Erklärung zur Familienzusammenführung

„Familien werden zerrissen. Die seelische Not der Angehörigen wächst, und psychisch Kranke werden zunächst traumatisiert. Angehörige im Ausland bleiben ohne Schutz, und die Bemühungen um Integration hier werden nachhaltig unterlaufen.“

Die regionalen Flüchtlingsbeauftragten der Kirchenkreise der Nordkirche berichten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von den einschneidenden Folgen der Politik beim Thema Familienzusammenführung:

„Für Asylsuchende, die lediglich den subsidiären Schutz zugesprochen bekommen, ist der Familiennachzug bis 16.03.2018 vollständig ausgesetzt. Seit dem Inkrafttreten dieser gesetzlichen Bestimmung am 17.03.2016 hat sich die Einordnung von syrischen Geflüchteten in diese Kategorie von unter 0,5 Prozent auf 70 Prozent erhöht. Faktisch hat so selbst ein 14-jähriges syrisches Kind kaum Chancen, seine Eltern vor Erreichen seiner Volljährigkeit nach Deutschland zu holen.“

Die Flüchtlingsbeauftragten fordern die unverzügliche Beseitigung der rechtlichen und verwaltungspraktischen Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten in Deutschland: 

  • Die Abschaffung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte
  • Verkürzung der Wartefristen für Termine bei den Botschaften
  • Beschleunigung der Visaerteilungsverfahren bei den Botschaften
  • Großzügige Erteilung humanitärer Visa zur Aufnahme schutzsuchender Familienangehöriger
  • Stärkung der Beratungsinfrastruktur für Familiennachzug