Stellungnahme der Diakonie

„Zum Bedauern der Diakonie Deutschland setzt der Gesetzesentwurf [zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht, Anm. d. Red.] mit zum Teil verfassungsrechtlich bedenklichen Regelungsvorschlägen auf Inhaftierung und Überwachung sowie Maßnahmen von zweifelhafter Geeignetheit, die der schnelleren Abschiebung dienen sollen. Durch die Neuregelungen würden die Grundrechte von Asylbewerbern und Geduldeten erheblich eingeschränkt. Nach Auffassung der Diakonie Deutschland stünde dem weder ein Sicherheitsgewinn noch eine im Gesetzestitel avisierte bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber. Statt Abschiebung und Ausgrenzung sollte dagegen das Bleiberecht für längerfristig Geduldete mit guten Integrationserfolgen verbessert werden.

Die Diakonie Deutschland kritisiert insbes. die Einführung der Länderöffnungsklausel für eine unbefristete Wohnpflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen und die erleichterte Verhängung der Abschiebehaft. …“

 

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme der Diakonie zum Gesetzesentwurf vom 16.03.2017 lesen.

 

Hinweis: Eine eventuelle Umsetzung des Gesetzesentwurf ist Ländersache. Die Bundesländer haben einen weiten Regelungsspielraum: nicht alles, was das Bundesgesetz erlaubt, muss umgesetzt werden und auch nicht alles, was das Bundesgesetz erlaubt ist europarechts- und verfassungskonform.