Unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) in Deutschland und Hamburg
Zahlen zu Deutschland
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind 2016 deutschlandweit 35.939 und im Jahr 2017 bis August 6.928 unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland eingereist. Der Rückgang der Zahlen ist maßgeblich auf die insgesamt gesunkenen Einreisezahlen von Schutzsuchenden in Deutschland zurückzuführen.
Um die 90% der eingereisten minderjährigen sind männlich. Die meisten jungen Geflüchteten kommen aus Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Somalia. Mit 68% ist die Gruppe der 16 und 17-jährigen die Größte. Gefolgt von den 14-15 Jährigen mit 24%. Somit sind 92% aller UMF zwischen 14 und 17 Jahren alt.
Im laufenden Jahr gab es bis Ende Juli 2017 in Hamburg 369 Neuaufnahmen, von denen 232 Minderjährige waren. Bis Ende April wurden von diesen 57 verteilt, eine große Anzahl ist mit unbekanntem Ziel weitergezogen. Der Bestand an Betreuten ist in den Einrichtungen des Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) seit Juni 2016 bis August 2017 von 842 auf 284 gesunken.
Flucht nach Deutschland
Minderjährige Geflüchtete die nach Deutschland und Hamburg kommen haben eine weite und sehr lange Reise hinter sich. Fluchtrouten werden oft von bewaffneten Gruppen kontrolliert, Kinder und Jugendliche müssen Vergewaltigungen fürchten, können verschleppt und als Kindersoldaten zwangsrekrutiert oder als billige Arbeiter ausgenutzt werden, es fehlt an medizinischer Versorgung und ausreichend zu essen und trinken. Um die Wege zu bewältigen müssen Kinder und Jugendliche unbekannten Menschen Vertrauen schenken, geraten in Abhängigkeiten und wenn sie irgendwo „verloren gingen“ würde niemand davon Kenntnis nehmen. Die Flucht wird von dem Traum nach einem sicheren und erfüllten Leben begleitet. Eine Rückkehr zur Familie oder in ihr Land ist kaum möglich und kann zu starken sozialen Ausschlüssen, Haftstrafen oder gar Todesstrafen führen.
Fluchtgründe
Dem BAMF zufolge kommen unbegleitete Minderjährige vielfach aus Gründen nach Deutschland, die ebenso auch auf Erwachsene zutreffen können. Sie fliehen vor Kriegen, Bürgerkriegen, Krisen, Unruhen und Konflikten sowie vor Armut und Naturkatastrophen. Auch (drohende) politische Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppe kann eine Fluchtursache sein. Kinder und Jugendliche können von Ausbeutung, Sklaverei oder Kinderarbeit, von Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung, oder auch drohender Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten betroffen sein. Spezifische Fluchtgründe für Mädchen und junge Frauen sind beispielsweise drohende Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, sexueller Missbrauch oder Zwangsprostitution.
Ankunft in Hamburg
Wenn Kinder und Jugendliche in Hamburg ankommen, müssen sie verschiedene Stationen durchlaufen um im System aufgenommen zu werden. Ihre Identität, Herkunft, Familienverhältnisse, ihr Alter (siehe unten: Altersfeststellung) müssen geprüft werden. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat in Hamburg die Aufgabe, den Schutz dieser jungen Menschen zu gewährleisten. Hierfür werden sie vom Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) gem. § 42 a Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorläufig in Obhut genommen. In diesem Rahmen werden die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme und eine mögliche Verteilung auf andere Kommunen (seit November 2015 möglich) geprüft. Innerhalb des KJND ist der „Fachdienst Flüchtlinge“ zuständig für die Erstaufnahme und alle jugendamtlichen Aufgaben.
Von der Erstaufnahme geht es dann in betreute Einrichtungen der Erstversorgung. Von hier aus müssen Kinder und Jugendlichen versuchen ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Sie müssen eine Schule besuchen, Deutsch lernen, einen Schulabschluss machen, einen Ausbildungsplatz finden. Sie müssen ihre Fluchterfahrungen und die Gründe, die sie zur Flucht geführt haben verarbeiten und neue Zukunftspläne entwickeln.
Altersfeststellung
Dafür werden Kinder und Jugendliche zuallererst in einem Aufnahmegespräch von Sozialpädagog_innen des KJNDs in Inaugenscheinnahme genommen. Die äußere Erscheinung und körperliche Entwicklung, insbesondere deutliche postpubertäre Körpermerkmale werden begutachtet. Es werden biographische Fakten abgefragt und Dokumente zum Identitätsnachweis geprüft. So soll eine Minderjährigkeit festgestellt werden. Bei Unsicherheit über das Alter können noch weitere Prüfverfahren zu Anwendung kommen. Dann wird eine ärztliche Untersuchung beim Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), am Institut für Rechtsmedizin, durchgeführt.
