Grundsätzlich kann jeder Mensch, der als Flüchtling in Deutschland anerkannt wurde, seine Familie nachziehen lassen.
Zum Zwecke des Familiennachzugs muss die Familie in dem Land, in dem sie sich aufhält, in einer deutschen Botschaft ein Visum beantragen. Mit dem Visum kann die Familie offiziell nach Deutschland einreisen. Sie erhält dann den Aufenthaltsstatus des bereits hier lebenden Angehörigen. Das sonst übliche Verfahren der Asylantragsstellung und des Lebens in Unterkünften entfällt.
Dieses Recht auf Familiennachzug haben jedoch nur Ehepartner und minderjährige Kinder unter jeweils speziellen Bedingungen und mit langen Wartezeiten und teilweise hohen Kosten. Ein Beratung ist in Hamburg über den DRK Suchdienst oder die Migrationsberatungsstellen (MBE) in den Bezirken möglich und sinnvoll.
Zum Weltkindertag am 20. September 2023 haben 33 Organisationen ein gemeinsames Statement an die Bundesregierung verfasst, mit der Forderung das Recht auf Familiennachzug umzusetzen und Wartezeiten zu verringern. Dieses Statement finden Sie hier.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und hilfreiche Links zum Thema Familiennachzug:
- Informationen von ProAsyl zum Thema hier.
- Der Bundesverband der Diakonie setzt sich für die bessere Rahmenbedingungen des Familiennachzuges ein. Um die Lobbyarbeit zu verstärken, ist u.a. eine Broschüre zum Thema Familiennachzug mit Einzelfallbeispielen erschienen.
- Auf dem Portal familie.asyl.net des Informationsverbundes Asyl und Migration gibt es u.a. Hinweise zur Antragstellung.
- Auf dem Portal anwalt.org gibt es ebenfalls einen Ratgeber-Artikel mit juristischen Hinweisen zum Familiennachzug.
- Das Gutachten „Die vergessenen Kinder: Gutachten zum Geschwisternachzug„, erstellt von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children, kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Rechtslage zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entsprechen. Die aktuelle Rechtslage und -praxis führen dazu, dass in der Regel zwar die Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu ihren nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Kindern nachziehen können, nicht aber die Geschwister. Dies bedeutet, dass sich Eltern in der Praxis entscheiden müssen, welches ihrer Kinder sie alleine lassen – ein untragbare Situation. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine konkrte Gesetzesänderung erforlich ist und stützt die Forderung des Paritätischen nach einer Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug.
Fachinformationen:
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Thema „Besonderheiten beim Familiennachzug aus Afghanistan“ als Arbeitshilfe für die Beratungsstellen vom April 2022
- BMI-Länderschreiben April 2023 „Hinweise zur Einbindung der Ausländerbehörden in Visumverfahren beim Familiennachzug“
- Dieser Vorgang soll der Beschleunigung von Nachzugsverfahren dienen, indem oberste Landesbehörden dazu aufgefordert werden, mehr Globalzustimmungen nach § 32 AufenthV bei Herkunftsstaaten mit verlässlichem Urkundswesen zu erteilen, wenn es beim Nachzug nicht auf Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung der Relevanzperson in Deutschland ankommt. Globalzustimmung beim Familiennachzug bedeutet, dass die zu beteiligende ABH keine Einzelfallprüfung mehr vornehmen muss, weil die oberste Landesbehörde bei einer bestimmten Gruppe generell dem Nachzug zugestimmt hat. Dieses Schreiben eignet sich zur Lobbyarbeit auf Länderebene.
- Anlage 1 BMI-Liste „Staaten mit verlässlichem Urkundenwesen“
- Anlage 2 BMI „Wer prüft was?“