bei denen eine „Triple Win“- Perspektive für Deutschland, das beteiligte Herkunftsland und die internationalen Erwerbspersonen geschaffen wird“, so Lilie.

Für eine zukunftsfähige und integrierende Flüchtlingspolitik müssten aus Sicht der Diakonie nun dringend folgende sieben Schritte erfolgen:

1. Die Flüchtlingsaufnahme muss vom sogenannten Rückkehrmanagement entkoppelt und Integration von Anfang an gefördert werden. Das bedeutet: Möglichst kurze Zeiten in Aufnahmeeinrichtungen, schneller Zugang zu Arbeit, Schule und Wohnung.

2. Die Beschränkung auf reine Sachleistungen müssen aufgehoben und das Existenzminimum sichergestellt werden.

3. Die flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung im Sinne einer Rechtsberatung durch freie, (staatlich) unabhängige Träger muss wieder sichergestellt werden.

4. Die Wohnsitzauflagen sollten weitestgehend aufgehoben werden.

5. Anstelle einer Duldung zur Ausbildung und Beschäftigung sollte eine Aufenthaltserlaubnis verliehen werden. Das würde falsche öffentliche Bilder korrigieren und die rein statistische Zahl Ausreisepflichtiger verringern.

6. Bei Abschiebungen und damit verbundenen Inhaftierungen muss der Schutz der

Menschen- und Kinderrechte sichergestellt sein und die Familieneinheit gewahrt werden, Alternativen zur Abschiebehaft müssen bevorzugt werden.

7. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, braucht es einen zusätzlichen

Baustein: Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern zur Gewinnung von internationalen Fachpersonen wie auch deren Ausbildung.

Mehr Infos:

Sieben Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Flüchtlingspolitik

Wissen kompakt Fachkräfteeinwanderungesetz

Diakonie-Text Einwanderungspolitik

Live-Berichterstattung

Moria Monitor – via @seawatchcrew

Tägliche Live-Berichterstattung aus dem Camp! Damit sollen die Forderungen der sofortigen Evakuierung und Landesaufnahmeprogrammen unterstützt werden!

#LeaveNoOneBehind
#WirHabenPlatz in Hamburg
#KommunaleAufnahme jetzt

Tweet von Sea-Watch:

Sea-Watch@seawatchcrew · 28. Mai++ JETZT ONLINE ++ Der #MORIA MONITOR bietet euch täglich Live-Berichterstattung direkt aus dem Camp – als Fundament für die immer lauter werdende Forderung nach der sofortigen Evakuierung und Landesaufnahmeprogrammen: #LeaveNoOneBehind! https://moria.sea-watch.org

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Corona-Tests ohne Krankenversicherung

Die Clearingstelle des Flüchtlingszentrum arbeitet mit zwei Praxen zusammen, die Corona-Tests für Menschen ohne Krankenversicherung veranlassen können. Die Clearingstelle kann eine Kostenübernahme dazu erklären, wenn die betroffenen Personen die Kriterien für die Förderung aus dem Notfallfonds erfüllen (z-B. keine KV, keine Integration ins Regelsystem möglich, ungeklärter Aufenthaltsstatus, mittellos, in HH lebend).

Dazu sollen die betroffenen Personen oder eine Anlaufstelle die Clearingstelle telefonisch kontaktieren:

Tel.: 040 / 284 079 -0
Montag bis Freitag von 10 – 13 Uhr sowie 14 – 16 Uhr

Die Clearingstelle verweist an eine der beiden Praxen und klärt die Kostenübernahme direkt mit den Praxen. Die betroffenen Personen sollen nicht persönlich zur Clearingstelle geschickt werden. Die Beurteilung, ob ein Test angezeigt ist, übernehmen die Praxen.

Pressemitteilung

Berlin, 29.05.2020 – Diakonie und Caritas: Menschen in Flüchtlingsunterkünften brauchen besseren Schutz vor Corona!

Mit Blick auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in großen Flüchtlingsunterkünften mahnen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband einen verbesserten Schutz der dort lebenden Menschen vor dem Corona-Virus an.

