Ratsbeschluss Schutzsuchende aus der Ukraine

Der Europäische Rat hat am 3. März einstimmig beschlossen, die Massenzustromsrichtlinie zu aktivieren, um Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Wichtig: Die Richtlinie muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewandt werden kann, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Die deutsche Pressemitteilung des Rates ist hier zu finden.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußerte sich dazu: „Die Antwort der EU auf die Ukraine zur Frage der Flüchtlingsaufnahme ist eindrucksvoll. Die Konflikte in Bezug auf Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Umgang mit Geflüchteten und Zivilgesellschaft unter den Mitgliedsstaaten scheinen nun der Vergangenheit anzugehören. Heute wurde ein gemeinsamer humanitärer Schutzstatus für alle Menschen beschlossen, die aus der Ukraine fliehen müssen.

Sehr zu begrüßen ist der pragmatische Umgang mit der Verteilung innerhalb der EU. Die Geflüchteten können ihr Zufluchtsland selbst auswählen, ein absolutes Novum. Sie können sich dahin begeben, wohin sie familiäre oder sonstige Verbindungen haben. Für Innenministerin Faeser ist der Verteilungsschlüssel in der EU zu Recht entbehrlich. Auch die Interessen der Geflüchteten zu berücksichtigen, ist eine langjährige Forderung der Diakonie und vieler anderer. Die Erfahrungen, die wir nun machen, sollte die EU in das Asylsystem übernehmen.“