Hand- und Fußfesseln bei minderjährigen Schutzsuchenden als neues Instrument der Durchsetzung? Das ist keine Jugendhilfe!
In Bremen wurden (bzw. werden) Hand- und Fußfesseln zur Durchsetzung der Umverteilung von unbegleiteten Minderjährigen eingesetzt.
Seit 09.01.2020 gibt es eine Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zur „Anwendung von unmittelbarem Zwang im Verfahren zur Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer“.
Nach Einschätzung des Flüchtlingsrats Bremen gerät die bremische Sozialbehörde durch die Öffentlichkeitsarbeit etwas unter Druck und wird in den nächsten Wochen versuchen, aus den anderen Bundesländern (Landesjugendämter) Unterstützung für ihr Vorgehen (Hand- und Fußfesseln zur Durchsetzung einer Jugendhilfe-Zuweisung) zu erhalten, um nicht allein dazustehen.
Der Flüchtlingsrat Bremen kritisiert die repressive Vorgehensweise:
„Die Androhung unmittelbaren Zwangs im Kontext von Verteilungen nach § 42b SGB VIII hat durchgehend zu unterbleiben, denn sie untergräbt die wichtigsten Grundprinzipien der Jugendhilfe: Die Orientierung am Kindeswohl, die Beteiligung der Jugendlichen und das Gewaltverbot.
Weiteres Material hierzu finden Sie hier.
Die Anwendung dieser Gewalt gegen unbegleitete minderjährige Schutzbedürftige ist rechtswidrig, unverhältnismäßig und rassistische Diskriminierung.„
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