Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Am 17. Oktober verkündete die Bundesregierung ein neues Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan. ProAsyl kritisiert das vorliegende Konzept als unzureichend.

„Endlich soll es ein #Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus #Afghanistan geben. Der Start des Programms ist längst überfällig und als Hoffnungsschimmer für viele verzweifelte Afghan*innen sehr wichtig. Es muss jede Chance genutzt werden, Verfolgte vor den Taliban zu retten. Das Konzept ist aber an vielen Stellen mangelhaft:

Das Programm gilt nur für „afghanische Staatsangehörige in Afghanistan“. Schutzsuchende, die bereits in Drittstaaten ausharren, sind davon ausgenommen. Da die Menschen aber nun über ein Jahr von den deutschen Behörden allein gelassen wurden, hatten viele gar keine andere Möglichkeit, als sich ins benachbarte Ausland zu retten, um ihr Leben zu schützen.

Außerdem: Die Forderung der Bundesaußenministerin, besonders Frauen und Mädchen zu schützen, ist vollkommen richtig. Wir warnen aber vor einer Verengung des Programms: Im Falle von Racheaktionen durch Taliban geraten überwiegend männliche Familienangehörige ins Visier!

Und drittens läuft das Aufnahmeverfahren nicht etwa über eine inhaltliche Prüfung sachlich begründeter Anträge durch Menschen, sondern ein IT-Scoringsystem bewertet mit einem digitalen Berechnungsverfahren und Ja/Nein Fragen, wer in Frage kommt. Erst dann kommen einige Anträge in die weitere Auswahl. Der Algorithmus spielt also Schicksal – zu Lasten von gefährdeten Menschen ohne größere IT- und Sprachkenntnisse.“

Zur Pressemitteilung von ProAsyl.

Presseerklärung PRO ASYL

Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht für Geflüchteten aus Eritrea

11. Oktober 2022: PRO ASYL begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das heute entschieden hat, dass die Abgabe einer Reueerklärung für Geflüchtete unzumutbar ist. Rechtsexperte Peter von Auer spricht von einem wegweisenden Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Abgabe einer sogenannten Reueerklärung unzumutbar ist. „Einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer darf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht mit der Begründung verweigert werden, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes an die Unterzeichnung einer „Reueerklärung“ knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will“, urteilte das Gericht.

„Es ist ein wegweisendes Urteil, das klar macht: Wer der eritreischen Diktatur entkommen ist und hier Schutz findet, darf nicht von deutschen Behörden dazu genötigt werden, sich für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen wie die Beschaffung eines Nationalpasses an sein Herkunftsland zu wenden und diesem gegenüber zu erklären, dass er mit einer Bestrafung für die Flucht aus dem mörderischen Nationaldienst und aus dem Land einverstanden ist“, erklärt Peter von Auer, Rechtsexperte bei PRO ASYL. Die Menschenrechtsorganisation hat das Gerichtsverfahren finanziell bezuschusst.

Geflüchtete Männer und Frauen aus Eritrea standen bislang vor dem Problem, dass deutsche Behörden sie aufforderten, sich an die eritreische Botschaft zu wenden, um dort Dokumente zu erhalten, die die deutschen Behörden verlangten. Das trifft beispielsweise auf einen Familienvater zu, der seine Frau und Kinder nachholen möchte, ebenso wie auf eine subsidiär Geschützte, die von den Ausländerbehörden aufgefordert wird, zur Passbeschaffung bei der eritreischen Botschaft vorzusprechen. Dort mussten sie dann eine Reueerklärung abgeben, in der sie ihre Flucht und die „Nichterfüllung nationaler Verpflichtungen“ angeblich bereuen „Mit dem heutigen Urteil ist endlich  Schluss damit, dass Geflüchtete sich zur Passbeschaffung an den Staat wenden müssen, der sie in vielen Fällen verfolgt und gequält hat“, sagt Peter von Auer. „Die Bundesregierung muss auch darüber hinaus eine klare Abgrenzung zum diktatorischen Regime Eritreas finden. Deshalb sollten deutsche Behörden künftig auch darauf verzichten, von Eritreer*innen die Dokumentenbeschaffung zu verlangen, wenn diese an die Zahlung der sogenannten Diasporasteuer geknüpft ist, also einer erzwungenen finanziellen Unterstützung des eritreischen Regimes“, fordert er.

