Rückzieher beim Schutz von Menschenrechten

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat ein früheres Urteil zu »Push-Backs« von Spanien nach Marokko revidiert. Diese seien keine verbotenen kollektiven Abschiebungen gewesen, die Schutzsuchenden hätten legale Einreisewege nutzen müssen. Der Gerichtshof ignoriert die tatsächliche Lage an den Grenzen und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall.

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