Während die Maßnahmen zur Eindämmung in vielen Bereichen gelockert werden, bleibt die Situation in Flüchtlingsunterkünften angespannt. Gerade in größeren Unterkünften haben die Menschen keine Möglichkeit, die behördlichen Vorgaben zu körperlicher Distanz und Kontaktvermeidung einzuhalten und sich zu schützen. Die Unterkünfte sind für den Ausbruch einer Pandemie nicht gewappnet und die Ansteckungsgefahr könnte dem bis zu 50-fachen der Allgemeinbevölkerung entsprechen, was am Beispiel großer Landeseinrichtungen in Baden-Württemberg errechnet wurde.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Große Flüchtlingsunterkünfte dürfen nicht zu neuen Corona-Hotspots werden. Eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge ist der beste Schutz – für sie und die ganze Gesellschaft. Die Diakonie fordert seit Jahren gute Standards der Unterbringung. Corona belegt, dass das Konzept, viele Menschen auf engem Raum zusammenzupferchen, der falsche Weg ist.“ Eine Unterbringung in Großunterkünften sei außerdem gar nicht notwendig, weil viele Kommunen bereits ihre Unterstützung angeboten hätten. Auch Diakonie und Caritas sowie kirchliche Tagungshäuser haben ihre Hilfe angeboten, um die Menschen dezentral unterzubringen.

„Es kann nicht sein, dass die Politik wegschaut und einfach hinnimmt, dass die Hygieneregeln in Flüchtlingsunterkünften nicht einzuhalten sind“, so Caritas- Präsident Peter Neher. „Zumindest für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und für Familien mit Kindern sollten schnellstens andere Formen der Unterbringung organisiert werden.“ 

Auch wenn viele geflüchtete Menschen relativ jung sind, haben nicht wenige von ihnen Vorerkrankungen, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion tödlich verlaufen können. Die hohe Zahl unbehandelter Vorerkrankungen hängt unter anderem damit zusammen, dass nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur akute und schmerzhafte Erkrankungen behandelt werden, nicht aber chronische Erkrankungen.

Daher sollten allen die medizinisch notwendigen Leistungen, wie sie die Krankenkassen definieren, gewährt und eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden. „In Corona-Zeiten Personen erst einmal zum Amt zu schicken, um sich einen Kostenübernahmeschein zu holen, bevor der Arztbesuch möglich ist, wirkt wie aus der Zeit gefallen“, so die Präsidenten.

Zahlreiche Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte standen bereits unter Quarantäne. Auch wenn die positiv getesteten Personen isoliert werden, haben sie oftmals zuvor weitere angesteckt. In der Folge breitet sich das Virus in diesen Einrichtungen rasant aus. Teilweise kommt es dadurch zu Kettenquarantänen, so dass Bewohnerinnen und Bewohner wochenlang die Einrichtungen nicht verlassen können.

„Die momentane Situation macht es geflüchteten Menschen noch schwerer, ihren Platz hier zu finden. Ihre Unterbringungssituation schnell anzugehen wäre ein erster Schritt, die Integration zu fördern“, so Ulrich Lilie und Peter Neher.

„Das ist unsere Verantwortung an unseren Mitmenschen.“   

Weitere Informationen

Informationen für Kinder in Unterkünften

Information für Familien mit Kindern in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften und ErstaufnahmenAlle Schüler*innen aus Wohnunterkünften können sofort zur Schule gehen

Aus dem Newsletter des Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen vom 13. Mai 2020:

Nach einer Vereinbarung zwischen Schulbehörde und der BASFI ist es erwünscht und ausdrücklich erlaubt, dass alle Schüler*innen aus Wohnunterkünften in die Notbetreuung der Schulen gehen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Jahrgang die Schüler*innen sind. Diese Notbetreuung wird auch in den Hamburger Schulferien angeboten.

Es ist zu hoffen, dass so wenigstens ein Teil des Lernrückstandes aufgeholt werden kann, den viele Kinder aus geflüchteten Familien in den letzten Wochen wegen der unzureichenden Ausstattung (kaum Internetanbindungen) und widrigen Umstände (enge Wohnverhältnisse, keine Ruhe zum Lernen etc.) hinnehmen mussten.

Ab dem 25. Mai wird der Präsenz-Unterricht sukzessive wieder hochgefahren. Auch hier gibt es aber parallel eine Notbetreuung, die von allen Kindern und Jugendlichen aus Wohnunterkünften durchgehend in Anspruch genommen werden kann. Diese Verabredung ist – so die Auskunft der Schulbehörde – mehrfach an die Schulen kommuniziert worden.

Uns ist zur Zeit nicht bekannt, ob und wie dies von f&w in den Unterkünften bekannt gemacht wurde. Wir haben aber Beispiele, die zeigen, dass die Familien darüber nicht ausreichend informiert sind. Daher unsere dringende Bitte an alle Initiativen/Pat*innen etc., diese Info an die Familien weiterzugeben. Soweit es möglich ist, erkundigt euch auch, ob die Unterkunftsleitungen diese Information bekommen und sie durch Aushänge in mehreren Sprachen und direkte Ansprache der betroffenen Familien weitergegeben haben.

