Neue Anforderungen ans Kirchenasyl

Aufgrund des angehängten Beschlusses der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom Juni 2018 wird das BAMF an alle Kirchenasyle, die ab heute, dem 1. August 2018, begonnen werden, neue formale Anforderungen stellen. „Die IMK respektiert die Tradition des Kirchenasyls, erachtet zu dessen Erhaltung jedoch Änderungen in der Praxis für notwendig.“

So wird in Kirchenasylfällen, in denen bestimmte Fristen nicht eingehalten werden, kein Dossier eingereicht oder das Kirchenasyl nach negativem Bescheid durch das BAMF nicht beendet wird, die Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2  Dublin III-Verordnung auf 18 Monate verlängert, obwohl ein Kirchenasyl eigentlich kein „Untertauchen“ i.S. des Art. 29 darstellt. Die Dossiers können ausschließlich über die von den Kirchen benannten Ansprechpartner eingereicht werden.

Die AnsprechpartnerInnen in den Landeskirchen sind hier zu finden: Zentrale Ansprechpartner der evangelischen Landeskirchen  (Den bundesweiten zentralen Ansprechpartner der Vereinigung Evangelischer Freikirchen finden Sie am Ende der Liste der EKD). Bei Kirchenasylen in katholischen Gemeinden gibt das jeweils zuständige katholische Länderbüro Auskunft darüber, wer Ansprechpartner der katholischen Kirche ist.

Hier findet sich eine Zusammenfassung der geänderten formalen Anforderungen, die für Kirchenasyle gelten, die ab dem 1. August 2018 begonnen werden, ebenso ein Formulierungsvorschlag für die Meldung eines Kirchenasyls.

Redebeitrag zur Seebrücke Demonstration

von Heiko Habbe

„Wir sind gekommen, um zu trauern, um unseren Dank auszusprechen und um Entsetzen und unseren Protest hörbar zu machen.

Wir trauern um mindestens 1.400 Menschen, die allein in diesem Jahr im Mittelmeer gestorben sind. Um die mehr als 3.000 Toten des vergangenen Jahres. Und um die mindestens 40.000 Toten der Jahre zuvor. Auf rund 40.000 werden die Todesopfer im Mittelmeer seit dem Jahr 2000 geschätzt, und manche sagen, es sind noch viel mehr. Von den meisten von ihnen kennen wir nicht einmal die Namen. Aber wir erinnern uns an Aylan Kurdi, der am 2. September 2015 vor Bodrum starb, drei Jahre alt. Wir erinnern uns an Freshta, 25 Jahre alt, die am 16. März diesen Jahres ihr Leben verlor, weil eine Rettungsaktion 24 Stunden zu spät eingeleitet wurde, und mit ihr zwei ganze Familien aus Afghanistan und dem Irak, darunter ein vier Monate altes Mädchen. Wir erinnern uns an Samia Yusuf Omar, die 2008 für Somalia bei den Olympischen Spielen antrat und vier Jahre danach ertrank, 21 Jahre alt.

Wir trauern um 40.000 Menschen, die gestorben sind, auch deshalb, weil Europa sich abzuschotten versucht gegen die Krisen, die Kriege und das Elend dieser Welt. Und wir sagen: Ihr seid nicht vergessen.

Wir sind aber auch hier, um zu danken. Wir danken denen, die mit großem persönlichen Einsatz dafür kämpfen, dass weniger Menschen im Meer sterben müssen. Wir danken Sea Watch, Lifeline, SOS Mediterranée, Sea Eye, Ärzte ohne Grenzen, Jugend rettet und allen Organisationen, die sich hier einsetzen. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Zeit, ihre Kraft, ihre finanziellen Mittel einsetzen. Die sich in Gefahr begeben, um andere aus der Gefahr zu holen. Die manchmal helfen können und manchmal nur noch Tote bergen, die manchmal furchtbare Bilder sehen müssen. Und die obendrein nun zunehmend in der Öffentlichkeit angefeindet und kriminalisiert werden. Danke, dass einige von Euch heute hier sind, danke für Euren Einsatz, den wir unterstützen. Und gerade jetzt, wo die Rettungsschiffe an der Kette liegen und das Suchflugzeug am Boden bleiben muss, danken wir auch denen, die mit ihren Spenden, mit ihrem persönlichen und juristischen Einsatz dafür kämpfen, dass Lebensrettung wieder möglich wird.

Und wir sind hier, um unseren Protest und unser Entsetzen hörbar zu machen. Denn es ist ein wachsendes Entsetzen, mit dem wir erleben, in welche Richtung die öffentliche Diskussion in unserem Land geht.

Es sind nicht mehr nur die Rechtspopulisten der AfD, die eine Abschottung Deutschlands und Europas gegen Flüchtlinge fordern. Die eine entstellende Rhetorik pflegen, in der aus schutzsuchenden Menschen eine Naturkatastrophe wird, ein „unkontrollierter Strom“. Die jeden Flüchtling und jeden Muslim zu einem „Sicherheitsrisiko“ erklären wollen.

