Abschiebungsbeobachtung am HH Flughafen

Zwischenbilanz nach einem Jahr:

Nach dem ersten Jahr des Projekts „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ zieht das Diakonische Werk Hamburg eine positive Bilanz.

Dirk Hauer, Leiter des Fachbereiches Migration und Existenzsicherung: „Die Abschiebungsbeobachtung erfüllt ihre unabhängige Kontrollfunktion. Abschiebungen sind für alle Beteiligten immer eine Extremsituation. Die Abschiebungsbeobachtung gewährleistet, dass Abschiebungen nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“

In 2018 hat der Abschiebungsbeobachter Felix Wieneke 183 Abschiebungen vom Flughafen Hamburg beobachtet und davon 28 (15 Prozent) als besonders problematisch dokumentiert. Diese Problemanzeigen werden regelmäßig im Flughafenforum Hamburg zwischen Kirchen, Verbänden, Menschenrechtsorganisationen und Behörden besprochen.

Dirk Hauer: „Abschiebungen, die unter humanitären Gesichtspunkten grenzwertig sind, sind keine Einzelfälle.

Das hat die Abschiebungsbeobachtung leider bestätigt. Das ist auch die Folge einer Politik, die sich nur noch an möglichst vielen und möglichst schnellen Abschiebungen orientiert.“

2018 immer wieder aufgetretene Probleme waren:

• fehlende Übersetzerinnen und Übersetzer am Flughafen; die Betroffenen können daher vor Ort kaum kommunizieren

• die starke psychische Belastung von Kindern, etwa wenn sie Zeugen von Zwangsmaßnahmen sind oder wenn Familien getrennt werden

• die unterschiedliche Bewertung der Reisefähigkeit von Kranken durch verschiedene Behörden

• die mangelnde Kooperation und Informationsverweigerung einiger Behörden, die im Forum nicht vertreten sind.

Dirk Hauer: „Als Diakonie Hamburg werden wir uns gegenüber Politik und Verwaltung dafür einsetzen, dass die angezeigten Probleme behoben werden. Unser Ziel ist es, dass wir in einem Jahr deutlich weniger schwierige Situationen am Hamburger Flughafen besprechen müssen.

Forums-Moderator Hans-Peter Strenge, ehemaliger Bezirksamtsleiter in Hamburg Altona und Staatsrat a.D. in der Justizbehörde, beschreibt die Zusammenarbeit im Forum als vertrauensvoll: „Bei allen unterschiedlichen Rollen und Perspektiven haben wir sehr offene und direkte Gespräche führen können, die sich für alle Beteiligten als aufschlussreich und wertvoll erwiesen haben. Dafür danke ich allen Beteiligten herzlich. Das ist auch deshalb ein gutes Zeichen, weil Organisationen der Flüchtlingsunterstützung immer öfter mit unverhohlenem Misstrauen begegnet wird.“

Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werks Hamburg und wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg

Für Rückfragen steht Ihnen im Diakonischen Werk Hamburg Dr. Dirk Hauer gern zur Verfügung (040-30620-367; hauer@diakonie-hamburg.de).

Den Jahresbericht 2018 finden Sie hier.

Ortswechsel Sprechstunde Fluchtpunkt

Die offene Sprechstunde findet in der Eifflerstr. 3 in 22769 Hamburg statt.

Donnerstags 09:30 – 12:30

Beim Kirchenasyl geht es um den Schutz des Einzelnen

Ein Gespräch mit Wolf-Dieter Just

Kirchenasyl hat eine lange Tradition. Trotzdem kommt es darüber regelmäßig zu Spannungen zwischen Kirche und Staat.

Die Kirche versteht sich als Anwältin für Benachteiligte und Schützerin der Menschenwürde und -rechte aller. Dies kann auch bedeuten, Schutzbedürftigen, denen eine Abschiebung in ein für sie unsicheres Land droht, Kirchenasyl zu gewähren. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gibt an, dass sich in Deutschland Mitte November 2018 etwa 883 Personen in 553 aktiven Kirchenasylen befanden. Bei der Mehrzahl der Menschen im Kirchenasyl geht es darum, eine im Rahmen des Dublin-Verfahrens vorgesehene Überstellung in ein anderes EU-Mitgliedsland zu verhindern, damit über den Asylantrag letztendlich in Deutschland entschieden wird. Ein Gespräch mit dem promovierten Theologen und emeritierten Professor für Ethik und Sozialphilosophie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum, Wolf-Dieter Just.

Herr Just, was genau ist Kirchenasyl?

Ein Kirchenasyl ist die befristete Aufnahme von Geflüchteten in den Räumen einer Kirchengemeinde, denen bei einer Abschiebung Folter, Tod oder menschenrechtswidrige Härten drohen. Es soll Zeit gewonnen werden, damit das Schutzbegehren der Geflüchteten noch einmal sorgfältig unter rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkten geprüft werden kann. So kann nachgewiesen werden, ob Entscheidungen der Behörden revisionsbedürftig sind oder nicht. Denn Irren ist menschlich – es kann immer zu Fehlentscheidungen kommen. Daher empfiehlt es sich in manchen Fällen, einen Asyl-Folgeantrag zu stellen. Direkt am ersten Tag werden die Behörden durch die Kirchenasyl gewährende Gemeinde informiert, dass sie einen Geflüchteten in Schutz genommen hat. Das Kirchenasyl ist also nicht geheim!

Seit wann gibt es die Tradition des Kirchenasyls?

Schon in der Antike gab es die Tradition, an heiligen Stätten wie Tempeln, Grabstätten oder heiligen Hainen Menschen Schutz zu gewähren. Innerhalb dieser Tabuzonen sollten Menschen z.B. vor Lynchjustiz oder Blutrache bewahrt werden, vor allem wenn nicht klar war, ob sie schuldig waren oder nicht. Im alten Israel musste Blutrache verübt werden, wenn ein Mensch getötet wurde. Der Tötende musste dann selbst wieder getötet werden – ein unheilvoller Kreislauf. Um das zu vermeiden, wurden sechs sogenannte Asylstädte auf beiden Seiten des Jordans gegründet. Dort konnten Menschen Schutz suchen, die von Blutrache bedroht waren. Die Asylstädte boten sozusagen Möglichkeiten der Revision des Gerichtsverfahrens in einem noch unausgebildeten Rechtssystem. Das eigentliche Kirchenasyl kam dann im Mittelalter: Die Schutzfunktion griechischer und römischer Tempel ging über an die Kirchen. Das moderne Kirchenasyl hat in Deutschland 1983 begonnen mit drei palästinensischen Familien in Berlin, die von Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Libanon bedroht waren. Sie mussten um ihr Leben fürchten, wenn sie in den Krieg zurückgeschickt würden. Die Heilig-Kreuz-Gemeinde schützte diese Geflüchteten in ihren Räumen, und am Ende war dieses Kirchenasyl erfolgreich. Sie haben nach einer gewissen Zeit Asyl erhalten und konnten in Deutschland bleiben. Dieser Fall und andere aus dem Ruhrgebiet waren die Anfänge, die sich dann weiterentwickelt haben. In Berlin wurde in den 1980er-Jahren das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ gegründet, dem bald 50 Gemeinden angehörten, die bereit waren, für Geflüchtete einzutreten und sie zu schützen, wenn ihnen im Falle einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohte.

