Geschwister gehören zusammen!

Anlässlich der anstehenden Gesetzesänderung zum Geschwisternachzug haben Terre de hommes eine Kampagne gestartet unter dem Hashtag #GeschwisterGehörenZusammen.

Geflüchtete unbegleitete Minderjährige haben einen Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern, wenn sie im Asylverfahren als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Für ihre minderjährigen Geschwister fehlt im deutschen Aufenthaltsrecht jedoch eine spezifische Rechtsgrundlage, die ihnen den Nachzug ermöglicht. Das führt zum Beispiel dazu, dass dann nur ein Elternteil nach Deutschland kommt und die Geschwister mit dem anderen Elternteil zurückbleiben müssen. Es besteht zwar später dann teils die Chance, dass der zurückgebliebene Teil der Familie zu dem Elternteil, dass sich in Deutschland befindet, sukzessive nachziehen kann – doch die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hoch. Viele Familien bleiben in der Folge über Jahre oder dauerhaft getrennt. 

Für diejenigen unbegleiteten Minderjährigen, deren Eltern beispielsweise verstorben sind oder die ihre Eltern auf der Flucht verloren haben, ist es noch schwerer, ihre minderjährigen Geschwister zu sich zu holen, da ein sukzessiver Nachzug nicht möglich ist. Es ist daher wichtig, dass ein Recht auf Nachzug der Geschwister unabhängig von den Eltern besteht.

Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition im Oktober 2021 die Absicht angekündigt, minderjährige Geschwister beim Familiennachzug nicht länger zurückzulassen. Terre de Hommes fordern von der Bundesregierung, dies nun umzusetzen und: 

  1. einen konkreten Anspruch auf Geschwisternachzug in § 36 Abs. 1 AufenthG zu formulieren 
  2. § 36a AufenthG ersatzlos zu streichen, damit der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder dem zu Flüchtlingen gleichgestellt wird 
  3. Übergangsregelung für wartende Familien zu schaffen 
  4. Die EuGH-Urteile zum Nachzug bei Volljährigkeit umzusetzen – auch bei subsidiär Schutzberechtigten und Geschwistern

(Quelle: Terre de Hommes)

Hier gibt es weitere Informationen zur Kampagne.