Nein, es sind Politiker von Parteien, die ein „christlich“ im Namen führen. Es sind Politiker der sogenannten Mitte, die die Flucht vor Krieg und Verfolgung lächerlich machen wollen als „Asyltourismus“. Asyltourismus, damit ist die NPD schon vor Jahren in den Wahlkampf gezogen. Es sind Politiker der Mitte, die eine zunehmend verrohende Sprache benutzen. Die von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ daherreden, wenn sie Anwältinnen, Beraterinnen und Unterstützerinnen meinen. Die den „Rechtsstaat“ nur noch da erwähnen, wo es um Härte, um law and order, geht. Die aber vergessen und verächtlich machen, dass Rechtsstaat da ist, wo die Schwachen geschützt werden. Und wo eine Asylablehnung und eine Abschiebung vor Gericht geprüft werden können.

Und das ist bitter nötig. Das zeigt die Zahl 31.000. 31.000 BAMF-Bescheide wurden allein im vergangenen Jahr von Gerichten aufgehoben. Das ist nebenbei der eigentliche BAMF-Skandal.

Es ist zu befürchten, dass in unserem Land der Rechtsstaat tatsächlich in Gefahr gerät. Und es sind die Politiker der gleichen Parteien, die so oft nach dem Rechtsstaat rufen, die ihn nun in Gefahr bringen. Und die nicht verstanden haben, dass es ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit ist, dass staatliches Handeln gerichtlich überprüft werden kann. Die die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland im Sommer 2015 als „Rechtsbruch“ kritisiert haben (was sie nie war). Und die nun ihrerseits zu einem massiven Rechtsbruch ansetzen. Die Europa völlig abschotten wollen gegen Flüchtende. Die geflüchtete Menschen in Haftlager und in Ankerzentren stecken wollen. Die das Recht auf Asyl und den Schutz der Menschenwürde zurückdrängen wollen auf den afrikanischen Kontinent und dabei auch noch mit den libyschen Foltermilizen gemeinsame Sache machen wollen.

Es sind aber nicht mehr nur die Politiker, die auf den rechten Rand schielen. Die Unworte und die Ungedanken der Neuen Rechten, sie haben längst weit in die Gesellschaft hineingefunden. Wenn eine bürgerliche Wochenzeitung ernsthaft die Seenotrettung in Frage stellen kann, wenn sie unter der Überschrift „Oder soll man es lassen?“ so tut, als könne man die Rettung von Menschenleben und das kaltblütige Sterbenlassen abhandeln auf einer Ebene, als Pro und Contra: Dann ist etwas ins Rutschen gekommen. Dann sind wir der Barbarei gefährlich nahe gekommen. Und hier müssen wir aufstehen und sagen: Nein.

Es geht nicht mehr um die Flüchtlinge allein. Es geht um den Erhalt von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland, wenn Politiker sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, um der Zustimmung einer imaginierten rechten Wählermehrheit hinterherzulaufen. Wenn Menschen auf der Flucht nicht mehr als schutzbedürftig wahrgenommen werden, sondern entmenschlicht werden, dadurch, dass man sie sprachlich unkenntlich macht. Wenn sie entrechtet werden mit den Mitteln des Rechts. Wenn Narrative tragend für die Begründung von Politik werden, die keinen Bezug mehr zur Realität haben. In Zeiten, in denen in Europa und in Deutschland immer weniger Flüchtlinge ankommen, muss keine „Asylwende“ geschafft werden, in solchen Zeiten müssen wir zurückfinden zu Rationalität und Humanität in der Diskussion.

Und nun müssen wir auch mal Namen nennen, wer dabei im Weg steht. Denn der Fisch stinkt vom Kopfe her. Es ist einer in unserem Land, der schon seit 2015 von der „Herrschaft des Unrechts“ daherredet – und der sie jetzt selbst errichten will. Der sich menschenverachtende Scherze erlaubt über Menschen, die nach Afghanistan abgeschoben werden. Der die Anlandung von Geretteten aus dem Mittelmeer nur erlauben will, wenn ihr Schiff nicht wieder ausläuft. Obwohl das Völkerrecht die Rettung von Schiffbrüchigen und auch Seenotrettungsmissionen ausdrücklich vorschreiben. Der mit Viktor Orbán anbandelt. Und der Händchen hält mit einem italienischen Neofaschisten und einem österreichischen Neonazi. Aber Horst Seehofer hat auch das geschafft. Er bekleidet das Amt des Verfassungsministers – und wird mehr und mehr zu einem Minister des Unrechts. Wir meinen: Heimathorst – Rücktritt jetzt.

Es ist Zeit, dass die Debatte in Deutschland umsteuert. Es ist Zeit, dass wir deutlich machen, dass wir weiter für eine humane und weltoffene Gesellschaft eintreten. Es ist Zeit, dass wir deutlich machen, dass auch unsere Stimme bei Wahlen zählt. Damit die Politiker aufhören, immer und immer den rechten Rand zu bedienen. Denn das Problem in dieser Gesellschaft hat einen Namen. Es heißt nicht Flucht, es heißt nicht Migration. Es heißt Rassismus. Und dem Vordringen von Rassismus und Menschenfeindlichkeit müssen wir entgegentreten: Stop Racism!

