Sozialleistungen für Geflüchtete und Menschen mit einer Duldungsbescheinigung
Wann: Mi. 19. Feb. 2025 9:00 – Do. 20. Feb. 2025 16:00
Wo: Diakonisches Werk Altona (Königstr. 54, 22767 Hamburg)
Teil I – Grundlagen
Diese Fortbildung soll Ihnen das Rüstzeug vermitteln, um in der Beratung zügig Leistungsan‐sprüche zu ermitteln und vor allen Dingen die richtigen Fragen zur Ermittlung des relevanten Sachverhaltes zu stellen. Basiswissen im Aufenthalts- und Asylrecht und ein Grundverständnis der verschiedenen Aufenthaltstitel ist zwingend erforderlich.
- Sozialleistungen für Geflüchtete und Duldungsinhaber:innen
- in den ersten 18 Monaten (Grundleistungen (LU/KdU), sonstige Leistungen)
- ab dem 19. Monat sogenannte Analogleistungen, sofern nicht „rechtsmissbräuchlich“
- Sozialleistungen nach Erhalt eines Aufenthaltstitels – Übergang in die Systeme SGB II und SGB XII (echter Übergang) – Mischbedarfsgemeinschaften
- Rechtsmittel; Schwerpunkt Hamburg: Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
Teil II – Vertiefung AsylbLG, weitere Sozialleistungen
Aufbauend auf dem Teil I der Fortbildung befassen wir uns vertieft mit in der Beratung häufig auftauchenden Problemfragestellungen und Sonderfällen, für die im Teil I kein Raum war. Der Teil II kann auf den konkreten Bedarf der Teilnehmenden eingehen und bietet mehr Raum für Einzelfalldiskussionen.
- Kurzwiederholung Teil I (max. 60 Minuten)
- Sonstige Sozialleistungen: BAB/BaföG, abH, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag
- Leistungskürzungen/Sanktionen, in Dublin Fällen, bei fehlender Passbesorgung
- Vertiefung Rechtsdurchsetzung
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Sozialberatung, Migrationsberatung, ambulante und stationäre Hilfen (EGH, JH) mit soliden Grundkenntnissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Referentin: Constanze Zander-Böhm, Rechtsanwältin
Anmeldeschluss: 19. Jan. 2025
Kosten: 190,00 € für Mitgliedseinrichtungen, 220,00 € für Externe