Hintergrund

Der Kläger ist eritreischer Staatsangehöriger. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte ihm subsidiären Schutz, weil ihm aufgrund seiner illegalen Ausreise aus Eritrea bei einer Rückkehr eine Inhaftierung drohe, die mit Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verbunden sei. Die Ausländerbehörde lehnte seinen Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer ab, weil es dem Kläger zuzumuten sei, bei der Botschaft Eritreas einen Passantrag zu stellen. Die darauf erhobene Verpflichtungsklage hatte in erster Instanz Erfolg. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reiseausweises seien nicht erfüllt. Anders als Flüchtlingen sei es subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich zumutbar, sich bei der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen. Zumutbar sei auch die vom eritreischen Konsulat verlangte Abgabe einer „Reueerklärung“ , in der der Erklärende bedauere, seiner nationalen Pflicht nicht nachgekommen zu sein, und erkläre, auch eine eventuell dafür verhängte Strafe zu akzeptieren.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Der Kläger kann die Ausstellung eines Reiseausweises beanspruchen, weil er einen eritreischen Pass nicht zumutbar erlangen kann und auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat darf ihm gegen seinen plausibel bekundeten Willen auch dann nicht abverlangt werden, wenn sich – wie vom Berufungsgericht festgestellt – die Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung dadurch nicht erhöht.

Zur desaströsen Menschenrechtslage in Eritrea und der Situation eritreischer Geflüchteter in Deutschland finden Sie weitere Informationen auf der Website von PRO ASYL:

Eritrea: Einblicke hinter die Kulissen

Familiennachzug Eritrea: Auswärtiges Amt verursacht jahrelange Trennungen

Erklärung zum Weltkindertag

Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen: Recht auf Familiennachzug umsetzen!

Berlin, den 20. September: Über 20 Verbände und Organisationen fordern anlässlich des Weltkindertages Reformen im nächsten Gesetzespaket zum Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Es geht um:

1. Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen.

2. Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern.

3. Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen.

4. Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung.

5. Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen.

Die ausführlichen Erklärungen zu den Forderungen finden Sie hier.

Pressemitteilung

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit „hamburgasyl“ vom 12.08.2022: Geflüchtete aus der Ukraine in die Obdachlosigkeit geschickt

Hamburg schickt Geflüchtete aus der Ukraine nun immer öfter in die Obdachlosigkeit. Betroffen sind vor allem Menschen, die aus Drittstaaten kommen und in der Ukraine zum Beispiel studiert haben. Die Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit protestiert dagegen. „Damit bricht die Stadt die Zusagen, die sie diesen Menschen gegeben hat“, so Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche. Im April war das sog. „Hamburger Modell“ beschlossen worden: Drittstaatsangehörige aus der Ukraine sollten, genau wie ukrainische Geflüchtete, ein vorläufiges Aufenthaltspapier für zunächst sechs Monate bekommen. In dieser Zeit sollten sie klären, ob sie z. B. einen Studienplatz oder eine Arbeit finden können.
„Dafür braucht es aber Zeit“, sagt Jochims weiter. Für einen Studienplatz zum Beispiel muss man im Regelfall fließend Deutsch beherrschen und seine ausländischen Schulzeugnisse anerkennen lassen. „Statt den Betroffenen, die sich gerade viel Mühe geben, die Sprache zu erlernen, die sonstigen Voraussetzungen zu erfüllen, die teils Praktika machen, diese Zeit zu geben, sieht es nun so aus, als sollte einem nach dem anderen der Aufenthalt wieder entzogen werden.“ Die Betroffenen würden zur Ausreise binnen weniger Tage, oft nur einer Woche, aufgefordert. „Alle Bemühungen werden damit zunichte gemacht.“
Zusätzlich empört die kirchlichen Flüchtlingshelfer:innen, dass die aus der Ukraine Geflüchteten mit der Entscheidung auch aus ihren Unterkünften verwiesen werden. „Sie bekommen kein Dach über dem Kopf, keinerlei Leistungen, sind von einem Tag auf den anderen mittel- und obdachlos. So kann man mit Menschen, die gerade einem Krieg entkommen sind, nicht umgehen“, kritisiert Heiko Habbe von Fluchtpunkt. Auch wenn sie keine ukrainischen Staatsbürger seien, hätten sie den Krieg doch als Bruch im eigenen Leben erfahren. „Ihre ganze Lebensplanung war von einem Tag auf den anderen hinfällig. Wir sind in der Pflicht, auch diesen Menschen zu helfen, wieder Boden unter die Füße zu bekommen. Nicht nur, aber auch aus wirtschaftlichen Interessen, weil es hier um angehende Fachkräfte geht.“

Für Presseanfragen steht Ihnen stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche Dietlind Jochims und die Referentin für Flucht Dr. Katherine Braun zur Verfügung:
Pastorin Dietlind Jochims: +49 171 4118333; dietlind.jochims@flucht.nordkirche.de
Dr. Katherine Braun: +49 171 6816001; katherine.braun@flucht.nordkirche.de

Bustour: Menschenrechte auf der Flucht

Das Thema Flucht ist zurzeit doppelt präsent: Die Solidarität mit vor dem Krieg in der Ukraine Fliehenden  ist groß. Geflüchtete aus anderen Ländern sind oft schon auf ihrer Flucht Willkür, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Der Zugang zu den eigenen Rechten wird Vielen verwehrt. Dabei sind Menschenrechte unbedingt und unteilbar! Umso wichtiger, in diesen Zeiten dafür einzustehen.