Es ist Zeit, dass die Stimme derer gehört wird, die sich um andere sorgen – und nicht die Stimme der Besorgtbürger. Melden wir uns also in der aktuellen Debatte zu Wort. Treten wir ein für Demokratie und Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität, für Menschlichkeit. Legen wir den Finger in die Wunde einer entmenschlichenden Sprache. Kritisieren wir den offenen Rechtsbruch im Namen des Rechts. Und geben wir den vielen Millionen in Deutschland eine Stimme, die durch ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit seit dem Sommer 2015 dazu beigetragen haben, dass die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Deutschland gelingen konnte. Kämpfen wir dafür, dass Menschlichkeit in der Politik dieses Landes repräsentiert wird. Dafür, dass Europa offen bleibt für Fliehende. Dafür, dass kein Mensch im Mittelmeer ertrinken muss.“

 

Heiko Habbe ist Rechtsanwalt bei fluchtpunkt Hamburg und hat diesen Redebeitrag „als Mensch“ auf der Demonstration „Seebrücke Hamburg“ gehalten, bei der mindestens 2000 (es gibt sogar Aussagen auf Internetseiten, dass es 4500 Menschen waren) TeilnehmerInnen mitgelaufen sind.

Erst stirbt das Recht, dann der Mensch!

Flüchtlingspolitik in Europa: Erst stirbt das Recht, dann der Mensch!
Für eine christliche, menschenrechtliche und solidarische Flüchtlingspolitik in Europa!

Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentages haben einen Aufruf zur Flüchtlingspolitik in Europa gestartet. Sie fordern darin eine “Christliche, menschenrechtliche und solidarische Flüchtlingspolitik in Europa” und wenden sich sowohl an die Regierungen in der EU als auch ausdrücklich an die Kirchen. Die Kirchen engagieren sich seit Jahren mit großem Einsatz für eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Doch in den letzten Wochen hat sich die politische Lage dramatisch zugespitzt. Abschottung ist zum Hauptziel der Politik in Europa und auch der Bundesregierung geworden. Das verlangt mehr denn je klare Worte aus den Kirchen: Entschiedenheit ohne politische Rücksichtsnahmen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik!

Aufruf zur Unterzeichnung der Petition:  https://www.change.org/fluechtlingspolitik

Als Christinnen und Christen, als Bürgerinnen und Bürger, fordern wir die Regierungen in der EU auf, den Flüchtlingsschutz nicht weiter zu gefährden. Von unseren Kirchen in Europa erwarten wir die Verteidigung der Menschenwürde ohne politische Rücksichtnahme.

Kriege, Unterdrückung und Ungerechtigkeit sind zentrale Gründe dafür, dass Menschen ihr Zuhause verlassen. Für Staaten, und Gesellschaften ist diese Not eine Herausforderung. Viele Menschen in Europa sehen das Problem jedoch in den Flüchtlingen und Migranten und fordern Abschottung. Die Politik folgt dieser Logik immer mehr. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern und die Folgen dieser Entwicklung klar zu benennen.

Die Regierungen in Europa dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem sie Grenzen schließen und Menschen in Not abwehren. Die Europäische Union braucht Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik, nicht Härte und Auslagerung. Es ist richtig, über gemeinsame Grenzkontrollen festzustellen, wer nach Europa einreist und für eine faire Verteilung der Flüchtlinge zu sorgen. Aber es ist völkerrechtswidrig, Menschen in Seenot nicht zu retten. Es ist unverantwortlich, Menschen monatelang in Lagern festzuhalten, andere Staaten für die Abwehr von Flüchtlingen zu bezahlen und gefährliche Herkunftsstaaten für sicher zu erklären. Diese Abschottung schreitet seit Jahren voran und höhlt das internationale und europäische Flüchtlingsrecht aus. Dabei wissen wir aus der Geschichte: Erst stirbt das Recht, dann stirbt der Mensch.

Diese Flüchtlingspolitik hat keine gute Zukunft. Diese Politik bedroht nicht nur die Flüchtlinge, sie setzt auch unsere eigene Humanität und Würde aufs Spiel. Die Kampagnen gegen jene, die sich für Flüchtlinge einsetzen – insbesondere die zivile Seenotrettung –, zeigen: Moral wird verunglimpft und Menschlichkeit kriminalisiert.

Wir lassen uns durch diese Politik nicht zum Schweigen bringen. Wir werden weiter für Mitmenschlichkeit einstehen und Zeugnis in unserer Zeit ablegen. Unsere Kirchen und Häuser müssen Zufluchtsorte für alle Menschen bleiben, die Hilfe, Schutz und Hoffnung suchen. Nicht nur, weil wir als Christinnen und Christen eine Gemeinschaft aus verschiedenen Ländern sind. Sondern auch, weil unser Glaube uns dazu herausfordert: in Jesus Christus erkennen wir den Notleidenden, den Flüchtling, den Mitmenschen.

Wir fordern von den Regierungen in der Europäischen Union:

Finden Sie Lösungen und eine Sprache, die von Humanität geleitet sind. Bekämpfen Sie Fluchtursachen, nicht die Flüchtlinge. Wahren Sie internationales Recht, statt es durch Abschottung auszuhöhlen. Entscheiden Sie sich für eine Politik der Mitmenschlichkeit und Solidarität, damit Europa seine Würde behält.

Wir fordern von den Kirchenleitungen in Europa:

Setzen Sie sich für Flüchtlinge ein. Äußern Sie sich mutiger, klarer und unmissverständlich. Nehmen Sie keine Rücksicht auf die Politik, sondern nur und ausschließlich auf die Menschen in Not. Setzen Sie sich in dieser historischen Situation für Flüchtlingsschutz und Humanität ein: Weisen Sie alle politischen Vorschläge zurück, denen nicht Liebe und Mitmenschlichkeit zugrunde liegen. Besuchen Sie die schutzsuchenden Menschen in ihren Unterkünften. Sprechen Sie mit den Helferinnen und Helfern, die aus Verzweiflung resignieren. Stärken Sie die Einrichtungen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.

