Neue Caritas – Heft zum Familiennachzug

In der neuen Ausgabe der „neue caritas“ – Heft 10/2017 dreht sich alles um den Schwerpunkt: Familiennachzug

Sie lesen im Schwerpunkt „Familiennachzug“ darüber, welche Hürden es gibt, wenn Flüchtlinge ihre Familien nach Deutschland nachholen wollen. Im Interview mit Julia Liebl, Asylsozialberaterin bei der Caritas Straubing, wird deutlich, dass „Integration ohne Familiennachzug nicht möglich ist“.

Weitere Artikel befassen sich mit dem Verfahren des Familiennachzugs, wobei auch die rechtliche Situation unbegleiteter Minderjähriger ausführlich dargelegt wird, sowie mit den fatalen Folgen der Aussetzung des Familiennachzugs für Bürgerkriegsflüchtlinge.

Bestellen Sie ein Probeheft unter https://www.caritas.de/ncprobeheft  .

Deportation Class

Der preisgekrönte Dokumentarfilm „Deportation Class“ (85 Min.) zeichnet erstmals das umfassende Bild einer Sammelabschiebung in Deutschland. Der Film hat gerade das Prädikat „besonders wertvoll“ erhalten und wirft nüchtern, aber umso eindringlicher die Frage auf, wie wir als Gesellschaft mit abgelehnten Asylbewerbern umgehen wollen.

Hier geht es zum Kinotrailer

Weitere Infos gibt es unter www.deportation-class-film.de 

TERMINE:

01.06.17, 20:30 Uhr, Elbe Kino (Osdorfer Landstraße 198, 22549 Hamburg, Tel. 040-8004445)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

04.06.17, 20 Uhr, ABATON (Allende-Platz 3, 20146 Hamburg, Tel.040-41320320)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

05.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

06.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

07.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

20.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

07.07.17, Gewerbeschule Bautechnik

12.09.17, 19:00 Uhr Metropolis
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

weitere Kinotermine unter http://www.deportation-class-film.de/kinotermine.html

Diakonie fordert Schutz für afghanische Flüchtlinge

Die gemeinsame Konferenz der Diakonischen Werke und Fachverbände hat über die aktuelle Abschiebungspraxis nach Afghanistan beraten und ein Abschiebestopp gefordert.

„Abschiebungen nach Afghanistan sind unverantwortlich. Die Sicherheitslage verschlechtert sich stetig weiter, sodass es innerhalb der NATO Überlegungen gibt, das ausländische Militär wieder deutlich zu verstärken. Es gibt in Afghanistan Gebiete, wo derzeitig keine Kampfhandlungen stattfinden. Es kann aber für keine Region vorhergesagt werden, dass es nicht doch kurzfristig dazu kommen kann. Dies führt die Frühjahrsoffensive der Taliban derzeit deutlich vor Augen. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder abgeschobene Flüchtlinge zu schützen. Argumente, dass auch in Europa mit Terroranschlägen zu rechnen sei und die Zivilgesellschaft nicht Ziel, sondern zivile Opfer nur Kollateralschäden seien, weisen wir als zynisch zurück.

Wir begrüßen, dass sich einige Bundesländer an den Abschiebungen bisher nicht beteiligen. Der drastische Rückgang freiwilliger Rückkehrer in den ersten drei Monaten des Jahres zeigt, dass es trotz verstärktem Ausreisedruck in Afghanistan keine Perspektive in Sicherheit und Würde gibt. Besonders problematisch sehen wir die staatliche Rückkehrberatung vor oder während des Asylverfahrens.

Insbesondere afghanische Flüchtlinge werden mit der Prognose, dass ihr Asylantrag aussichtslos wäre, verunsichert und zur Rückkehr gedrängt, obwohl sie Schutzbedarf haben. Auch sehen wir die Qualität der Asylentscheidungen kritisch. Durch fehlerhafte Entscheidungen werden schutzbedürftige Flüchtlinge ausreisepflichtig und abgeschoben.“

Ombudsstelle für Flüchtlingsarbeit

Ab dem 01. Juli 2017 wird es in Hamburg eine Ombudsstelle für die Flüchtlingsarbeit geben – damit setzte der Hamburger Senat eine Forderung des Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) um.