Die Info- und Aktions-Bustour „Menschenrechte auf der Flucht“ der Flüchtlingsbeauftragten durch die Kirchenkreise der Nordkirche möchte mit Kirchengemeinden, lokalen und regionalen Akteur*innen ins Gespräch kommen und für relevante Themen sensibilisieren und vernetzen.

Ein zentraler Bestandteil der Tour durch Mecklenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Ausstellung „Grenzerfahrungen“ von Pro Asyl u.a., die an verschiedenen Orten gezeigt wird. Der zeitliche Rahmen ergibt sich durch den 30. Jahrestag der Pogrome von Rostock-Lichtenhagen am 25. August über die interkulturellen Wochen bis zum „Tag des Flüchtlings“ am 30. September.

Mehr Infos, ein Video über die Bustour und das ganze Programm findet ihr hier: https://hamburgasyl.de/mitmachen/bustour-menschenrechte-auf-der-flucht/

Studierende aus Drittstaaten

Geflüchteten drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine eine Perspektive geben!

Pressemitteilung vom 7. Juli: Die allgemeinen Studierendenausschüsse der Universitäten aus Hamburg sprechen sich für die nach Hamburg geflüchteten drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine aus.

Die Hamburger ASten unterstützen seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine die geflüchteten Studierenden, gemeinsam mit dem Verein Asmaras’s World e.V (#beyondevacuation). Diese bereiten wir für die Fortsetzung ihres Studiums in Hamburg vor. Unsere Angebote beinhalten mehrere täglich stattfindende Deutschkurse, Sprachcafés, Studienplatzberatungen, Bewerbungshilfen und eine selbstorganisierte Bettenbörse.

Diese Gruppe der Studierenden erhielt nur eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis in Hamburg. Das ist für die Studienvorbereitung nicht ausreichend!

Aus diesem Grund haben wir am 06.07.2022 einen offenen Brief an die Hamburger Wissenschafts- und Innenbehörde (Amt für Migration), an alle demokratischen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und den Hamburger Senat geschrieben.

Dazu erklärt Sarah Rambatz, Referentin AStA Universität Hamburg: “Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand der Abgeordneten aus Hamburg, dass es angesichts des Fachkräftemangels keinen Sinn macht, hochqualifizierte Studierenden aus Deutschland auszuweisen. Sie befinden sich zudem bereits monatelang in studienvorbereitenden Maßnahmen und bringen alle Voraussetzungen für das Studium in Hamburg mit.”

Wir fordern:

–  die zweijährige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse
–  die Ausfinanzierung der studienvorbereitenden Deutschkurse
–  die Aussetzung des Finanzierungsnachweises zum Studienzweck
–  die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen der Hochschulen
–  die Aufenthaltstitel um 16 Abs.1 AufenthG (Studienvorbereitung), §17 AufenthG (Suche eines Studienplatzes) und §16a AufenthG (Berufsausbildung) zu erweitern

Absender:innen:

AStA der HafenCity Universität (HCU) AStA der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg) AStA der Hochschule für Musik und Theater (HfMT Hamburg) AStA der Universität Hamburg Fridays For Future Hamburg Junges Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg Jusos Hamburg Medizin und Menschenrechte Hamburg – AG der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD) Students For Future Hamburg

Unser Blog – Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist festgeschrieben in den Kinderrechtskonventionen und sollte für alle Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gelten. In der Praxis sieht die Situation jedoch häufig anders aus. Mehr als die Hälfte der Schulen deutschlandweit zeigen bei illegalisiertem Aufenthalt keinen Weg auf, Kinder in der Schule anzumelden, und auch in jeder zweiten Schulbehörde wird keine positive Aussage zum Schulbesuch getroffen.

Manja Laue von der ökumenischen Arbeitsstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost berichtet auf unserem Blog von der Situation in Hamburg und ihren Erfahrungen.

Auf unserem Blog verfassen wir als hamburgasyl Beiträge zu aktuellen Themen.

