Am 26. und 27. Juni fand zum 23. Mal das Flüchtlingssymposium in der evangelischen Akademie in Berlin statt. Unter dem Titel „An Europas Grenzen und in Deutschland. Flüchtlingsschutz als Kern unserer Werte“ diskutierten wir mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Es ging um aktuelle Fragen zum Flüchtlingsschutz, wie des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Aufnahme in den Kommunen und Umsetzung des Koalitionsvertrags.
Im Rahmen des Abschlusspanels übergab Dietlind Jochims, stellvertretend für die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zuvor gesammelte Fragen an Dr. Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. In den zahlreichen Fragen geht es vor allem um die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF zu Dublin Rückführungen u.a. nach Litauen, Kroatien oder Italien und über die von den Kirchengemeinden eingereichten Härtefalldossiers.
In den Härtefalldossiers begründen die Gemeinden den jeweiligen Einzelfall und legen die besondere Härte dar. Selbst in Fällen, in denen eine Trennung von Ehepaaren drohte oder Menschen brutale Push-Backs an den EU-Grenzen erlebt haben, lehnte das BAMF die Möglichkeit ab, dass Menschen für ihr Asylverfahren in Deutschland verbleiben konnten. Diese Entscheidungspraxis verstört nicht nur die Gemeinden, sondern auch uns als Beratungsstellen, Kirche und Netzwerk.
Von Dr. Sommer wollten wir wissen:
Halten sie es für realistisch, was Sie Menschen nach Pushbacks und Gewalterfahrungen antworten, nämlich: Es ist zu erwarten, dass diese sich zur Beschwerde an die zuständen Vorgesetzten in Kroatien wenden?
Warum übt das BAMF selbst dann keinen Selbsteintritt aus, wenn es um Staaten geht, in denen Geflüchtete nach Urteil des EuGH nicht im Einklang mit EU-Recht behandelt werden z.B. Litauen?
Und was sind eigentlich ihre Kriterien eines Einzelfalls?
Herr Sommer hat die vielen Fragen mitgenommen und wir sind auf seine Antworten gespannt.
Wir werden weiterhin für die Rechte für Menschen auf der Flucht einstehen und auch das Bundesamt daran erinnern, dass Menschenrechte die Grundlage jedes staatlichen Handelns darstellen müssen.