Im Dezember letzten Jahres verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechtes. Wir begrüßen, dass mit diesem Gesetz vor allem Langzeitgeduldete eine Perspektive der Aufenthaltssicherung bekommen. Zudem sollen für diesen Personenkreis Anreize zur Integration und Identitätsklärung geschaffen werden, ohne dass die Betroffenen eine Abschiebung befürchten müssen. Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
In Hamburg leben ca. 7500 Menschen mit einer Duldung. Auf der Website der Stadt Hamburg sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Chancen-Aufenthaltsrecht auf deutsch und englisch zu finden.
Auch ProAsl hat eine Themenseite mit Hinweisen zu dieser Regelung.