Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. (BAG) kritisiert eine Verengung der Kirchenasyldiskussion auf formale Aspekte und weist den einseitigen Vorwurf an Kirchengemeinden, sich nicht an Regeln zu halten, zurück. “Eine solche Fokussierung greift wesentlich zu kurz”, sagt die Vorstandsvorsitzende der BAG, Pastorin Dietlind Jochims. “Das zentrale Anliegen von Kirchenasyl ist der Schutz von Menschenrechten, nicht Regelkonformität.”
2015 hatten sich nach einem Streit um das Kirchenasyl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Kirchen auf eine Kommunikationsstruktur geeinigt, die gute Lösungen in besonderen Härtefällen ermöglichen sollte. Dabei ging es in erster Linie um Dublin-Kirchenasyle, die Rücküberstellungen innerhalb Europas verhindern sollten. “Wir haben diese Vereinbarung begrüßt. Besondere Härtefälle beim BAMF vorbringen und eine Überprüfung erreichen zu können, das war eine Chance”, so Jochims.
Insofern sei das Einreichen eines Härtefalldossiers wünschenswert und im eigenen Interesse der Kirchengemeinden und Betroffenen: Nur so könne das BAMF die vorgebrachten Umstände sichten und bewerten. Eine Dossierquote von lediglich 50% sei unbefriedigend, so Jochims. Als ein Regelverstoß allerdings könnten in der Vergangenheit nicht eingereichte Dossiers nicht automatisch gewertet werden: Eine Verpflichtung zur Vorlage gab es in der Vereinbarung von 2015 nicht. Für etliche Fälle hatten Kirchen und BAMF bisher außerdem ausdrücklich vereinbart, kein Dossier zu erstellen.
Zum ganzen Bild gehört nach Aussage der BAG ebenfalls: Seit 2016 gibt es deutliche Kritik auch an dem Umgang des BAMF mit der Vereinbarung. Mitte 2016 hatte das Dublinreferat die Bearbeitung der Dossiers übernommen, bis dahin war die Qualitätssicherung des BAMF zuständig. Die Anerkennungsquote für Dossiers ist seit diesem Zuständigkeitswechsel von 80% auf 20% gesunken. Antworten sind oft erschreckend allgemein und pauschal. Individuelle Erfahrungen und humanitäre Gesichtspunkte bleiben unberücksichtigt. An ärztliche Stellungnahmen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Jochims: “Wir vermissen Überlegungen, wie diese Defizite im BAMF endlich behoben werden sollen. Eingereichte Einzelfälle qualitativ gut zu überprüfen, das gehört selbstverständlich auch zur Vereinbarung.”
Die BAG bedauert sehr, dass es keine Rückkehr zu guter Kommuniktion und lösungsorientiertem Miteinander gegeben hat. Stattdessen wurde auf Weisung des Bundesinnenministers zum 1. August eine Reihe von Verschärfungen für die Gemeinden und die Menschen im Kirchenasyl eingeführt. “Von dem ursprünglich gemeinsam geäußerten Anliegen, besondere humanitäre Härten für Geflüchtete zu vermeiden, hat man sich mit diesen Maßnahmen leider noch weiter entfernt.”
Ob die Sanktionen rechtlich zulässig sind, wird überprüft werden. Aber auch unter erschwerten Bedingungen werden Kirchengemeinden sich nicht entmutigen lassen. Wir sind froh, dass es Gemeinden gibt, die aus chirstlicher Verantwortung handeln, wenn Menschen durch eine Abschiebung Lebensgefahr oder eine Verletzung ihrer Menschenrechte droht”, sagt Jochims.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.