“Gib Rat, sprich Recht, mach deinen Schatten am Mittag wie die Nacht; verbirg die Verjagten, und verrate die Flüchtigen nicht!” (Jesaja 16,3)

Caritas und Diakonie warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

„Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik. Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie  darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.
Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die  europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent.  Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden.“

Zum Masterplan des BMI

Am 10. Juli wurde der Masterplan des BMI vorgestellt, bei dem es sich nicht um eine veraltete Fassung vom 04.07. handelt, da BM Seehofer es nicht für notwendig befunden hat, die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 05.07. einzuarbeiten und daher weiterhin von Transit-Zentren spricht.

Zum Masterplan Migration des Bundesinnenministeriums erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Angesichts sinkender Flüchtlingszahlen in Deutschland geht die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante Verschärfung des Migrationsrechts an der Wirklichkeit vorbei. Die Herausforderung für unsere Gesellschaft liegt in der Integration der zu uns gekommenen Menschen. Dafür engagieren sich jeden Tag weiterhin Tausende von Haupt- und Ehrenamtlichen. Nun verlieren sie die vorbehaltlose Rückendeckung der Politik. Statt die Engagierten zu stärken, läuft der Masterplan Migration denjenigen hinterher, die die humanitären Grundsätze unserer Gesellschaft aufkündigen wollen.

Täglich ertrinken Menschen im Mittelmeer. Deutschland darf sich nicht gemein machen mit europäischen Regierungen, die aus populistischen Gründen die Rettung aus Seenot verhindern. Eine solche Politik widerspricht allen christlichen Grundsätzen. Deutschland kann nicht alle Menschen aufnehmen, die sich bei uns ein besseres Leben erhoffen. Das ist unbestritten. Darum brauchen wir neben einem humanitären Asylrecht ein modernes Einwanderungsrecht. Genauso brauchen wir eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Ländern des Südens.

Die Binnenmigration von Geflüchteten innerhalb der Staaten der Europäischen Union lässt sich nur verhindern, wenn die EU-Mitgliedsstaaten sich bei der Gewährung von Schutz wie bei der Garantie von sozialen Rechten auf gleiche Standards und Kriterien verständigen. Dazu ist eine verstärkte europäische Zusammenarbeit nötig. Hier ist die Politik aktuell gefordert. Abschottung der Grenzen und nationale Alleingänge sind kurzsichtige Irrwege.“

Hier finden Sie die ausführliche Kritik von ProAsyl zum Masterplan.

Der faule „Asylkompromiss“

Statement von Fluchtpunkt Hamburg zum Masterplan-Migration-der-CSU 

Nach einer wochenlang mutwillig vom CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenminister Seehofer inszenierten Regierungskrise haben sich CDU und CSU nun auf einen „Kompromiss“ geeinigt.

Er sieht vor, dass an der deutsch-österreichischen Grenze „Transitzentren“ eingerichtet werden sollen. Schutzsuchende, die die Grenze überqueren, sollen in diesen Zentren inhaftiert werden (das steht nicht so deutlich im Kompromisspapier, ergibt sich aber als logische Konsequenz dessen, dass man ihre Weiterreise verhindern will) und für die Dauer der Inhaftierung als noch nicht nach Deutschland eingereist gelten („Fiktion der Nichteinreise“). Von hier sollen sie „in die zuständigen Länder zurückgewiesen“ werden.

Abgesehen davon, dass mit den „Transitzentren“ einer der ältesten Hüte der aktuellen Asyldebatte aus dem Schrank geholt wird (Seehofer forderte solche Einrichtungen schon im Herbst 2015, angelehnt an ungarische Vorbilder), ist das Konzept in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig.

Eine „Fiktion der Nichteinreise“ kann es an der deutsch-österreichischen Grenze nicht geben. Denn seit 1993 gibt es den einheitlichen Schengenraum. Mit einer Außengrenze, über die eingereist wird, und Binnengrenzen, an denen zwar staatliche Zuständigkeiten enden, aber keine erneute Einreise erfolgt. Es gibt hier also keinen „Transitbereich“ und kann folglich auch keine „Transitzonen“ geben. Einen solchen „Transitbereich“ gibt es in Deutschland nur an Flughäfen, weil hier die Einreise aus dem Nicht-EU-Ausland möglich ist.

Wissenschaftlich hat das Prof. Anna Lübbe schon 2016 auf dem Verfassungsblog dargestellt.

Für die Rückführung sollen Verwaltungsabkommen mit anderen EU-Ländern abgeschlossen werden. Das ist für Asylsuchende nicht notwendig, denn die Rücknahmeverpflichtung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats ergibt sich bereits unmittelbar aus der Dublin-III-Verordnung. Diese ist auch einzuhalten, etwaige neue Abkommen dürften die Geltung der Verordnung daher nicht einschränken.

Für den Fall, dass andere EU-Staaten sich einem solchen Abkommen verweigern, ist die Zurückweisung nach Österreich geplant. Abgesehen davon, dass Österreich bereits angekündigt hat, sich solchen Zurückweisungen zu widersetzen, wäre auch das rechtswidrig. Denn die Überstellung ist nach der Dublin-Verordnung nur in den zuständigen Staat zulässig. Hierauf hat der Schutzsuchende nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil „Mengesteab“) einen einklagbaren Anspruch. Selbst wenn er schon einmal erfolglos in Deutschland Asyl beantragt hat, ist bei einer Rückkehr ein neues Dublin-Verfahren durchzuführen (EuGH, Urteil „Aziz Hasan“). Und gegen die Entscheidung im Dublin-Verfahren muss dem Betroffenen effektiver Rechtsschutz in einem gerichtlichen Verfahren gewährt werden, vorher darf nicht abgeschoben werden (EuGH, Urteil „Hassan“).