Sie waren maßgeblich an der Gründung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ beteiligt. Wie kam es dazu?

Nach der Gründung des Berliner Netzwerks „Asyl in der Kirche“ entstanden weitere Ländernetzwerke, z.B. 1993 in NRW. Im Jahr 1994 wurde dann die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ bei einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim an der Ruhr gegründet. Die habe ich geleitet und zusammen mit dem Deutschen Caritasverband dazu eingeladen. Aus fast allen Bundesländern kamen Vertreterinnen und Vertreter, außerdem noch aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Zusammen haben wir die Bundesarbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen.

Was gab den Anstoß für die Gründung?

Anlass waren die drastischen Einschränkungen des Asylrechts in Deutschland durch den sogenannten Asylkompromiss von 1993 zwischen der regierenden schwarz-gelben Koalition und der damals oppositionellen SPD. Damit wurde eine Änderung des Asylartikels 16 im Grundgesetz beschlossen – zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz sah soziale Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen vor, die deutlich unter Sozialhilfeniveau lagen. Zudem hatte sich das asylpolitische Klima drastisch verschlechtert. Schon 1993 gab es ca. 35.000 Abschiebungen und ähnlich viele 1994. Man hatte nicht den Eindruck, dass der Einzelfall hinreichend geprüft wurde. In dieser Situation wollten viele Initiativen Geflüchtete schützen. Oft blieb als letzter Ausweg das Kirchenasyl, welches daraufhin auch zunehmend in Anspruch genommen wurde. Darüber gab es allerdings bald Streit. Manche Politiker und Juristen meinten, Kirchenasyl sei Rechtsbruch, andere widersprachen. In der Bevölkerung gab es damals bereits eine überraschend positive Meinung. Eine Forsa-Umfrage von 1994 ergab, dass 62 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Gewährung von Kirchenasyl richtig fanden, wenn den Geflüchteten bei einer Abschiebung Schlimmes drohte. Nur 29 Prozent waren dagegen.

Inwiefern hat sich der politische Kontext seitdem verändert? Wie reagiert die Mehrheitsgesellschaft auf Kirchenasyl, insbesondere seit dem sogenannten Sommer der Migration 2015?

Schon 1992 kamen fast eine halbe Million Geflüchtete nach Deutschland. Das war der Grund für die Verschärfung des Asylrechts und asylfeindliche Stimmungen im Land. 2015 kamen noch mehr Asylsuchende ins Land, rund 890.000. Aber – anders als 1992 – war das gesellschaftliche Klima zunächst durchaus freundlich. Es gab eine Willkommenskultur, sehr viele Menschen engagierten sich für Geflüchtete. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich nach dem Herbst 2015 mindestens jede/r zehnte Bundesbürger oder Bundesbürgerin in irgendeiner Weise für Geflüchtete einsetzt. Aber auch die Gegenkräfte wurden stärker. Was das betrifft, ist die Gesellschaft heute stärker gespalten. Nachdem 2015 viele Geflüchtete aus humanitären oder anderen plausiblen Gründen aufgenommen wurden, kam die Gegenreaktion von rechter Seite, insbesondere von der AfD, aber auch von den Unionsparteien. Dies fand seinen Niederschlag in erheblichen Verschärfungen des Asylrechts, den Asylpaketen 1 und 2 sowie im Integrationsgesetz. Geflüchteten soll damit deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen. Mit Erfolg: Die Zahl der Geflüchteten ist seitdem deutlich zurückgegangen. Auch das Kirchenasyl erlebt politisch heftige Gegenreaktionen: Die AfD z.B. macht Eingaben in den Landtagen, um gegen das Kirchenasyl vorzugehen. Die Partei hat sogar verlangt, Namen von Kirchen, ihren Gemeinden und von Geflüchteten im Kirchenasyl öffentlich zu machen und darüber Statistik zu führen. Andererseits hat das Kirchenasyl inzwischen eine gewisse humanitäre Tradition, die auch von den regierenden Parteien in Bund und Ländern nicht bestritten wird. Das zeigte sich u.a. bei der Innenministerkonferenz im Juni 2018 und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Was diese jedoch kritisieren, ist, dass es zu viele Kirchenasyle seien. Ihre Kritik bezieht sich vor allem auf die so genannten Dublin-Kirchenasyle. Durch sie sollen Menschen davor geschützt werden, im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Mitgliedstaaten abgeschoben zu werden, wenn ihnen dort z.B. Haft oder Obdachlosigkeit drohen wie in Bulgarien, Ungarn, Italien und Griechenland. Stattdessen soll erwirkt werden, dass in Deutschland über ihren Asylantrag entschieden wird. Durch die Dublin-Kirchenasyle hat sich die Zahl der Kirchenasyle seit 2011 mehr als verzehnfacht: 2011 hatten wir 32 Kirchenasyle und jetzt, im November 2018, sind es 553. Die Zahl der Kirchenasyle ist aber auch gewachsen, weil die Zahl der Geflüchtete in Deutschland insgesamt erheblich zugenommen hat. Leider wird das Kirchenasyl durch die Politik immer mehr erschwert.

Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2018 entschieden, dass die Frist zur Überstellung von Schutzsuchenden, die sich im Kirchenasyl befinden und für deren Asylverfahren gemäß der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig ist, von sechs auf 18 Monate verlängert werden darf, wenn kein Härtefall vorliegt. Was bedeutet das für das Kirchenasyl?

Zunächst einmal bedeutet das eine starke Belastung für die Geflüchteten, die ein ganzes Jahr länger im Kirchenasyl ausharren müssen, sich nicht frei bewegen können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Zum anderen bedeutet das natürlich auch eine höhere Belastung für die Gemeinden. Sie müssen sich in Zukunft genau überlegen, ob sie überhaupt in der Lage sind, so lange auf die entsprechenden Räume zu verzichten, die für ein Kirchenasyl erforderlich sind. Außerdem kostet es Geld und auch mehr Humanpower. Das erschwert die Sache des Kirchenasyls in unverhältnismäßiger Weise.

Sie kritisieren die Verschärfungen im staatlichen Umgang mit Kirchenasyl. Warum?