Klage auf Gesundheitsversorgung

In Deutschland leben hunderttausende Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Sie gehen zur Arbeit, schicken ihre Kinder zur Schule – und haben keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Der Grund ist eine Vorschrift im Aufenthaltsgesetz: Staatliche Stellen müssen Menschen ohne Papiere umgehend an die Ausländerbehörde melden, wenn sie mit ihnen in Kontakt kommen. Die Ausländerbehörde leitet dann die Abschiebung in die Wege. Die Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) “Ohne Angst zum Arzt” zeigt: Die Meldepflicht führt dazu, dass lebensbedrohliche Erkrankungen unbehandelt bleiben. Und sie verletzt Grund- und Menschenrechte.
(Quelle: https://freiheitsrechte.org/gesundheitsversorgung/)

Gemeinsam mit einem Kläger aus dem Kosovo reichten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Organisation Ärzte der Welt am 10. Mai Klage ein gegen die Stadt Frankfurt um Zugang zu Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere. Der herzkranke Kläger lebt und arbeitet seit 30 Jahren in Deutschland, seit 2017 ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Ohne Aufenthaltserlaubnis ist er faktisch von der Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgeschlossen. Für eine Behandlung seiner Herzkrankheit muss er beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Das Sozialamt ist verpflichtet, ihn sofort bei der Ausländerbehörde zu melden. Damit würde dem Kläger die Abschiebung drohen.

„Das Recht auf eine medizinische Grundversorgung ist Ausdruck der Menschenwürde und steht allen Menschen zu – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Schwerkranke, Schwangere und Kinder hier faktisch nicht zum Arzt gehen können, wenn sie keinen Aufenthaltstitel haben“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF. Weiterlesen…

Zur Petition…

Unser Blog – Rumänien

Wie sieht die Situation in Rumänien nach dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine aus?

Sangeeta Fager, Fachreferentin für die transnationale Vernetzung der Diakonie Hamburg arbeitet seit vielen Jahren mit sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen aus Rumänien zum Thema Migration – freiwillige Migration im Zusammenhang mit der Suche nach Arbeit und neuen Perspektiven oder unfreiwillige Migration aufgrund von Flucht und Vertreibung. Es ging und geht immer darum, wie Migration sicher gemacht werden kann – denn egal ob freiwillig oder unfreiwillig: Migration macht verletzlich.

Einen Bericht über die Situation in Rumänien und die Arbeit der NGO’s vor Ort finden Sie auf unserem Blog, wo wir als hamburgasyl Beiträge zu aktuellen Themen verfassen.

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm wird zur Alibi-Veranstaltung

Auf die Ende April bekanntgemachten Pläne des Bundesinnenministeriums für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan reagiert PRO ASYL empört. 

„Ein Bundesaufnahmeprogramm für 5.000 Menschen aus Afghanistan ist lächerlich“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. „So wird ein Bundesaufnahmeprogramm zur Alibiveranstaltung. Das sind gerade einmal rund 1.000 Fälle, mit Familienangehörigen 5.000 Personen.“

Die Ministerialbürokratie des BMI  unterläuft mit ihren Finanzplanungen den Koalitionsvertrag.  Ministerin Faeser und  Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Bei einem Gespräch mit der Zivilgesellschaft am 9. März wurden von beiden Ministerinnen klare politische Willensbekundungen abgegeben, in Afghanistan Bedrohte zu schützen. Diese werden nun nicht eingelöst. Der Finanzrahmen ist so eng gestrickt, dass die Ziele des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“

Es ist skandalös, dass nun das Bundesinnenministeriums dem Deutschen Bundestag mitteilt, dass aufgrund der noch fehlenden politischen Einigung auf eine Größenordnung für 2022 und die Folgejahre eine Planung bei einer Kostenkalkulation von 5.000 Personen ansetzt und nur hierfür die finanziellen Mittel fordert.

„Deutschland  zeigt großartige Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. Aber die Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden nun  von Deutschland im Stich gelassen, sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen“, warnt Burkhardt. Burkhardt  appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, „diese Pläne ihres Hauses einzukassieren“.

Dem Auswärtigen Amt wurden im vergangenen Sommer viele tausend gefährdete Personen gemeldet. Bei Nichtregierungsorganisationen liegen zehntausende von Emails vor, die Anträge der Betroffene auf Schutz wurden vielfach ministeriell nicht bearbeitet. Nur ein Bruchteil wurde für die sogenannte Menschenrechtsliste berücksichtigt.  Was zu tun ist, wurde im  Zehn-Punkte-Plan von PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und dem Patenschaftsnetzwerk Afghanistan  zur Aufnahme und Evakuierung Verfolgter Mitte Februar formuliert.

Quelle ProAsyl