Die Ombudsperson ist eine unabhängige Beschwerdestelle, die von allen angerufen werden kann, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind. Dazu gehören Geflüchtete, ehrenamtlich Aktive, Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiter in den Unterkünften. Sie hat die Aufgabe, als neutrale Schlichtungsstelle und ohne Weisung von Behörden Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entgegen zu nehmen, Lösungen zu finden und zur Konfliktvermeidung im Vorfeld beizutragen.

Zur Ombudsfrau wurde die ehemalige Landespastorin der Diakonie Annegrethe Stoltenberg ernannt, die ihre ehrenamtliche Arbeit am 1. Juli 2017 für zunächst zwei Jahre aufnehmen wird. Sie wird durch eine Geschäftsstelle mit zwei hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt.

Die Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Flüchtlingsarbeit begrüßt die Besetzung der Ombudsstelle durch Frau Stoltenberg sehr und wünscht Ihr viel Kraft und Gottes Segen für diese wichtige Arbeit!

Neue Qualifikationsreihe

Bescheid wissen – sprechfähig sein – Position beziehen…

Interkulturelle und antirassistische Kompetenzbildung für Ehrenamtliche im Flüchtlingsbereich.

Das Diakonische Werk Hamburg hat mit einem neuen Projekt zur Qualifizierung von Freiwilligen gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flucht und Integration begonnen. Ziel des Projektes ist es, Engagierte interkulturell zu schulen sowie für Themen wie Rassismus, Diskriminierung, Rechtspopulismus etc. zu sensibilisieren. Termine finden Sie bald hier.
Weitere Informationen können Sie bei Frau Nina Meyer erhalten.

Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten

Der BPtK-Ratgeber „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“ richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Helfer, die wissen möchten, wie sich traumatische Erkrankungen bemerkbar machen und wie sie mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgehen können, die Schreckliches erlebt haben.

Weitere Informationen zur Thematik „Traumata“ finden Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer www.bptk.de
Unter Publikationen gibt es u.a. einen Ratgeber für Flüchtlingseltern, wie sie mit ihren traumatisierten Kindern umgehen können. Dieser Ratgeber wurde in mehrere Sprachen übersetzt.

 

Anspruch auf medizinische Versorgung

 – auch ohne Papiere!

Die Bundesrepublik Deutschland hat mehrere internationale Abkommen unterzeichnet, die allen Menschen das Recht  auf Gesundheit und den Zugang zum Gesundheitssystem zusichern. Keine dieser Regelungen schließt Menschen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrundes aus. „De facto werden Menschen ohne Papiere derzeit nur unvollständig – und meist unentgeltlich – in humanitären Parallelstrukturen zum Gesundheitssystem versorgt, da ihnen sonst  die Abschiebung droht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April.

Konkrete Hilfe erhalten Menschen ohne Papiere entweder in Modellprojekten, die so genannte anonymisierte Krankenscheine ausgeben oder  in humanitären Sprechstunden und Ambulanzen. Oder Patienten werden durch Mund zu Mund Propaganda in Praxen und Krankenhäusern vermittelt, die bereit sind, Menschen ohne Papiere unentgeltlich zu behandeln. Diese Initiativen existieren meist auf Spendenbasis, oft ehrenamtlich oder durch Verbände organisiert. „Diese regionalen Projekte sind weitgehend unkoordiniert und konzeptionell unterschiedlich. Sie können weder eine flächendeckende noch eine gesicherte Versorgung anbieten. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Großteil der Betroffenen in Deutschland weitgehend unversorgt ist“, sagt Lilie.

Dieses Netzwerk, die Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität, legt jetzt ein Arbeitspapier mit Problemstellungen und Lösungsansätzen vor. „Von den vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht nur Menschen ohne Papiere profitieren, sondern auch Asylsuchende, deutsche Nicht-Versicherte und in zunehmendem Maße EU- Bürger, die keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen können“, sagt der Diakonie-Chef.