Wir halten die Verlängerung auf 18 Monate für rechtswidrig. Denn es heißt in der Dublin- Verordnung (Artikel 29 (2)): Wenn ein Geflüchteter „flüchtig“ ist, verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Geflüchtete sind aber nicht flüchtig, wenn vom ersten Tag an das Kirchenasyl und der neue Aufenthaltsort der Geflüchteten den Behörden gemeldet wird. Deswegen ist auch von Gemeinden gegen die Verlängerung der Dublin-Frist geklagt worden und einige Verwaltungsgerichte haben uns Recht gegeben. Einige Klagen haben sogar dazu geführt, dass nach sechs Monaten das Selbsteintrittsrecht[1] erklärt werden musste, Deutschland also für das Asylverfahren zuständig wurde. Die Sache ist aber rechtlich noch nicht endgültig entschieden.

Welche Ziele und politische Forderungen verfolgt Kirchenasyl? Wofür soll eingestanden werden?

Das einzelne Kirchenasyl verfolgt keine unmittelbar politische Absicht. Es geht beim Kirchenasyl immer um den einzelnen Geflüchteten, der Schutz braucht. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ versteht sich als Menschenrechtsorganisation. Es geht darum, dass wir Geflüchtete schützen, denen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Deutschland bekennt sich in Artikel 1 des Grundgesetzes zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zu unveräußerlichen Menschenrechten. Wenn aber die Politik diese normativen Vorgaben nicht mehr so ernst nimmt, wie das im Augenblick durch die Asylpolitik geschieht, dann ist es, denke ich, auch eine staatsbürgerliche Pflicht, dass Bürger und Bürgerinnen dagegen aufbegehren und im konkreten Fall Geflüchtete vor Unrecht bewahren. Wir wollen prinzipiell nicht Recht brechen, sondern Recht schützen. Grundsätzlich braucht der Staat Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Verfassung einsetzen, für den Erhalt der Würde und Rechte jedes Einzelnen. Insofern ist die Zivilgesellschaft ein wichtiges Korrektiv.

Inwieweit ist Kirchenasyl ein Korrektiv?

In 80-90 Prozent der Fälle ist das Kirchenasyl erfolgreich, d.h. es wurde festgestellt, dass gar nicht abgeschoben werden durfte, da humanitäre Gründe dagegensprachen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie grundrechtskonform das deutsche Asylverfahren eigentlich aufgestellt ist. Das Kirchenasyl ist eine Möglichkeit, Fehlentscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte zu revidieren. Aus dem Grund ist im Februar 2015 eine besondere Vereinbarung zwischen Katholischer Kirche, der Evangelischen Kirche sowie den evangelischen Freikirchen in Deutschland mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Umgang mit Kirchenasylen getroffen worden. Teil der Vereinbarung ist die Durchführung einer Art Härtefallprüfung insbesondere bei Dublin-Fällen vor Beginn oder während eines Kirchenasyls. Darin liegt eine Anerkennung, dass humanitäre Härten im Einzelfall übersehen werden können. Kein Gesetz ist so perfekt, dass es wirklich jeden Einzelfall in menschengerechter Weise löst. Darum gibt es ja auch in allen Bundesländern Härtefallkommissionen, die ebenfalls ein Erfolg der Kirchenasylbewegung sind. Sie können contra legem entscheiden, also gegen den Wortlaut einer geltenden rechtlichen Norm, dass ein Geflüchteter ein Bleiberecht erhält, wenn ihm unverhältnismäßige menschliche Härten drohen.

Die Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung ist also ein Konfliktfeld zwischen Kirche und Staat?

Die Kirchen haben nicht verhindern können, dass seit 2015 das Asylrecht erheblich verschärft worden ist. Ich finde es skandalös, dass die Europäische Union, die sich als „Wertegemeinschaft“ versteht und zu den Menschenrechten bekennt, eine derartige Abschottungspolitik betreibt. Tausende Menschen ertrinken jedes Jahr im Mittelmeer und die Staaten schauen zu. Die Politik behindert sogar die zivile Seenotrettung und kriminalisiert Helfende, die Menschen vor dem Ertrinken retten wollen. Durch all das macht sich Europa unglaubwürdig in der Welt. Hier gibt es einen bisher ungelösten Konflikt zwischen den Auffassungen der Kirche und der Politik der Europäischen Union und Deutschlands.

In Ihrem Text „20 Jahre Kirchenasylbewegung“ von 2003 schreiben Sie: „Es gibt kein kirchliches Recht, Asyl zu gewähren. Staatliches Recht gilt auch in Kirchen und soll nicht relativiert werden. Es gibt aber eine kirchliche Beistandspflicht, auf die sich Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, berufen können.“ Weiterhin schreiben Sie, dass Kirchenasyl in der Regel mit Rechtsvorschriften in Einklang steht und daher kein ziviler Ungehorsam ist. Das sehen die Innenminister von Bund und Ländern vermutlich anders.

Es ist auch in den Kirchen umstritten, ob Kirchenasyl eine Rechtsverletzung darstellt oder nicht. Denn nur im Falle einer Rechtsverletzung kann man von zivilem Ungehorsam sprechen. Ziviler Ungehorsam heißt ja, dass rechtliche Bestimmungen bewusst übertreten werden z.B. aus humanitären Gründen, weil man befürchtet, dass Menschenrechte verletzt werden. Ziviler Ungehorsam heißt also auch, dass man bestimmte Werte gegen geltendes Recht verteidigt, weil sich positives Recht auch zu Unrecht entwickeln kann und seine Legitimation verliert. Es kommt zu einer Spannung, einem Konflikt, zwischen Legalität und Legitimität. Ursprünglich habe auch ich Kirchenasyl für zivilen Ungehorsam gehalten – so 1993 in meinem Buch „Asyl von unten“. Später hat mich der ehemalige Justizminister Jürgen Schmude vom Gegenteil überzeugt, indem er gesagt hat: Nein, im Kirchenasyl liegt keine Rechtsverletzung vor. Warum sollen Kirchengemeinden nicht Flüchtlinge aufnehmen und ihnen beistehen? Es gibt doch eine kirchliche Beistandspflicht. So lange dem Staat bekannt ist, wo sich die Geflüchteten aufhalten, hat er ja die Möglichkeit, sie von dort wegzuholen. Es gibt aber eine gewisse Scheu von Seiten des Staates, mit Gewalt in Kirchen einzudringen. Kirchen sind immerhin Orte, an denen die Botschaft des Friedens und der Versöhnung gepredigt wird. Dort mit Polizei einzudringen ist ein Sakrileg. Da also Kirchengemeinden vom ersten Tag an den Behörden mitteilen, wo die Geflüchteten sich aufhalten, sehe ich im Kirchenasyl keine Rechtsverletzung und damit auch keinen zivilen Ungehorsam.

Welche politischen Veränderungen in Bezug auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte aller wünschen Sie sich für die Zukunft?

