EuGH- Urteil

Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der Europäische Gerichtshof mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden.

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