Rechtswidrig ist auch der (vermutliche) Plan der Inhaftierung von mehreren tausend Menschen jährlich. Denn in den „Transitzentren“ könnte höchstens das Dublin-Verfahren durchgeführt werden. Die Dublin-Verordnung regelt aber in Art. 28, dass eine Inhaftierung für die Dauer des Dublin-Verfahrens nur in Frage kommt, wenn eine „erhebliche Fluchtgefahr“ besteht – dagegen ist ausdrücklich ausgeschlossen, jeden Schutzsuchenden schon deshalb zu inhaftieren, weil er dem Verfahren unterliegt.

Fazit: der „Kompromiss“ der Unionsfraktionen sieht ein rechtswidriges Konzept vor, das wahrscheinlich mit einer massenhaften Inhaftierung verbunden wäre, für die die einschlägige Dublin-Verordnung keine Grundlage bietet, und die darum ihrerseits rechtswidrig sein dürfte.

 

Seehofers „Masterplan“ – eine Leerstelle für den Flüchtlingsschutz

Nun liegt er also vor, der „Masterplan Migration“ von Horst Seehofer. Eine erste Bewertung ergibt: Es ist nicht alles schlecht, was darin steht. Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit (hier zeigt sich deutlich die Handschrift des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gerd Müller) und der Kooperation mit Erstaufnahmestaaten bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten kann man nicht wirklich kritisieren.

Entlarvend sind vielmehr die Leerstellen des Plans. Ein ganzes Kapitel zu „Herkunftsländern“ von Geflüchteten kommt ohne jeden Bezug auf die Hauptherkunftsländer Syrien, Irak und Afghanistan aus – und damit auch ohne jeden Bezug auf die Krisen und Konflikte, die weltweit für den größten Teil der 65,8 Millionen Menschen auf der Flucht verantwortlich sind. Und ohne Vorschläge, wie man sich hier engagieren könnte. Demgegenüber transportiert der Plan an vielen Stellen das verzerrte Bild, Schutzsuchende kämen allein wegen der wirtschaftlichen Misere ihrer Herkunftsländer nach Deutschland (und man müsste sie folgerichtig nur ausreichend vergrämen, um sie vom Kommen abzuschrecken).

Ähnlich bei den ins Auge gefassten Maßnahmen zum deutschen Asylverfahren: Das Stichwort „unabhängige und flächendeckende Verfahrensberatung“ aus dem Koalitionsvertrag fehlt völlig. Ebenso vermisst man jeden Hinweis auf die europarechtlich seit 2015 vorgegebene, in Deutschland bisher nicht umgesetzte Erkennung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen, wie z. B. Folteropfer und psychisch Kranke. Stattdessen wird von „Qualitätssteigerung“ geredet, ohne zu definieren, was man unter Qualität denn versteht. Da in diesem Kontext von einer „Kontrolle der Schutzquoten“ geredet wird, wird man wohl annehmen müssen, dass es eher darum geht, nicht allzu viele anzuerkennen. Dabei weisen Kirchen, Verbände und Anwaltsorganisationen seit Jahren auf die besorgniserregend schlechte Sachverhaltsklärung beim BAMF hin, die zu einer hohen Quote fehlerhafter Entscheidungen führt – 31.000 gerichtlich aufgehobene Bescheide in 2017 sprechen da für sich.

Solidarität in Europa ist auch eher Fehlanzeige. Eine „solidarische Verteilung von Schutzbedürftigen“ soll es zwar geben, aber nur „im Krisenfall“ – ansonsten wird ausgeschlossen, „die Staaten mit Außengrenze von ihrer Verantwortung freizustellen“. Mit anderen Worten: es soll alles beim Alten bleiben, die Zuständigkeit für die Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden will Seehofer vor allem den südlichen und östlichen EU-Staaten zuschieben. So schafft man schwerlich eine Grundlage zur Kooperation mit Italien.

Und dann gibt es noch die offen rechtswidrigen Vorschläge. Die seit Tagen diskutierten, in Teilen seit dem 19.6. praktizierten Zurückweisungen schutzsuchender Menschen an deutschen Grenzen – verstoßen laut EuGH (und wohl auch BVerwG) gegen Unionsrecht. Der Plan, mehr beschleunigte Verfahren mit reduziertem Rechtsschutz durchzuführen und während des laufenden Gerichtsverfahrens abzuschieben – verstößt laut EuGH gegen Unionsrecht. Die geforderte, angeblich „befristete“ Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Strafgefängnissen – verstößt laut EuGH gegen Unionsrecht.

Bemerkenswert auch die euphemistische Sprache. Haftlager in Nordafrika unter womöglich militärischer Kontrolle? „Sichere Orte“ mit einer „robusten Sicherung“. Die gezielte Abschreckung Fluchtwilliger in solchen Lagern? „Erwartungsmanagement“. Gelder an Diktatoren und Autokraten, um Flüchtenden den Weg zu versperren? „Förderung eines wirksamen Grenzmanagements in der Sahel-Region“. Der angekündigte Bruch geltenden EU-Rechts? „Nationale Handlungsfreiheit“.