Digitale Teilhabe von Geflüchteten

In einem offenen Brief an die Sozialsenatorin Melanie Leonardt und den Schulsenator Ties Rabe setzen sich ehrenamtliche Unterstützer*innen und Vertreter*innen von mehr als 40 Initativen, Verbänden und Kirchengemeinden, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit für den schnellen Ausbau der WLAN-Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften ein.

Die wenigsten Unterkünfte in Hamburg verfügen über festes WLAN. In manchen Unterkünften gibt es Hotspots, die allerdings nur an bestimmten Punkten nutzbar sind. Das Hamburgjornal berichtete am 17. April diesen Jahres.

„Bereits seit Jahren setzen sich viele von uns für WLAN innerhalb von Wohnunterkünften (FU) ein. Das Fehlen von WLAN und damit die fehlende Anbindung an große Teile der digitalen Kommunikation wirkt sich nun durch die Corona- Einschränkungen noch nachteiliger als bisher auf die Bewohner*innen aus.“

„Deshalb appellieren wir dringend an Sie, diese Missstände umgehend zu beseitigen und ausreichende digitale Teilhabe in allen öffentlich-rechtlichen Unterkünften zu ermöglichen.“

Hier finden Sie den offenen Brief.

Abschiebungsmonitoring in Hamburg

Die Abschiebungsbeobachtung in Hamburg ist ein Projekt in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hamburg. Der Projektmitarbeiter beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

In einem Begleitgremium – dem Flughafenforum mit Vertreter*innen der zuständigen Behörden und Menschenrechtsorganisationen – werden die Monitoringberichte regelmäßig ausgewertet und problematische Vorkommnisse aufgearbeitet. Einmal im Jahr erscheinen die Ergebnisse in Form eines Tätigkeitsberichts, der heute veröffentlicht wurde.

Aus diesem geht hervor, auch von März 2019 bis Februar 2020 kam es bei Abschiebungen am Hamburger Flughafen zu besonderen Härten und Problemen für Betroffene. Von den 124 beobachteten Abschiebungen hat der Abschiebungsbeobachter 20 (16%) als besonders problematisch eingestuft.

Dr. Dirk Hauer, Fachbereichsleiter Migration und Existenzsicherung der Diakonie Hamburg: „Wir müssen leider feststellen, dass Hamburg nach wie vor Menschen mit schwersten Erkrankungen abschiebt. Nach unserem Kenntnisstand werden diese mit Medical-Charter-Flugzeugen, das sind fliegende Intensivstationen, ausgeflogen. So etwas wurde bisher nur in Hamburg beobachtet. In hohem Maße problematisch ist aus unserer Sicht auch die Abschiebung von Kindern und das Auseinanderreißen von Familien. Nach unserem Eindruck trifft die Abschiebepolitik vor allem diejenigen, die besonders verletzlich und isoliert sind. Politik und Verwaltung müssen hier umdenken. Eine gute Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht an der Zahl der Abschiebungen.“

Den aktuellen Bericht und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Diakonischen Werkes und hier zum Herunterladen.

Covid 19 – Erstaufnahmeeinrichtungen

Abstandsregeln der SächsCoronaSchVO müssen auch in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber eingehalten werden können.

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig dem Antrag eines Asylbewerbers auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben – 3 L 204/20 – und den Antragsgegner verpflichtet, vorläufig die Pflicht des Asylbewerbers nach § 47 AsylG, in der Aufnahmeeinrichtung in Dölzig zu wohnen, zu beenden.

Nachdem der Antragsteller erfolglos gegenüber der Landesdirektion geltend gemacht hatte, dass es ihm in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nicht möglich ist, die auch für ihn geltenden Grundsätze des § 1 SächsCoronaSchVO – Mindestabstand von 1,5 Metern – einzuhalten, hat er am 17. April 2020 um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Dazu hat er dargelegt, dass er mit einer weiteren Person in einem zwei mal zwei Meter großen Zimmer untergebracht ist und Toiletten, Duschen und Küche zur gemeinsamen Nutzung von 50 Personen vorgesehen sind. Dem ist der Antragsgegner nicht entgegen getreten, da er sich – trotz Aufforderung – nicht geäußert hat.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben.
Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass gerade auch in Asylbewerberunterkünften die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Corvid-19 zwingend notwendig ist. Daher müsse für die Bewohner die Möglichkeit bestehen, den Mindestabstand der geltenden SächsCoronaVO einzuhalten. Der Antragsteller gehöre zu einer Altersgruppe, in der eine Erkrankung an Covid‐19 eine Lungenentzündung sowohl mit Krankenhausaufenthalt und auch kritischem Verlauf nach sich ziehen könne. Ob der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung zwischenzeitlich notwendige Schutzmaßnahmen und Anordnungen zur Einhaltung der Mindestabstände u. ä. getroffen hat, sei mangels Stellungnahme des Antragsgegners nicht feststellbar.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

