Mit den am 28. Oktober 2025 veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Für ProAsyl ein deutliches Warnsignal in Richtung Behörden und Gerichte. Das Gericht stellte erneut klar: Niemand darf ohne richterliche Anordnung in Haft genommen werden (Pressemitteilung ProAsyl).
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, weist auf eine Realität hin, die selten öffentlich in den Blick genommen wird. Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Abschiebungshaft, „aber die Zahlen, die es gibt, weisen darauf hin, dass bis zu 50 Prozent der Inhaftierten zu Unrecht in Abschiebungshaft sitzen – mitunter für mehrere Wochen. Wahrscheinlich gibt es kaum ein Rechtsgebiet, in dem Gerichte Behördenhandeln so oft als rechtswidrig beanstanden müssen.“ (Tagesschau-Kommentar) Der bundesweit im Migrationsrecht und hier insbesondere in Abschiebungshaftverfahren tätige Rechtsanwalt Peter Fahlbusch veröffentlicht in einer Verfahrensstatistik regelmäßig Zahlen zur Abschiebungshaft.
Insbesondere im Hinblick auf die kommende GEAS-Reform (Gemeinsames Europäiches Aylsystem) droht eine massive Ausweitung von Abschiebungshaft und damit auch die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis, Menschen zu inhaftieren, bevor dies per richterlichem Beschluss angeordnet wurde. Dieses Urteil sollte also auch ein deutliches Signal an den Gesetzgebeber sein.
Zur Pressemitteilung und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-097.html
