GEAS-Reform

Seit dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Schnellverfahren bedeuten einen geringeren Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens.

In einer Pressemitteilung vom Paritätischen Gesamtverband heißt es: Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam. Kurzfristig wurden noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung.

Auf der Website des Mediendienst Integration finden sich Informationen dazu, zusammengefasst von dem Juristen Constantin Hruschka. Diese Informationen stehen kurzgefasst auf der Website, umfassend erklärt in einer Broschüre und als Videovortrag zur Verfügung.

Auch ProAsyl hat Position bezogen und ein FAQ zu den wichtigsten Aspekten der europäischen Asylreform veröffentlicht.