Keine Abschottung mehr: Die Inanspruchnahme des Asylrechts wird so gut wie unmöglich gemacht, indem man die Zugangswege versperrt und alle Menschen zu Illegalen erklärt, die trotzdem versuchen, ins Land zu kommen und Asyl zu beanspruchen. Daher verlangen wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ schon lange legale Zugangswege zum Asylrecht in Europa und Deutschland. Außerdem sind wir für eine Abschaffung des nicht funktionierenden Dublin-Systems. Es sollte ersetzt werden durch ein System, das die Menschenrechte wahrt. Schließlich wünschen wir uns mehr Menschlichkeit im Umgang mit den Geflüchteten, die bereits hier sind.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers „Zivilgesellschaftliches Engagement in der Migrationsgesellschaft“, erschienen auf bpb.de.

Kritik an Seehofers Abschiebeplänen

EKD-Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm hat sich zu den Vorhaben des BMI, durch das geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Abschiebungen zu erleichtern und die Flüchtlingshilfe zu kriminalisieren, öffentlich geäußert. Er fordert einen Abschiebestopp für Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und reagiert insbesondere auf das Interview von BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer, in dem dieser sich für eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ausspricht:

„Die Menschen werden hier gebraucht. Es macht einfach keinen Sinn, sie jetzt abzuschieben und deswegen brauchen wir ein Moratorium, bis das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz nächstes Jahr hoffentlich in Kraft tritt. […] Wir brauchen ein Moratorium, weil sich die Fälle häufen, in denen Leute, die hier gebraucht werden, die Arbeitgeber haben und arbeiten wollen, auf Abschiebelisten gesetzt werden. Da spricht Humanität und Vernunft genau die gleiche Sprache.“

„Eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ist das letzte, was wir jetzt brauchen“, sagte der bayerische Landesbischof den Nürnberger Nachrichten. Bundesinnenminister Horst Seehofer plant, die gezielte Information von Asylbewerbern, denen die Abschiebung droht, über ihren Abschiebetermin strafbar zu machen. Flüchtlingshelfer, die solche Informationen weitergeben, um Abschiebungen zu verhindern, würden dann eine Straftat begehen. Das stößt auf breite Kritik, der sich Bedford-Strohm anschließt. Er sagte: „Ich habe ja viel zu tun mit Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Das sind nicht Menschen, die generell Abschiebungen verhindern. ´Nein: Sie kommen mit sehr konkreten menschlichen Schicksalen. Wir dürfen bei all den rechtlichen Prozessen auch nie den Menschen aus dem Blick verlieren. Daher bin ich sehr dankbar, dass ich Ansprechpartner auch aus der bayerischen Politik habe, die sehr genau hinhören und in je einzelnen Fällen helfen. Solche Fälle nochmal anzuschauen, das halte ich für eine Tugend. Das stärkt den Rechtsstaat. Daher ist es gut und richtig, dass die Menschen, die nah dran sind und die Einzelschicksale kennen, diese auch weitergeben und ungerechtfertigte Abschiebungen zu verhindern versuchen.“ (http://www.nordbayern.de/region/bedford-strohm-fluchtlingshilfe-soll-legal-bleiben-1.8743721)

Parteiübergreifende Kritik an Seehofers Abschiebeplänen: http://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/parteiuebergreifende-kritik-an-seehofers-asylplaenen,RMCMYVH?fbclid=IwAR2U6yk8PooMd5XX559mTT21UO5XQ5LkwsnQg08VVlPHtoOnIl1Gi4MCW3I

Die Landesflüchtlingsräte in Deutschland haben bereits mit einer ausführlichen Stellungnahme reagiert.

Gegen die geplante Kriminalisierung gibt es zudem inzwischen viele Gegenstimmen und Initiativen über Medienberichte, Übersicht: www.fluechtlingsrat-bayern.de/

Einordnender Kommentar: https://verfassungsblog.de/von-anti-abschiebe-industrie-zu-gesetzlicher-repression-fluechtlingsorganisationen-sollen-kriminalisiert-werden/

Heribert Prantl kritisiert – und erklärt, warum die Kriminalisierungsdebatte auch ein Ablenkungsmanöver sein könnte: www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-fluechtlinge-1.4383115

Redebeitrag von Özlem Nas (Schura – Rat der Islamischen Gemeinschaft in Hamburg) anlässlich der Friedenskundgebung zum Gedenken an die Opfer des rassistischen und islamfeindlichen Anschlages in Christchurch

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger,

Friede sei mit Ihnen und euch allen, Assalamu alaykum! Wir bedanken uns für ihr Erscheinen und möchten alle zu einem Moment des Schweigens für die Opfer von Christchurch einladen.

„Hello brother, welcome“, das waren die letzten Worte von Mohammed Daoud Nabi. Mit diesen Worten begrüßte der 71-jährige den Terroristen an der Tür zur Al-Noor-Moschee. Er hieß einen 28-jährigen Mann willkommen, für den er und seinesgleichen – für den „die Muslime“ nicht willkommen waren. Sie waren in seinen Augen Eindringlinge, die es auszulöschen galt, mit einem Massaker an einem Ort des Gebetes, an einem Ort der inneren Einkehr, an einem Ort des Friedens, an einem Ort, wo sie hätten sicher sein müssen.

Mohammed Daoud Nabi wurde kurz nach seinem Willkommensgruß brutal niedergeschossen. Er warf sich schützend vor andere Mitglieder seiner Gemeinde.

Husna Ara Parvin (42) versuchte ihren im Rollstuhl sitzenden Ehemann zu schützen, bevor die tödlichen Schüsse auch ihr Leben beendeten.

Naeem Rashid (50) startete den Versuch, den Terroristen zu überwältigen. Doch weder er, noch sein 21-jähriger Sohn Talha überlebten das Attentat.

Auch Khaled Mustafa (45) und sein Sohn Hamza, die gemeinsam mit ihrer Familie aus Syrien geflohen und erst seit ein paar Monaten in Christchurch angekommen waren, überlebten das Massaker nicht.

Maryam Gul verlor ihre gesamte Familie. Ihre Eltern waren aus Pakistan nach Christchurch gekommen, um ihren Bruder zu besuchen. Sie alle starben in der Moschee.

Mucad Ibrahim und Abdullah Dirie sind die jüngsten Opfer der brutalen Gewalttat, sie waren gerade einmal drei und vier Jahre alt.

Dies sind nur einige der Namen der 50 Menschen muslimischen Glaubens, die am Freitag, den 15. März, bei den rassistischen, muslimfeindlichen Terrorattentaten auf die Al-Nur-Moschee und auf die Linwood- Moschee in Christchurch, Neuseeland, ermordet wurden. Wir sind heute hier zusammengekommen, um ihrer zu gedenken und sie in unsere Gebete einzuschließen. Wir sind davon überzeugt, dass sie Frieden und Barmherzigkeit bei unserem Schöpfer finden werden.