Man könnte, man müsste noch vieles mehr sagen. Zu Recht wird im politischen Raum die Frage gestellt, warum eigentlich Seehofer als CSU-Vorsitzender als Urheber des Plans auf dem Titelblatt steht und ob er hier das Ministerium (mit dem BMZ: gleich zwei) für seine Parteiarbeit eingespannt hat. Zu Recht wird es als Skandal bezeichnet, dass Seehofer für diesen Plan (und die Schützenhilfe an seine bayerischen Parteigenossen) eine Regierungskrise provoziert und ein ganzes Land in Geiselhaft nimmt. Was aber fast am meisten stört: dass durchgängig ein Bild von Schutzsuchenden gezeichnet wird, das deren Schutzbedarf weitgehend ausblendet, dafür behauptete Sicherheitsrisiken, angeblich „falsche“ Motive zur Flucht und eine postulierte Integrationsunwilligkeit in den Vordergrund stellt und hierauf mit Sanktionen, erzwungener Mittellosigkeit und Einschnitten in den Datenschutz sowie dem Rückfall in überwunden geglaubte Politiken (Ausdehnung von Residenzpflicht und Absenkung der existenzsichernden Leistungen) meint reagieren zu müssen. So transportiert man rechte, im Kern fremdenfeindliche Narrative. Wer die Wasser der AfD auf seine Mühlen zu leiten versucht, wird bei der nächsten Wahl sein blau-braunes Wunder erleben.

Berliner Erklärung

EU-Gipfel: Breites Bündnis fordert von Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisation eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

 

Mitzeichnende Organisationen:

•           Der Paritätische Gesamtverband

•           PRO ASYL

•           AMNESTY INTERNATIONAL – Sektion der Bundesrepublik Deutschland

•           terre des hommes Deutschland

•           Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland

•           Neue Richtervereinigung

•           medico international

•           Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

•           Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein

•           SOS MEDITERRANEE Deutschland

•           Sea-Watch

•           Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

•           AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

•           Deutscher Caritasverband

•           Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration

•           Diakonie Deutschland

•           Rechtsberaterkonferenz

 

PM Diakonie und Caritas vom 26.06.2018

Caritas und Diakonie warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

„Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie  darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die  europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent.  Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden.“

 

Stellungnahme von Präses Rekowski zur Europäischen Flüchtlingspolitik

Sehr prononciert hat sich EKiR-Präses Rekowski, auch Vorsitzender der EKD-Kammer für Migration und Integration, geäußert:

„Seit 2015 sind tausende Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken. In diesen Tagen erleben wir schon wieder, dass Flüchtende in Seenot geraten und ertrinken. Jenen, die von Schiffen aufgegriffen und an Bord genommen werden, verwehren zahlreiche europäische Staaten Aufnahme und Sicherheit. Eine Europäische Union, die sich derart abschottet und Menschen in Todesgefahr die Hilfe verweigert, verrät die Liebe, für die das Christentum steht. Eine Europäische Union, die nicht in der Lage ist, Ressentiments und nationale Egoismen zu überwinden sowie Mitmenschlichkeit und Liebe zu üben, sollte den ihr im Jahr 2012 verliehenen Friedensnobelpreis zurückgeben.“

Sein sehr lesenswerter Blogpost ist hier nachzulesen: http://praesesblog.ekir.de/die-eu-sollte-den-friedensnobelpreis-zurueckgeben/

Europas Verantwortung

Europa muss in der Asylpolitik Verantwortung übernehmen

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. „Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten. So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in „sichere Drittstaaten“ abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund. „Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen“, sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: „Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei.“

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: „Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt.“ Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. „Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten'“, sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. „Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher“, so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am

16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

 

Berlin, 24. Juni 2018.  Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen von Brot für die Welt und Diakonie Deutschland verschickt.

„Solidarität statt Heimat“

Ein Aufruf gegen Rassismus in der öffentlichen Debatte

 

Frankfurt am Main, 19.06.2018 (lifePR) – Das Institut Solidarische Moderne (ISM), medico international und kritnet fordern eine klare Positionierung gegen Rassismus und wenden sich gegen eine Politik des Ressentiments. Zahlreiche Personen unterstützen den Aufruf.

Die Initiatoren setzen mit dem Aufruf ein notwendiges Zeichen gegen die zunehmende Polarisierung von rechts in den Debatten um Migration und Asyl. Sie fordern, Rassismus und Entrechtung klar beim Namen zu nennen und eine solidarische und humanitäre Position gegen den Rechtsruck zu verteidigen. Der Erziehungswissenschaftler und Publizist Prof. Dr. Micha Brumlik, die Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Naika Foroutan, die Intendantin des Hamburger Theaters Kampnagel, Amelie Deuflhard, der Autor Georg Diez, die Soziologin Prof. Dr. Sabine Hark und weitere Wissenschaftler und Kulturschaffende sind Erstunterzeichner.

