Kirchenasyl

Was ist Kirchenasyl?

Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen, denen bei Abschiebung unzumutbare Härten drohen. Eine Kirchengemeinde entscheidet eigenständig, ob sie in einem individuellen Fall den Schutz gewährt. Sie kann dabei ein Netzwerk von Beratenden und Unterstützenden in Anspruch nehmen. Der kirchliche Rückhalt für das Kirchenasyl als christlich-humanitäre Menschenrechtsarbeit ist stark.

Während des Kirchenasyls wird die Zeit genutzt, rechtliche, soziale und humanitäre Gesichtspunkte zu bewerten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen und Migrationsfachstellen. In vielen Fällen führt das dazu, dass vorherige Entscheidungen überprüft werden oder ein neues Verfahren erfolgversprechend ist. Die zuständigen Behörden werden umgehend über den Aufenthalt unterrichtet. Kirchenasyl ist also kein „Untertauchen“.

Auch innerhalb Europas kann eine Rückschiebung erfolgen. Nach der Dublinverordnung bleibt das europäische Ersteinreiseland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Die Aufnahme- und Versorgungsbedingungen in einzelnen Ländern, schwere Krankheiten oder drohende Familientrennungen können auch bei innereuropäischen Abschiebungen den Schutz einer Gemeinde erfordern.

Für diese Kirchenasyle in Dublinfällen gibt es seit Februar 2015 ein mit dem BAMF vereinbartes Verfahren. Besondere Härtefälle werden von der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche eingereicht und überprüft. Zwar werden inzwischen kaum noch Härtefälle vom BAMF anerkannt, dennoch kann in fast allen Fällen im deutschen Asylverfahren nach Fristablauf ein positives Ergebnis erreicht werden.

Wie geht Kirchenasyl?

Es macht Sinn, sich in den Gemeinden unabhängig von konkreten Anfragen mit dem Thema zu beschäftigen. So sind „im Ernstfall“ manche Dinge bereits bedacht.

  • In welchen Fällen sollte und kann Kirchenasyl gewährt werden?
  • Welche Erfahrungen machen andere Kirchengemeinden?
  • Wie wird das Kirchenasyl parallel zur laufenden Gemeindearbeit organisiert?
  • Woher kommt das notwendige Geld?
  • Was müssen die Unterstützenden wissen?

Viele Fragen zum Thema Kirchenasyl beantwortet die Broschüre „Erstinformation Kirchenasyl“. Für Beratungen und Begleitung stehen in Hamburg in erster Linie die Flüchtlingsbeauftragten der beiden Kirchenkreise zur Verfügung. Auf nordkirchlicher Ebene berät ebenfalls die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche. Im Internet finden Sie weitere Informationen -auch zu aktuellen Gerichtsentscheidungen- auf der Seite der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche: www.kirchenasyl.de