Inna lillahi ve inna ileyhi raciun – Wir kommen von unserem Schöpfer und zu ihm ist unsere Heimkehr. Wir teilen das Leid der Angehörigen und Überlebenden, die dieses Trauma ein Leben lang begleiten wird. Es ist unvorstellbar, dass der Täter sein Massaker mit einer Helmkamera filmte und live ins Internet übertrug. 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, dieser Grundsatz sollte für alle Menschen gelten. Doch Terroristen interessieren sich nicht für die Würde der Menschen, die nicht Teil ihrer eigenen Gruppe sind. Sie teilen die Menschen ein in Wir und Ihr, in Überlegen und Unterlegen, in Gut und Böse, in Wertvoll und Wertlos. Es ist ihnen egal, welche Biographien diese Menschen haben, sie entindividualisieren sie und sehen sie als monolithischen Block, der die eigene Gruppe bedroht und den es auszulöschen gilt. Die Premierministerin und die Bürgerinnen und Bürger Neuseelands machen durch ihr vorbildliches Verhalten deutlich, was Mitgefühl, Empathie und Solidarität bedeutet und wie es gelingen kann, aus einer horrenden Situation heraus authentisch für ein gestärktes Miteinander einzustehen. Der Täter wollte spalten, sie aber sind näher zusammengerückt. Auch die Hinterbliebenen der Opfer des Terroraktes in Christchurch machen vorbildlich deutlich, wie sie als gläubige Menschen mit der Tragödie umgehen.

So sagt Farid Ahmed: „Ich habe meine Frau verloren aber ich hasse den Mörder nicht. Als eine Person liebe ich ihn. Ich hege keinen Groll gegen ihn, ich habe ihm vergeben und ich bete für ihn.“

Maryam Gul, die ihre ganze Familie verloren hat, sagt: „Ich vergebe ihm. Anfangs wollte ich, dass er hart bestraft wird aber dann erinnerte ich mich daran, dass das nicht der Art und Weise entsprach, wie der Prophet damit umgegangen wäre, also vergab ich ihm.“

Mit Vergebung und Liebe auf Hass zu antworten ist eine Form von Spiritualität, die nicht nur im Islam, sondern in vielen Religionen beheimatet ist. Liebe und Vergebung sind die Basis von Mitmenschlichkeit. Durch ihren Umgang mit diesem brutalen Terrorakt bringen die Menschen in Neuseeland Hoffnung und Licht in das Dunkel des Hasses und der Gewalt. Wir hoffen sehr, dass sich viele Nationen ein Beispiel an diesem Umgang nehmen und Muslime als Mitmenschen betrachten, die friedlich und in Sicherheit mit ihren Familien leben wollen, ohne Sorge dafür tragen zu müssen, dass ihre Familienmitglieder von einem Gebet in der Moschee nie wieder zurückkehren.

Wir möchten als Schura an dem Glauben festhalten, dass es auch in Deutschland ein We are one und They are us im Sinne der Rede der Premierministerin Neuseelands geben wird und ihr alle, liebe Hamburgerinnen und Hamburger, seid hierfür der beste Beweis und dafür danken wir euch.

Wir möchten uns insbesondere bei jenen Hamburgerinnen und Hamburgern bedanken, die als Zeichen ihrer Anteilnahme Blumen vor einige unserer Gemeinden niedergelegt haben. Dass auch bundesweit Menschen Blumen an Moscheen niedergelegt und ihre Anteilnahme ausgesprochen haben, stimmt uns hoffnungsvoll.

Kirchen, sowie die jüdischen Gemeinden haben bundesweit wichtige Worte der Solidarität gefunden und Zusammenhalt demonstriert. Diese Solidaritätsbekundungen versinnbildlichen, dass nicht der Hass, sondern das Mitgefühl, die Empathie und das friedliche Miteinander obsiegen werden.

Unser Dank gilt auch jenen Journalisten, die mit ihrer Berichterstattung aufzeigen, dass es für Rassismus und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft gibt. Wir haben wohlwollend Titelseiten und Kommentare registriert, wie z.B. das Titelblatt der Morgenpost, auf dem schwarz unterlegt lediglich der Text: „Der Massenmörder von Christchurch filmte sich bei seiner monströsen Tat, damit diese Bilder um die Welt gehen. Von uns bekommt er dafür keinen Platz“, stand und das gestrige Titelblatt der Neuseeländischen Zeitung „The Press“ wo auf weißem Untergrund das Wort Selam auf arabisch mit der Übersetzung Frieden stand und die Namen der 50 Opfer aufgelistet waren.

Der Täter ist ein rechtsextremistischer antimuslimischer Terrorist, der an die menschenverachtende Ideologie der „White Supremacy“ – der rassistischen Theorie der weißen Überlegenheit- anknüpft, die auch hinter den Terroranschlägen von Utøya und Oslo (2011), auf die Emanuel AME Church in Charleston (2015), auf das Centre culturel islamique de Québec (2017), auf die Finsbury Park Mosque in London (2017) und auf die Tree of Life Synagogue in Pittsburgh (2018) steht. An diesen Beispielen wird deutlich sichtbar, wie global der Rechtsextremismus verzweigt und vernetzt ist. Wir wissen, dass terroristische Anschläge nicht in einem Vakuum geschehen. Anschläge auf Muslime sind auch Folge einer weit verbreiteten Stimmungsmache gegen den Islam und einer Dämonisierung von Muslimen. Ziel des Terroranschlags in Christchurch waren ausschließlich Muslime und der tragende Beweggrund war antimuslimischer Rassismus; dies muss klar benannt werden.

Vielen Vertretern von Politik und Medien fällt es jedoch schwer, die Anschläge als antimuslimisch zu bezeichnen und hierzulande wird noch immer darüber diskutiert, ob der Islam oder die Muslime Teil Deutschlands seien. Der Innenminister kann trotz zahlreicher registrierter islamfeindlicher Übergriffe auf Moscheen und Muslime, kein islamfeindliches Klima erkennen. Viele Medien fahren fort, ihrer altbekannten Rhetorik zu folgen und fokussieren sich auf den Täter, statt auf die Opfer. Titelseiten wie die der Daily Mirror, sprachen ernsthaft von einem „Angelic boy“ – einem engelsgleichen Jungen, der später zu einem rechtsextremistischen Killer wurde. In Christchurch waren die Opfer Muslime, gemeint aber sind WIR ALLE: Der Terror zielt auf unser Zusammenleben in einer offenen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.

Wir wissen, dass dieser Hass und diese Ideologie nicht nur in Neuseeland und Australien, sondern auch bei uns in Deutschland existieren. Auch hier erhalten Rechtsradikale und Rechtspopulisten immer mehr Zulauf. Der offene Rassismus wird immer lauter.