Quelle

Covid 19 – Menschen ohne legalen Aufenthalt

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Thema dieses Newsletters: Corona-Virus – Informationen für Menschen ohne legalen Aufenthalt und jene, die ihnen helfen
Mit freundlichen Grüßen 
KAM-Redaktion
 
Corona-Virus – Informationen für Menschen ohne legalen Aufenthalt und jene, die ihnen helfen

Es ist in den letzten Wochen von Verbänden und staatlichen Stellen viel getan worden, um Migranten in Deutschland mit den notwendigen Informationen zum Corona-Virus/Covid-19 zu versorgen, einschließlich mehrsprachiger Informationen für jene, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder Lesefertigkeiten und/oder ohne Wohnsitz waren bislang jedoch kaum im Blick.
Schätzungen aus dem Jahr 2014 zufolge liegt die Zahl der Menschen ohne Papiere hier in Deutschland zwischen 180 000 und 520 000 Personen. Sie haben faktisch nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem (im Notfall) und können nicht sicher sein, dass ihre Daten nicht der Ausländerbehörde übermittelt werden. Sie arbeiten oft unter prekären Bedingungen, in Bereichen, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen kaum oder gar nicht funktionieren, wie z. B. in der Gastronomie. Andere arbeiten vielleicht als häusliche Pflegekräfte und leben mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt. Manche haben nur unzureichende Sprach- und „Systemkenntnisse“ um an notwendige Informationen zu kommen, wie sie sich schützen können. Manche leben auf der Straße und sind besonders gefährdet. Die Möglichkeiten, für sich selbst und für Ihre Familien zu sorgen, sind stark eingeschränkt oder momentan nicht vorhanden. Sie leben unter uns und sind nahezu unsichtbar, weil sie nicht auffallen wollen. In Zeiten der Corona-Pandemie wird besonders deutlich, warum ein angstfreier Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus im Interesse aller sein muss.
Das Katholische Forum „Leben in der Illegalität“ versucht, die Informationslücke für diese Personengruppe zu schließen und hat Informationen zum Corona-Virus für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und für jene, die ihnen helfen wollen, in vier Sprachen zusammengestellt (Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch). Die Zusammenstellung ist auf der Website des Katholischen Forums zu finden. Die Informationen sollen die Betroffenen und jene, die ihnen helfen, darin unterstützen, an die notwendigen Informationen und Hilfsangebote zu kommen. 
Das Katholische Forum „Leben in der Illegalität“ ist ein Zusammenschluss katholischer Organisationen (Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), DCV, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) KAM, Malteser) und existiert seit 2004. Es engagiert sich für die Rechte von illegal aufhältigen Menschen. Es tritt mit Politikern in Dialog, damit Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus vor Arbeitsausbeutung geschützt werden und Zugang zum Gesundheitssystem bekommen. Kinder von illegal aufhältigen Menschen sollen ohne Angst eine Schule oder eine Kita besuchen können. Das Forum informiert die Öffentlichkeit über die Situation von Menschen ohne legalen Aufenthalt in Deutschland.
Die Geschäftsstelle des Forums war fast ein Jahr lang vakant. Seit 1. März 2020 gibt es eine neue Geschäftsführerin: Frau Martina Liebsch, langjährig für die Caritas in Deutschland und auf internationaler Ebene tätig. Die Tätigkeit als Geschäftsführung umfasst auch die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Menschenhandel der Migrationskommission der DBK.
Frau Liebsch ist unter info@forum-illegalitaet.de oder unter 030 28 4447 32 erreichbar und nimmt gerne Anregungen entgegen.


Die Redaktion 
kam@caritas.de 
Telefon: +49(0)761 200-376
www.kam-info-migration.de



Aktueller Überblick über die Möglichkeiten der ärztliche Versorgung für obdachlose Menschen auch ohne Krankenversicherungsschutz in Hamburg:

Masken für alle

Soli-Nähaktion für bedürftige Menschen!

Menschen auf der Straße oder in den Flüchtlingsunterkünften
haben nicht die Möglichkeiten, sich eine Schutzmaske zu nähen,
da es ihnen an Mitteln fehlt.

Setzt ein Zeichen und schützt auch die Schwachen!
Werdet kreativ und spendet selbstgenähte Masken. Dies ist
ganz einfach. Eine Anleitung findet ihr unter diesem Link:
https://naehtalente.de/mundschutz-selber-naehen/

Anschließend werden wir die Masken sammeln und an bedürftige
Menschen verteilen!

Bitte sendet die Masken an:
Rike Dieckmann
Stadtteildiakonie Eimsbüttel
Bei der Christuskirche 2
20259 Hamburg