Hamburger Wohlfahrtsverbände kritisieren Kompromiss zum Familiennachzug
Hamburg, 1. Februar 2018. Mit ihrem Kompromiss zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge verstoßen CDU und SPD gegen die Rechte der Betroffenen und nehmen Flüchtlingen ihre Zukunftsperspektive. Das stellen die Hamburger Wohlfahrtsverbände anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses in einem Positionspapier fest. Das Papier wird unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund Hamburg, dem Flüchtlingsrat Hamburg, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, dem Sozialverband Deutschland Landesverband Hamburg, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften Landesverband Hamburg sowie von der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche Dietlind Jochims.
Nach dem Beschluss des Bundestags wird die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge verlängert, bis zum 31. Juli soll eine Neuregelung erarbeitet werden. CDU und SPD haben angekündigt, den Familiennachzug ab dem 1. August auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzen zu wollen. Eine bereits bestehende Härtefallregelung soll weiterhin angewendet werden. In ihrem Papier kritisieren die Wohlfahrtsverbände diese Regelung als rechtswidrig sowie inhuman und zeigen die integrationspolitischen Konsequenzen einer Kontingentierung auf. Gemeinsam mit den Unterstützern des Papiers halten die Verbände an der Forderung fest, den Familiennachzug ohne Ausnahme wieder zuzulassen.
Sandra Berkling, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW), dem Zusammenschluss der Hamburger Wohlfahrtsverbände: „Mit ihrem Kompromiss missachten CDU und SPD konsequent geltendes Recht und handeln außerdem integrationspolitisch höchst fragwürdig. Denn das Recht auf Familie ist vom Grundgesetz geschützt und gilt für alle Menschen, also auch für alle Flüchtlinge, unabhängig vom Schutzstatus. Wenn eine neue Bundesregierung den Zuzug nur 1.000 Menschen pro Monat bzw. in Härtefällen gewährt, verletzt sie dieses Grundrecht. Gleichzeitig erschwert sie den Betroffenen die Integration in unsere Gesellschaft.“
Das Positionspapier der Wohlfahrtsverbände finden Sie hier.
Das Fazit des Sprecherrats der Rechtsberaterkonferenz zur beschlossenen Gesetzesänderung i. S. Familiennachzug lautet: Es ist alles sogar noch schlimmer. Rechtsanwalt Heiko Habbe schreibt dazu:
„Als Sprecher der bundesweiten Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände befürchten wir, dass dabei übersehen wird, dass der jetzt vorliegende Änderungsantrag eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum Ergebnis der Sondierungsgespräche mit sich bringt. Diese liegt in der ersatzlosen Streichung des § 104 Abs. 13 S. 2 AufenthG. Das hat zur Folge, dass alle subsidiär Geschützten der letzten zwei Jahre gezwungen wären, für einen Familiennachzug ausreichend Einkommen und Wohnraum für alle Angehörigen nachzuweisen. Das ist de facto für kaum einen der Betroffenen zu schaffen, insbesondere nicht, wenn Kinder beteiligt sind.
Durch die Ausgestaltung als reine Ermessensnorm ist zudem zu befürchten, dass die angestrebte Marke von 1.000 Visa pro Monat bei weitem nicht erreicht wird. Die wir für ohnehin zu niedrig halten, weil sich der Nachzug selbst bei voller Ausschöpfung auf fünf Jahre und mehr hinziehen würde.
Infolge dieser beiden Verschärfungen ist auch die Maßgabe des SPD-Parteitags, hier eine Verbesserung zu erreichen, nicht erfüllt. Kein SPD-Abgeordneter dürfte diesem Entwurf zustimmen. Es steht allerdings zu befürchten, dass nicht alle Abgeordneten die komplexe Materie durchdrungen haben.
Mit dem Entwurf werden die Grund- und Menschenrechte der betroffenen Familien zur reinen Verhandlungsmasse, der Familiennachzug zum Gnadenrecht degradiert. Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig, dessen Repräsentanten beständig den Wert der Familie betonen.
Zu einer näheren Darlegung verweisen wir auf die Pressemitteilung. Wir würden uns freuen, wenn Sie sie in Ihrer Berichterstattung aufgreifen würden. Gern stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.“
Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auf unserer Themenseite.