Die Türen der Hamburger Moscheen stehen auch offen für alle und es ist nicht auszuschließen, dass es Nachahmer geben könnte. Einige unserer Moscheegemeinden haben sich bereits mit Bedenken um ihre Sicherheit an uns gewandt. Wir bleiben aufmerksam und werden weiterhin Gespräche mit der Stadt führen.

Wir wollen, dass der wachsende Rassismus gegenüber Muslimen ernstgenommen wird und setzen uns dafür ein, dass notwendige Maßnahmen ergriffen werden, die die Sicherheit und das würdevolle Miteinander aller Menschen in Hamburg gewährleisten. Wir machen aber auch deutlich, dass uns nichts davon abhalten wird, weiterhin unsere Moscheen zu besuchen. Unser Glaube ist stärker als der Hass von Terroristen. Wir werden weder ihren Hass erwidern noch werden wir sie fürchten.

Als islamische Religionsgemeinschaft kommt uns laute Kritik zu Ohren, die besagt, dass wenn die Opfer Muslime sind, in Politik und Medien mit doppeltem Maß gemessen wird, dass in den sonst so diskutierfreudigen Talkshows und in der Medienberichterstattung laut geschwiegen wird, dass Chefredakteure von Nachrichtensendern wie die Tagesschau und Tagesthemen es nicht für nötig befunden haben, einen Brennpunkt zum terroristischen Anschlag in Christchurch zu senden und dass es keine Trauermärsche von Politikern Hand in Hand für den Frieden gibt, wenn die Opfer Muslime sind.

Wir sind uns bewusst, dass die Kritik nicht die positive Anteilnahme überschatten und Oberhand gewinnen darf, aber wir sind uns auch bewusst, dass wir nicht naiv sein dürfen, indem wir die Gefahr unterschätzen, die nicht nur von Rassisten und Extremisten ausgeht, sondern auch von einigen Medien und Politikern und sogenannten Islamkritikern, die sich weiterhin an der Stimmungsmache gegen den Islam bereichern und an einer starken Stigmatisierung der Religionsausübung, etwa des Kopftuchtragens beteiligt sind.

Für Frauen mit Kopftuch sind Berufsverbote, Ausgrenzung und Alltagsrassismus in Form von verbaler und körperlicher Gewalt Teil ihrer Lebensrealität. Das prominenteste Beispiel ist zweifelsohne Marwa el Sherbini und leider gibt es noch viele andere. Am vergangenen Dienstag z.B. hat ein Mann in Neukölln einer schwangeren Frau mit Kopftuch in den Bauch geboxt, woraufhin sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Hass ist da, nicht nur auf der Straße, sondern auch im Bundestag, in den Medien oder zuhauf in den Kommentarspalten im Internet. Er ist öffentlich und er ist laut und es wird ihm eine Bühne geboten. Sogenannte Islamkritiker und Islamexperten profitieren schon lange vom Geschäft des Muslim-Bashings.

Während hierzulande die Beschäftigung mit dem Kopftuch zu den Lieblingssportarten der Spalter und Hetzer geworden ist, trugen gestern nicht nur die Premierministerin selbst, sondern auch zahlreiche Frauen in Neuseeland bei der zentralen Gedenkfeier als Zeichen ihrer Solidarität Tücher um ihre Köpfe.

Die Neuseeländerin Bell Sibly äußerte dazu: „Wenn wieder jemand mit einer Waffe auftaucht und sie auf Menschen richtet, dann möchte ich dazwischenstehen. Er soll keinen Unterschied erkennen zwischen uns. Denn es gibt keinen.“

Der Imam der Al-Nur-Moschee, Gamal Fouda, einer der Überlebenden des Anschlags, sagte gestern: „Danke dafür, wie Sie uns mit einem einfachen Tuch eine Ehre erweisen.“

Wir haben heute dazu aufgerufen, gemeinsam ein Zeichen zu setzen, für ein friedliches, würdevolles und gleichberechtigtes Zusammenleben von ALLEN Menschen!

Und auch wir sagen allen Hamburgerinnen und Hamburgern: Danke dafür, dass ihr unserem Aufruf gefolgt seid und uns mit eurem einfachen Erscheinen eure Solidarität ausdrückt.

Es ist wichtig für uns, dass wir alle gemeinsam unsere Stimme erheben und uns diesem Hass entgegenstellen und dass wir gemeinsam sagen:

Wir lassen uns nicht spalten! Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Wir stehen ein für ein gemeinsames WIR!

Wir stehen gemeinsam ein gegen Rassismus, Nationalismus, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus!

Gegen Hass und Gewalt! Für Menschlichkeit und Barmherzigkeit! Für Mitgefühl und Frieden!

Wir dürfen nicht zulassen, dass Überlegenheitsansprüche und Hass auch in unserem Umfeld in Gewalt münden.

Als Islamische Religionsgemeinschaft fühlen wir uns mit unserer Stadt und allen Hamburgerinnen und Hamburgern verbunden. Zahlreiche Organisationen und Institutionen haben uns sofort ihre Unterstützung für diese Kundgebung zugesichert, die Bischöfin, die Islamische Religionsgemeinschaft Ditib Nord, die Linke und die SPD beteiligen sich mit Redebeiträgen – und ihr alle – liebe Hamburgerinnen und Hamburger – seid hier erschienen, das bedeutet uns viel.

Dafür möchten wir als islamische Religionsgemeinschaft in Hamburg, im Namen der Schura und unserer 55 Mitgliedsvereine unseren ausdrücklichen Dank aussprechen.

Friede sei mit euch und ihnen allen – Assalamu alaykum ve rahmetullahi ve berakatuhu

Kritik an verschärftem Abschiebungshaftvollzugsgesetz

Rendsburg/Kiel. 27. März 2019

Diakonie und Flüchtlingsrat in Schleswig-Holstein protestieren gegen den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zur geplanten Abschiebungshaft in Glücksstadt. Der Entwurf enthalte unangemessene Härten. Außerdem habe die Koalition keine der konstruktiven Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages im vergangenen Januar aufgenommen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das Gesetz soll heute in zweiter Lesung im Kieler Landtag beraten werden.

Bei der Anhörung Ende Januar hatten Landesbeauftragte, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Anwälte, Richter sowie Polizisten einhellig Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und grundlegende Veränderungen eingefordert. Bemängelt wurden unter anderem mögliche Inhaftierungen von Familien und Minderjährigen, unzureichende behördenunabhängige Angebote für eine Verfahrensberatung sowie zu restriktive Handy- und Internetregelungen. Stattdessen wurde auf die zwischen 2003 bis 2014 gesammelten Erfahrungen in der ehemaligen Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg verwiesen. Dort gab es eine unabhängige Verfahrungsberatung. Außerdem konnten Inhaftierte über eigene Mobiltelefone, Bargeld und Medikamente verfügen.

