… zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft – Die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik
Ein breites Bündnis von 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen tritt dafür ein, dass die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik gewahrt werden. In einem Brief an Bundesinnenminister Seehofer, Bundesaußenminister Maas, Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht bringen die Organisationen ihre Sorge zum Ausdruck, dass grundlegende Kinder- und Menschenrechte bei einer Neuausrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die im Juli 2020 beginnende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und die deutschen Reformpläne des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, ihre bestehenden Verpflichtungen für Kinder wahrzunehmen und ihren Schutz und ihre Rechte auf europäischer Ebene während der Ratspräsidentschaft voranzutreiben.
Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und terre des hommes den Appell unterzeichnet.
Konkret fordern die Organisationen im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylpolitik:
- Eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, so dass bei jedem Kind nach den internationalen Verpflichtungen Deutschlands geprüft werden muss, welche Maßnahmen dem Wohl und den Interessen des Kindes am meisten entsprechen.
- Alleinreisende Kinder und solche, die im Familienverbund reisen, sollen gemäß internationaler und europarechtlicher Verpflichtungen von Haft ausgenommen werden.
- Eine beschleunigte Familienzusammenführungen innerhalb der EU: Jeglicher neue Verteilmechanismus sollte den beschleunigten Familiennachzug beinhalten.
- Die Erhöhung des Resettlementkontingents in die EU: Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass das europäische Resettlementkontingent, insbesondere aus der Türkei, erhöht und sich endlich auf eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union (sogenanntes EU Resettlement Framework) geeinigt wird.
- Eine unverzügliche Verteilung von unbegleiteten Flüchtlingskindern, da diese gegenwärtig nicht zügig genug aus den Hotspots auf die Mitgliedsstaaten der EU verteilt werden.
- Schulungen für Grenzbeamtinnen und -beamte in Sachen Kinderschutz, damit diese an den Außengrenzen erkennen, wenn Anzeichen für Menschenhandel und andere Kinderrechtsverletzungen vorliegen.
- Die Einführung eines unabhängigen Monitoringmechanismus, um Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung von Menschenrechten zu gewährleisten.