„Es ist gegenwärtig kaum möglich, sich zwei Wochen Zeit für eine Initiative wie die unsere zu nehmen – die Talfahrt des Rechtstaates, des Asylrechts und der öffentlichen Debatte erreicht alle drei Tage einen nächsten Tiefpunkt“, so Sabine Hess, Professorin für Kulturanthropologie in Göttingen und Mitverfasserin des Aufrufs. „Wir sehen eine Politik auf dem Vormarsch, die auf Isolation, Ausgrenzung und Abwehr setzt und dabei Menschenrechte und demokratische Grundwerte missachtet. Der aktuelle Asylstreit zwischen CSU und CDU liegt ganz auf dieser Linie: Innenminister Seehofer fordert dabei offen zum Bruch europäischen Rechts auf im rechtspopulistischen Überbietungswettbewerb.“

Stephan Lessenich, Professor für Soziologie in München, ebenfalls Mitverfasser des Aufrufs, zieht folgende Linie von den Bäcker-Aussprüchen eines Christian Linders zur aktuellen politischen Zuspitzung: „In den letzten Jahren hat sich in weiten Teilen Europas ein politischer Rassismus breitgemacht, der die Grenzen zwischen dem konservativen, rechten und faschistoiden Lagern zunehmend verschwimmen lässt. Der größte Erfolg der AfD war nicht ihr Einzug in den Bundestag. Ihr mit Abstand größter Erfolg ist, dass man sich in diesem Land wieder hemmungslos menschenverachtend geben und äußern kann, wie wir es in der Stellungnahme formuliert haben.“

Nennen wir das Problem beim Namen. Es heißt nicht Migration. Es heißt Rassismus.

Neben migrations- und asylpolitischen Fragen geht es im Aufruf vor allem darum, an die Willkommenskultur im langen Sommer der Migration anzuknüpfen. Dafür braucht es aber die Konfrontation, so Mario Neumann vom ISM: „Wir erleben seit Monaten eine unerträgliche öffentliche Schmutzkampagne, einen regelrechten Überbietungswettbewerb der Hetze gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die solidarischen Milieus dieser Gesellschaft. Was wir brauchen ist kein Masterplan zur Migration, sondern ein Masterplan gegen Rassismus.“

Dr. Ramona Lenz von medico international bekräftigt ihrerseits: „Ein großer Teil der Gesellschaft erkennt Migration als gesellschaftliche Realität an und ist solidarisch mit Menschen auf der Flucht. Das ist nicht naiv und realitätsfremd. Die Haltung derer, die Demokratie und Menschenwürde verteidigen, muss in der öffentlichen Debatte dringend wieder hörbarer werden.“

Der Aufruf ist hier zu finden: https://solidaritaet-statt-heimat.kritnet.org/  und kann hier unterschrieben werden.

Statement d. Flüchtlingsbeauftragten

„Politische Aussagen der letzten Tage, wonach abgelehnte Asylbewerber auch in Terror- und Kriegsgebiete abzuschieben seien, haben Menschlichkeit vermissen lassen. Entgegen der Behauptung von Bundeskanzlerin Merkel ist Afghanistan keineswegs sicher genug für mehr Abschiebungen. Das geht auch aus dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes hervor. Bereits vor einem Jahr hatte die Erste Kirchenleitung der Nordkirche sich in einem Schreiben an die Innenministerkonferenz dafür eingesetzt, ‚Abschiebungen nach Afghanistan erst dann wieder zu vollziehen, wenn sich die dortige Situation dauerhaft gefestigt hat‘. Davon ist das Land jedoch weit entfernt.

Eine Unterbringung tausender Flüchtlinge in Großlagern, genannt ‚AnkER-Zentren‘ wäre nur scheinbar eine einfache Lösung für effizientere Asylverfahren inklusive Abschiebung. Ausgeblendet wird dabei, dass es um Menschen geht, unter ihnen Eltern und Kinder, über lange Zeiträume auf engem Raum isoliert, ohne jede Integrationsmaßnahme. Jeder Mensch hat in der Zeit  bei uns ein Recht auf Würde, Integration, auf Teilnahme an einem normalen Alltag.

Unmenschlich ist es, junge Flüchtlinge sich selbst zu überlassen und von ihren Eltern zu trennen, Väter und Mütter von ihren Kindern, Verheiratete von ihren Ehepartnern. Wir sagen als Kirche ganz klar: Familien gehören zusammen; das fördert Integration und stärkt die soziale wie psychische Stabilität jedes Menschen.

Zur öffentlichen Diskussion in diesen Tagen gehören auch Trauer und Entsetzen über das entsetzliche, unmenschliche Gewaltverbrechen in Wiesbaden. Wie viele Menschen fühle auch ich mich besonders den Angehörigen und Freunden, die um Susanna trauern, in Mitgefühl und Gebeten verbunden. Der Täter von Wiesbaden muss sich wie alle Täter vor einem deutschen Gericht verantworten. Zugleich gilt: Für ein friedliches Zusammenleben ohne Angst und in Würde in diesem Land brauchen wir selbstverständlich Rechtsstaatlichkeit, aber zugleich nicht weniger, sondern mehr Menschlichkeit.“

Pastorin Dietlind Jochims, Beauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) für Migrations-, Asyl- und Menschenrechtsfragen

 

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche und die AG kirchliche Flüchtlingsarbeit Hamburg unterstützen die Aktion: ankern statt Zentren  der Diakonie Hessen.


Mit der Aktion „ankern statt Zentren“ wollen wir ein Zeichen setzen gegen Ausgrenzung, Abschottung und Rassismus.
Die Grund- und Menschenrechte gelten allen! Einem Willkommen 2.0 muss es darum gehen

·        Flüchtlinge schnell in Gemeinwesen ankommen und ankern zu lassen, statt sie lange in Großlagern zu isolieren;
·        das individuelle Recht auf Asyl zu erhalten, statt Geflüchtete nach vermeintlichen Bleibeperspektiven zu sortieren;
·        Angehörige nachziehen zu lassen, statt Familien zu trennen.