Diakonie-Vorstand und Landespastor Heiko Naß bedauert, dass die Landesregierung in der aktuellen Überarbeitung des Gesetzentwurfs die Kritik und Verbesserungsvorschläge nicht berücksichtigt hat. „Eher das Gegenteil ist eingetreten“, sagt Heiko Naß. „Der aktuelle Entwurf enthält zusätzliche Härten. Dazu gehören umfangreiche Regelungen zu einer möglichen Fixierung von psychisch auffälligen Inhaftierten. Das lehnen wir ab. Psychisch erkrankte Geflüchtete gehören nicht in eine Haftanstalt, sondern sollten in entsprechenden Kliniken behandelt werden.“

Abgesehen von den einzelnen Kritikpunkten lehnen Diakonie und Flüchtlingsrat die geplante Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt grundsätzlich ab. „Flucht ist kein Verbrechen!“, betont Martin Link vom Flüchtlingsrat. „Das neue Gesetz trägt dazu bei, die Integrität von Menschen zu beschädigen, die nichts verbrochen haben, als hierzulande vergeblich Schutz zu beantragen. Hinzu kommen die Erfahrungen mit der ehemaligen Abschiebehaftanstalt in Rendsburg. Sie haben gezeigt, dass Zwangsmaßnahmen wenig dazu beitragen, die Ausreisepflicht von Betroffenen durchzusetzen.“ Nach Angaben des damaligen Landesbeirates für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein wurden beispielsweise 2013 nur sieben Prozent der 254 in Rendsburg einsitzenden Menschen in ihr Herkunftsland zurückgeführt.

Für Rückfragen:
Friedrich Keller Pressesprecher, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Tel: 04331-593 197; Mobil: 0174-94 500 90
E-Mail: presse@diakonie-sh.de

Grundsatzurteil zur Abschiebungspraxis

Ein von Fluchtpunkt erstrittenes Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 15.2.2019, 9 K 1669/18) wird dazu führen, dass sich die Hamburger Abschiebungspraxis in einem wesentlichen Punkt ändern muss.

Bisher war es bei unangekündigten Abschiebungen, die zumeist in den frühen Morgenstunden stattfinden, üblich, dass die Vollzugsbeamtinnen und –beamten die Wohnräume der Betroffenen in den Flüchtlingsunterkünften betraten und ggf. durchsuchten, ohne dafür zuvor eine richterliche Erlaubnis eingeholt zu haben.

Fluchtpunkt hatte gegen diese Praxis geklagt, da in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses eingegriffen werden darf, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Letzteres dürfte bei geplanten Abschiebungen i.d.R. nicht der Fall sein.

Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung nun in einem Grundsatzurteil vollumfänglich bestätigt:

Auch die von Geflüchteten privat genutzten Räume in einer Flüchtlingsunterkunft genießen den Schutz des Art. 13 GG. Für ihr Öffnen und Betreten im Rahmen einer Abschiebung ist deshalb ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Diesen wird die Ausländerbehörde Hamburg in Zukunft regelmäßig einzuholen haben.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Verwaltungsgericht die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Das Urteil wurde vom Verwaltungsgericht veröffentlicht.

Der Text stammt von Fluchtpunkt.

Fluchtpunkt

Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge
Eifflerstraße 3 • D-22769 Hamburg
Tel +49 (0)40 – 432 500-80 • Fax +49 (0)40 – 432 500-75
fluchtpunkt(at)diakonie-hhsh.de

Neue Regeln: Mitwirken am Widerruf des eigenen Flüchtlingsstatus?

Viele anerkannte Flüchtlinge haben in den letzten Monaten Post erhalten: Sie werden vom BAMF zu Befragungen oder zur Überprüfung ihrer Identität eingeladen. Diese Gespräche sollen vor allem der Überprüfung dienen, ob der Schutzstatus der jeweiligen Person zu widerrufen ist. Bislang waren diese Einladungen freiwillig, eine Teilnahme war nicht verpflichtend. Das ändert sich jetzt: Am 12. Dezember ist eine Änderung des Asylgesetzes in Kraft getreten, nach der im Widerrufsverfahren nun ähnlich weitreichende Pflichten zur Mitwirkung gelten wie im eigentlichen Asylverfahren. Betroffene können z. B. verpflichtet werden, an einer (erneuten) Anhörung teilzunehmen, Pässe und sonstige Unterlagen vorzulegen bzw. erst zu beschaffen und an einer Überprüfung ihrer Identität, u. a. durch Fingerabdrucknahme, mitzuwirken.

Bisher galt: Wenn das BAMF Grund zu der Annahme hatte, dass ein Flüchtling keinen Schutz mehr benötigt, konnte ihm dies schriftlich mitgeteilt werden. Betroffene hatten dann Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor u. U. ein Widerruf erging. Die Gründe für den Widerruf musste das BAMF aber selbst feststellen. Mit den neuen Regelungen wird dieses Verfahren auf den Kopf gestellt: Es wird de facto ein Vorverfahren eingeführt, in dem nach Widerrufsgründen erst gesucht wird. Und liefern soll diese Gründe der geflüchtete Mensch selbst – indem er zur Teilnahme an einer weiteren Anhörung verpflichtet wird, an deren Ende womöglich aus Abweichungen zum früheren Vortrag ein Widerrufsgrund konstruiert wird.

Dies bedeutet auch, dass Menschen, die nach der Flucht aus einem Kriegsgebiet oftmals gerade erst begonnen haben, sich zu stabilisieren, erneut verunsichert und verängstigt werden. Viele der Geflüchteten sind als besonders schutzbedürftig einzustufen – ein erheblicher Teil von ihnen hat mit multiplen psychischen Folgen aufgrund der Ereignisse im Herkunftsland und den Belastungen im Rahmen einer erzwungenen Migration zu kämpfen. Der extreme psychische Stress, dem diese Menschen ausgesetzt waren, führt sehr oft zu starken Unruhezustände und hoher Anspannung, Schlafstörungen, Panikattacken und Angstzuständen. Das ganze seelische System kann nur dann schrittweise zur Ruhe kommen, wenn Sicherheits-, Kontroll- und Selbstwirksamkeitsgefühl wieder Einzug halten.

Die erneute Befragung und erzwungene Konfrontation mit den belastenden Fluchthintergründen wird die Betroffenen in maximalen Stress versetzen. Das gerade erst neu entstehende Vertrauen in staatliche (Schutz-)Strukturen, in Verlässlichkeit von Entscheidungen und in Planbarkeit von eigenen Lebensentwürfen wird damit jäh untergraben: Gefühle von Ausgeliefertsein und Ohnmacht entstehen aufs Neue.