Das Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe finden Sie unter https://info.diakonie.de/ infothek/veroeffentlichungen/ detail/gesundheitsversorgung- fuer-menschen-ohne-papiere/

Weitere Informationen zu Menschen ohne Papiere finden Sie unter „Themen.“

Neuer „Ratgeber für das Ehrenamt“

Angesichts der Anzahl der geflüchteten Menschen ist die Hilfsbereitschaft in Hamburg erfreulich groß. Aber oft fehlen Freiwilligen die notwendigen Informationen. Sie wissen nicht, wie sie am besten helfen können oder wohin sie sich mit Fragen wenden sollen. Als erster Einstieg für solche Ehrenamtlichen sind diese Online-Informationen gedacht. Das Heft erklärt, wie das Asylverfahren in Hamburg funktioniert (im Unterschied zu anderen Bundesländern), gibt Tipps für den Umgang mit Geflüchteten und listet Adressen auf, die bei der Vernetzung helfen.

Sie können sich den „Ratgeber für das Ehrenamt“ hier herunterladen oder ihn über das Freiwilligenzentrum Hamburg bestellen.

Stellungnahme der Diakonie

„Zum Bedauern der Diakonie Deutschland setzt der Gesetzesentwurf [zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht, Anm. d. Red.] mit zum Teil verfassungsrechtlich bedenklichen Regelungsvorschlägen auf Inhaftierung und Überwachung sowie Maßnahmen von zweifelhafter Geeignetheit, die der schnelleren Abschiebung dienen sollen. Durch die Neuregelungen würden die Grundrechte von Asylbewerbern und Geduldeten erheblich eingeschränkt. Nach Auffassung der Diakonie Deutschland stünde dem weder ein Sicherheitsgewinn noch eine im Gesetzestitel avisierte bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber. Statt Abschiebung und Ausgrenzung sollte dagegen das Bleiberecht für längerfristig Geduldete mit guten Integrationserfolgen verbessert werden.

Die Diakonie Deutschland kritisiert insbes. die Einführung der Länderöffnungsklausel für eine unbefristete Wohnpflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen und die erleichterte Verhängung der Abschiebehaft. …“

 

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme der Diakonie zum Gesetzesentwurf vom 16.03.2017 lesen.

 

Hinweis: Eine eventuelle Umsetzung des Gesetzesentwurf ist Ländersache. Die Bundesländer haben einen weiten Regelungsspielraum: nicht alles, was das Bundesgesetz erlaubt, muss umgesetzt werden und auch nicht alles, was das Bundesgesetz erlaubt ist europarechts- und verfassungskonform.

Erklärung zur Familienzusammenführung

„Familien werden zerrissen. Die seelische Not der Angehörigen wächst, und psychisch Kranke werden zunächst traumatisiert. Angehörige im Ausland bleiben ohne Schutz, und die Bemühungen um Integration hier werden nachhaltig unterlaufen.“

Die regionalen Flüchtlingsbeauftragten der Kirchenkreise der Nordkirche berichten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von den einschneidenden Folgen der Politik beim Thema Familienzusammenführung:

„Für Asylsuchende, die lediglich den subsidiären Schutz zugesprochen bekommen, ist der Familiennachzug bis 16.03.2018 vollständig ausgesetzt. Seit dem Inkrafttreten dieser gesetzlichen Bestimmung am 17.03.2016 hat sich die Einordnung von syrischen Geflüchteten in diese Kategorie von unter 0,5 Prozent auf 70 Prozent erhöht. Faktisch hat so selbst ein 14-jähriges syrisches Kind kaum Chancen, seine Eltern vor Erreichen seiner Volljährigkeit nach Deutschland zu holen.“

Die Flüchtlingsbeauftragten fordern die unverzügliche Beseitigung der rechtlichen und verwaltungspraktischen Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten in Deutschland: 

  • Die Abschaffung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte
  • Verkürzung der Wartefristen für Termine bei den Botschaften
  • Beschleunigung der Visaerteilungsverfahren bei den Botschaften
  • Großzügige Erteilung humanitärer Visa zur Aufnahme schutzsuchender Familienangehöriger
  • Stärkung der Beratungsinfrastruktur für Familiennachzug