Informationen zu Abschiebungen

Der Flüchtlingsrat Berlin hat eine Handreichung „Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften“ herausgegeben. Die Handreichung will Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen grundlegende Informationen zu rechtlichen und berufsethischen Fragen geben, die sich bei Polizeibesuchen und Abschiebungen aus Sammelunterkünften ergeben. Sie soll zur Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten und Pflichten anregen und die in den Unterkünften beschäftigten Personen in ihrer Rolle als professionell Tätige stärken.

Das Diakonische Werk Hamburg nimmt ab dem 1. Februar nach dreijähriger Pause die Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen wieder auf. Der Abschiebungsbeobachter wird in den kommenden drei Jahren ausgewählte Abschiebungen am Hamburger Flughafen beobachten, dokumentieren und problematische Situationen und Vorfälle festhalten. Diese Berichte werden anschließend in einem Begleitgremium zwischen staatlichen Stellen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen besprochen. Der Abschiebungsbeobachter steht als Ansprechpartner für alle Beteiligten an einer Abschiebung zur Verfügung und kann auch aktiv das Gespräch suchen. In diesem Zusammenhang hat er auch Zugang zum Ausreisegewahrsam. Allerdings kann und darf er die konkreten Abschiebungsmaßnahmen nicht behindern, sondern ist an eine neutrale Beobachterrolle gebunden.

 

Die Handreichung des Flüchtlingsrats Berlin sowie weitere Informationen zum Thema Abschiebung finden Sie hier.