Dies kann bei vielen Menschen, insbesondere denen, die traumatisiert und /oder psychisch erkrankt sind, eine erhebliche psychische Destabilisierung zur Folge haben. Aus der Traumaforschung ist bekannt, dass Informationen unter hohem Stress anders verarbeitet werden. Erinnerungen sind dann oftmals fragmentiert, also räumlich und zeitlich nicht korrekt im Langzeitgedächtnis abgespeichert. Allein vor diesem Hintergrund ist die Gefahr sehr groß, dass es bei einer erneuten Befragung zu Abweichungen zu früheren Vorträgen kommen wird.
Dies ist in solchen Fällen kein Zeichen fehlender Glaubwürdigkeit. Zu befürchten ist aber, dass es dennoch so interpretiert und als Widerrufsgrund gegen die Betroffenen verwendet wird.

Begründet wurde diese Gesetzesänderung damit, dass 2014/15 eine große Zahl von Geflüchteten im sog. vereinfachten Verfahren ohne Prüfung ihrer Asylgründe als Flüchtling anerkannt worden sei, insbesondere Syrerinnen und Syrer. Diese Behauptung trifft jedoch so nicht zu. Die Anerkennung erfolgte damals bei bestimmten Gruppen ohne mündliche Anhörung, was das BAMF entlasten sollte. Eine schriftliche Anhörung, in deren Rahmen die Betroffenen ihre Fluchtgründe darlegen mussten und z. B. auch befragt wurden, ob sie ZeugInnen von Kriegsverbrechen geworden seien, fand aber auch in diesen Fällen statt. Es ist nie ein Mensch ohne jede Prüfung in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden.

Ein Widerruf der Flüchtlingseigenschaft käme deswegen an sich nur in Betracht, wenn das BAMF Hinweise hätte, dass die im schriftlichen Verfahren vorgetragenen Gründe nicht mehr vorliegen. Stattdessen wird die Schutzbedürftigkeit und auch die Glaubwürdigkeit der Betroffenen öffentlich in Zweifel gezogen. Zu befürchten ist, dass es der Behörde vor allem darum geht, Syrerinnen und Syrern nachträglich den Flüchtlingsstatus zu entziehen, der bis Ende 2015 noch häufig zuerkannt wurde, und sie in den subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge herunterzustufen – mit unabsehbaren Folgen z. B. für noch nicht abgeschlossene Verfahren des Familiennachzugs.

Die erneute, flächendeckende Überprüfung des gewährten Schutzes, obwohl in Syrien nach wie vor ein Bürgerkrieg tobt und ein diktatorisches Regime herrscht, bringt für die Betroffenen massive Verunsicherung mit sich. So sieht integrationsfeindliche Politik aus, zumal die Regelfrist für die Überprüfung des Schutzes nach Forderungen aus der Union von drei auf fünf Jahre verlängert werden soll. Wir raten allen Betroffenen dennoch zur Ruhe und empfehlen dringend:

1. Lassen Sie ein erhaltenes Schreiben von Ihrer Anwältin / Ihrem Anwalt überprüfen! Nur eine „Einladung“, die korrekt auf die neuen gesetzlichen Mitwirkungspflichten und die Folgen eines Verstoßes hinweist, ist verbindlich.

2. Lassen Sie sich von Ihrer Anwältin / Ihrem Anwalt zum Umgang mit einem solchen Schreiben beraten! Einer gültigen „Einladung“ wird man voraussichtlich Folge leisten müssen. Es kann aber im Einzelfall unterschiedlich sein, wie weit Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind. Auch, ob Sie zu vollständigem Vortrag Ihrer Fluchtgründe verpflichtet sind oder sich auf Ihr früheres Asylverfahren berufen können, kann im Einzelfall verschieden sein.

3. Die Beantragung eines Nationalpasses führt zum Erlöschen des Flüchtlingsschutzes. Insbesondere diesen Schritt sollten Sie nur tun, wenn das BAMF Sie explizit dazu auffordert, und nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung.

Der Text stammt von Fluchtpunkt/Beratungsstelle der Diakonie

Fluchtpunkt

Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge
Eifflerstraße 3 • D-22769 Hamburg
Tel +49 (0)40 – 432 500-80 • Fax +49 (0)40 – 432 500-75
fluchtpunkt(at)diakonie-hhsh.de

Seenotretter in Not

Während europäische Politikerinnen und Politiker Weihnachten und Silvester feierten, warteten die „Sea-Watch 3“ und die „Sea-Eye“ mit insgesamt fast 50 Geflüchteten (darunter acht Minderjährige) vor der Küste Maltas auf Aufnahme in einen Hafen. Ihnen wurde die Einfahrt in einen sicheren Hafen verweigert, was dazu führte, dass eine Grundversorgung und medizinische Hilfe für alle Menschen auf dem Boot bei kalten Temperaturen auf dem Meer verweigert wurde.

Das Herz!

Der Bürgermeister von Neapel appellierte, die Seawatch in den Hafen zu lassen und löste damit eine Welle der Solidarität aus. Daraus ist dieses Video entstanden.

https://www.facebook.com/aricco/videos/10216516674582370/

Die Bundesregierung begann, statt Solidarität und Menschlichkeit zu zeigen, eine zähe Einzelfall-Verhandlung innerhalb der EU-Staaten. Eine Aufnahme der Menschen sollte nur erfolgen, wenn sich eine beachtliche Zahl anderer EU-Staaten ebenfalls beteiligen würden, sagte Innenminister Seehofer. Auf lokaler Ebene hingegen, erklärten sich über 30 Kommunen und Bundesländer bereit den Menschen zu helfen und sie aufzunehmen.

Nachdem sich endlich für die 49 Geflüchteten eine Lösung gefunden hatte, fuhr die „Sea-Watch 3“ wieder aus und war als einziges ziviles Rettungsschiff auf Mission. An einem Wochenende, an dem 100 Menschen auf dem Mittelmeer starben, konnten 47 Menschen von der „Sea-Watch 3“ gerettet werden. Dem Rettungsschiff wurde wieder die Einfuhr in einen sicheren Hafen verboten. Erst nach einer Beschwerde von Überlebenden und Besatzungsmitgliedern des Rettungsschiffs „Sea-Watch 3“ hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Grundrechtsverletzung festgestellt und eine einstweilige Maßnahme verfügt.  Auch wenn diese Entscheidung menschenrechtlich notwendig und überfällig ist, wird sie keine langfristige, solidarische und menschliche Lösung für die Rettungs-Blockade der EU-Staaten herbeiführen.

Kirchenasyl-Geschichtenkalender

©Mauricio Bustamante

Liebe Hamburgasyl-Leser*innen,

die Weihnachtszeit ist vorbei, nicht aber die unklare Situation vieler Menschen, die im Kirchenasyl leben. Daher wollen wir den Kalender noch ein wenig hier stehen lassen, um die Geschichten von Geflüchteten, Unterstützer*innen, aus Gemeinden und von Pastor*innen zu erzählen.

Alle Erzähler*innen leben hier im Norden als unsere Nachbarinnen und Nachbarn.

www.kirchenasyl-adventskalender.de