Materialien, gute Argumente, die gegen Ankerzentren ins Feld geführt werden können, und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: https://menschen-wie-wir.ekhn.de/projekte/aktion-ankern-statt-zentren.html 

Die Materialien sind kostenlos – eine Spende ist natürlich immer willkommen.
Positionierungen der Diakonie Deutschland und der Rechtsberaterkonferenz  zum Thema Ankerzentren finden Sie hier:
https://menschen-wie-wir.ekhn.de/startseite.html 

EU-Afghanistan-Deal

Die EU bemüht sich aktuell das 2016 geschlossene informelle Abkommen mit Afghanistan in die Praxis umzusetzen. Um Abschiebungen zu erleichtern und irreguläre Migration zu verhindern wurde die gemeinsame Stellungnahme „Joint Way Forward (JWF) on Migration Issues“ veröffentlicht. Das Dokument ist rechtlich nicht bindend, sondern soll eine Kooperation und Dialogsebene darstellen, die zur Durchsetzung effektiver Maßnahmen für die Bedürfnisse beider Seiten verpflichtet. Dadurch geht die Europäische Union wieder einen inoffiziellen Weg, ähnlich dem Deal mit der Türkei, der an dem durch die EU-Charta verlangten Schutz der Menschenrechte und fliehenden Menschen vorbei geht. Die Stellungnahme erläutert Maßnahmen, wie die Rückkehr von afghanischen Staatsbürgern z.B. durch den Bau eines dezidierten Rückkehr-Terminals am Kabuler Flughafen erleichtert werden soll. Es wird außerdem die Möglichkeit diskutiert wie Frauen und Kinder rückgeführt werden, ohne jedoch das Kindeswohl zu erwähnen. Es wird deutlich, dass es eine Verbindung zwischen der EU-Entwicklungshilfe für Afghanistan und dessen Kooperation im Migrationsmanagement gibt.

Der Europäische Flüchtlingsrat hat ein Advocacyschreiben veröffentlicht zu dem europäisch-afghanischen Bestreben. Neben einer guten Übersicht der Entwicklungen in der EU und der Türkei, der Schutzquoten und der europäischen Rechtsprechung fordert der Europäische Flüchtlingsrat das menschenrechtsverletzende Vorgehen einzustellen:

Abschiebungen nach Afghanistan sollten aufgrund der Sicherheitslage und den Herausforderungen bei der Reintegration von Rückkehrern aus Europa eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Rückkehr nicht vorliegen. Gefährdete Gruppen sollten unter keinen Umständen nach Afghanistan zurückkehren. Die freiwillige Ausreise sollte nur auf der Grundlage umfassender Informationen und einer Einwilligung nach Aufklärung erfolgen, wenn Bedingungen für eine würdevolle Rückkehr bestehen, echte Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in Afghanistan bestehen und der Zugang zu Botschaften, UNHCR und IOM gewährleistet und NGO- Hilfe bei Schwierigkeiten möglich ist

Der europäische Aufwand die Rückkehr nach Afghanistan zu erzwingen ist im Vergleich zu den Staatsangehörigen die tatsächlich zurückkehren können, unverhältnismäßig hoch. Afghanistan hat offensichtliche und sehr ernste Herausforderungen, wenn es darum geht, Rückkehrer in Sicherheit zu bringen oder zu unterstützen. In Europa wird ein unfreundliches Umfeld für Afghanen geschaffen, obwohl vielen internationaler  Schutz gewährt wird. Die Integration der afghanischen Flüchtlinge in europäische Gesellschaften muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die anhaltende Kluft der Schutzquoten in der EU zeigt, dass europäische Asylsysteme für schutzbedürftige Afghanen offenbar nicht funktionieren. Das EASO sollte die Praxis in Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten für afghanische Staatsangehörige analysieren und dabei betonen, dass das internationale Flüchtlingsrecht eingehalten werden muss.

In Afghanistan ist eine interne Fluchtoption bzw Schutzalternative unter den  UNHCR-Kriterien nicht gegeben, einschließlich Sicherheitslücken, Sicherheit, Zugang zu sicheren Orten, andere gewaltsam vertriebene Menschen in der Region, Zugang zu Unterkünften und Diskriminierung von Rückkehrern. Europa verschiebt seinen Fokus zunehmend vom Entwicklungs- und Menschenrechtsführer hin zu Abwehr, Isolation und Menschenrechtsverletzung . Damit gibt die Union ihre Vorbildfunktion auf und gibt anderen Ländern außerhalb der EU grünes Licht, ebenfalls Menschen weiterhin in ein zunehmend fragiles Afghanistan zurückzuführen.

Der „European Council on Refugees and Exiles“ (ECRE) schrieb über das „afghanische Paradoxon“ : Die kontinuierlich sinkenden Anerkennungsquoten und steigenden Abschiebungen trotz der sich stetig verschlechtertenden Sicherheitslage und eindeutiger UNHCR und EASO Stellungnahmen.

Der Norwegische Flüchtlingsrat NOAS hat eine Studie herausgebracht,“Who`s the strictest? A mapping of the Afghanistan-policies in Western European Countries”, die die extrem variierenden Anerkennungszahlen untersucht und rechtliche Einschätzungen zu interner Fluchtalternative, Fluchtgründen und Abschiebungspraxis gibt.