Innenausschuss muss echtes Bleiberecht für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine gewährleisten und Versprechen gegenüber Studierenden einhalten!
Kundgebung vom Bündnis für ein Sicheres Bleiberecht für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine am 17.11.2022 um 16 Uhr am Adolphsplatz 6
Wir sind ein Bündnis aus Flüchtlingsinitiativen, Politik und Kirchen und kämpfen seit vielen Monaten für ein Bleiberecht für alle drittstaatsangehörigen Geflüchteten aus der Ukraine. Am 17.11.22 um 17 Uhr steht die Zukunft der Drittstaatsangehörigen auf der Tagesordnung des Innenausschusses der Bürgerschaft.
Der Hamburger Senat hatte zwar angekündigt, dass zumindest die ca. 900 drittstaatsangehörigen Studierenden, die aus der Ukraine nach Hamburg geflohen waren, eine Chance für ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen. Von Seiten des Amts für Migration werden jedoch weiterhin überzogene Anforderungen gestellt. Einer Studentin im Studienvorbereitungsprogramm der HAW, die sogar eine der rar gesäten Stipendienzusagen bis zum Ende des kommenden Sommersemesters erhalten hatte, wurde mitgeteilt, ein Stipendium für „nur“ elf Monate würde nicht ausreichen. Selbst diejenigen, die studienvorbereitende Sprachkurse besuchen und ihren Lebensunterhalt vollständig aus Erwerbstätigkeit bestreiten, werden aktuell abgelehnt.
Sista Oloruntoyin von der Community Anlaufstelle ARRiVATi erklärt: „Es herrscht große Unsicherheit unter den Studenten, die aufgefordert wurden, das Land innerhalb von nur zwei Wochen zu verlassen. Solche Entscheidungen verhindern einen geordneten Schutz gerade derjenigen, die in der Ukraine traumatische Erfahrungen machen mussten und nun in einen prekären Status gezwungen werden, der sie zusätzlich belastet. Die Hamburger Innenbehörde zeigt einen weiteren Höhepunkt in der kontinuierlichen Durchsetzung diskriminierender Maßnahmen zur Verhinderung des Schutzes von Kriegsgeflüchteten aus sogenannten Drittstaaten.“
In Bremen, München und diversen Ausländerbehörden anderer Bundesländer werden mittlerweile pragmatische Lösungen gefunden und Fiktionsbescheinigungen auf Grundlage des § 24 Aufenthaltsgesetz verlängert oder direkt für ein Jahr gewährt. Das heißt, dass die Drittstaatsangehörigen vorübergehend Integrationsmöglichkeiten wie ukrainische Staatsangehörige haben. In NRW erhalten ausbildungs- oder studienwillige Drittstaatsangehörige einjährige Fiktionsbescheinigungen, die zur Teilzeiterwerbstätigkeit berechtigen. Zuletzt wurden in Hamburg reihenweise Anträge der Studierenden im Schnellverfahren abgelehnt und diese zur Ausreise innerhalb von zwei Wochen aufgefordert. Dabei wird durch das Amt für Migration in rechtswidriger Weise das Recht auf Anhörung vor Erlass einer Ausreiseverfügung verletzt.
Merle Ahrens von der Härtefallberatung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.: „Viele Drittstaatsangehörige aus der Ukraine bekommen aktuell Ausreiseverfügungen. Das ist die Vorstufe zur Abschiebung. Sie werden vor der Ablehnung ihrer Anträge nicht in einem ordnungsgemäßen Verfahren angehört. Dies ist rechtlich fragwürdig und führt zu vielen unnötigen Widerspruchsverfahren. Das Amt für Migration zeigt, dass es entgegen politischen Absprachen nicht wohlwollend mit der Situation der geflüchteten Drittstaatsangehörigen umgeht.„
Susanne Ehlermann-Petersen von Omas gegen Rechts: „Das ist keine faire Chance, sondern eine Farce! Die Drittstaatsagenhörigen sind vor demselben Krieg geflohen wie die ukrainischen Staatsagenhörigen. Sie haben mit großem Aufwand eine Studienmöglichkeit in der Ukraine erreicht und stehen jetzt vor dem Aus. Ihr Aufenthalt und Bleiberecht bereichert Hamburg. Bildung schafft Zukunft. Abschiebung ist Gewalt. Hamburg wirbt sehr gerne mit dem Slogan, das Tor zur Welt zu sein. Öffnen Sie das Tor für eine sinnvolle Zukunft aller!“