Mit Einsetzen der Corona-Krise kamen auch die Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten zum Erliegen. Das BAMF reagiert darauf in zahlreichen Fällen mit der Aussetzung des Vollzugs nach § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung und beruft sich darauf, dass so die Überstellungsfristen unterbrochen würden. Somit wären Dublin-Abschiebungen auf derzeit unabsehbare Zeit möglich. Daran bestehen erhebliche Zweifel, sowohl mit Blick auf das deutsche Verfahrensrecht als auch auf die Dublin-III-Verordnung. In der Veranstaltung möchten wir die Rechtslage darstellen, Handlungsoptionen skizzieren und einen Überblick über die erste – uneinheitliche – Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte zu dem Thema geben.
Referenten: fluchtpunkt, Uwe Giffei, Heiko Habbe
Anmeldungen an anmeldungen@diakonie-hamburg.de
Informationen zu den Kosten finden Sie hier: Ankündigung Webinar 15.06.2020