- Untersuchung und Anamnese im Hinblick auf allgemeine körperliche Reifezeichen sowie Hinweise auf mögliche Entwicklungsverzögerungen;
- zahnärztliche Untersuchung der Ober- und Unterkiefer sowie der angrenzenden Bereiche zur Feststellung der Weisheitszahnentwicklung;
- radiologische Untersuchung der Handknochen und ggf. auch des Schlüsselbeins, Brustbeingelenkes zur Feststellung des altersrelevanten Entwicklungszustandes.
Die Altersfeststellung ist umstritten. Nicht nur weil sie ein eindeutiges Misstrauen ausdrückt, sondern auch weil die Verfahren zur Feststellung erniedrigend auf die Betroffenen wirken können. Wünschenswert wäre statt der rein biologischen Altersbestimmung ein Verfahren zu einer ganzheitlichen Ermittlung des Jugendhilfebedarfs.
Hier finden Sie eine aktuelle Stellungnahme des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF), der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW). (13. Januar 2018)
Vormundschaft
Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete soll nach SGB XIII das Jugendamt unverzüglich einen Vormund beim Familiengericht bestellen. Solange vom Gericht kein Vormund bestellt ist, soll das Jugendamt diese Funktion im erforderlichen Umfang zum Wohle der Betroffenen ausüben.
Es wird zwischen Privat- und Amtsvormund unterschieden.
Im besten Fall kann ein Privatvormund gefunden werden, der/die aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen stammt. Der klare Vorteil liegt in der persönlichen Begleitung und Herstellung einer zwischenmenschlichen Beziehung. Weiter sollen Vormünder wesentliche Teile der Elterlichen Sorge übernehmen. Darunter fällt die rechtliche Vertretung, die Personen- und Vermögenssorge, die Sicherung und Schaffung von Bleiberechtsperspektiven, die Vertretung im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die Unterstützung bei Familienzusammenführung, die Gesundheitsfürsorge, die Sicherstellung von Schul- und Ausbildungszugang und Spracherwerb sowie die Beantragung erforderlicher Leistungen. Viele dieser Aufgaben werden auch von den Sozialarbeiter_innen der Unterkünfte begleitet und erledigt. Schulungen und Begleitung für Privatvormünder finden z.B. durch den Diakonieverein, den Kinderschutzbund oder bleibe e.V. statt.
Amtsvormünder überschreiten oft die gesetzlich vorgegebene Oberanzahl von 50 Mündeln und so wird klar, dass diese den Anforderungen nur schwer gerecht werden können und eine Beziehungsarbeit kaum möglich ist.
Asylverfahren
Ein Asylverfahren wird in Betracht gezogen wenn Menschen aufgrund von politischer Verfolgung (Artikel 16a Grundgesetz) nach Deutschland geflohen sind oder wenn ihr Leben oder ihre Freiheit im Herkunftsland aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung (Genfer Flüchtlingskonvention) bedroht war und ist. Weiter können schwerwiegende Gefahren für Leib oder Leben, wenn Folter oder Todesstrafe drohen oder eine erhebliche Gefahr durch einen internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikt besteht, ein subsidiärer Schutz bewirken.
Die Anhörung ist im Asylverfahren der wichtigste Termin und ausschlaggebend für die Gewährung eines möglichen Aufenthaltes und die einzige Möglichkeit eine persönliche Aussage zu seinem Begehren zu machen. Deswegen wird eine Vorbereitung darauf sehr empfohlen. Diese ist zeitintensiv und erfordert meist mehrere Gespräche.
Recht auf Bildung
Über 16-Jährige werden in der Regel in eine berufsbildende Schule eingeschult. Dort haben sie in sog. AvM-Dual-Klassen die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erwerben. Gleichzeitig soll durch Praktika während der Schulzeit der Übergang in eine Ausbildung vorbereitet werden.
Abschiebung
Beobachtungen zeigen, dass vermehrt auch unbegleitete Minderjährige in den Fokus der restriktiven „Abschiebungsmaschinerie“ geraten sind. All die Prozedere – auch das Drängen zu einer Erklärung der freiwilligen Rückkehr – scheinen von der geltende Rechtslage, der Rechtsprechung sowie insbesondere dem Vorrang des Kindeswohls entkoppelt zu sein und werden seitens der Ausländerbehörden nicht ausreichend beachtet. Hier finden Sie nicht nur weitere Informationen und Material rund um das Thema, sondern auch ein Musterschreiben, welches der Flüchtlingsrat Niedersachsen erstellt hat und von Jugendämtern und/oder Vormund*innen in Fällen (in denen Ausländerbehörden UMF mit einer Abschiebung drohen oder diese zur freiwilligen Ausreise unter Androhung der Abschiebung gedrängt werden) genutzt werden kann.
Ausblick/ Wünsche/Forderungen
Um die Integration von Menschen aus anderen Ländern und Kulturen zu ermöglichen muss von der aufnehmenden Gesellschaft, ein gewisses Maß an Sicherheit und Anerkennung ihnen gegenüber ausgestrahlt und gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass Menschen Wege und Möglichkeiten finden, sich individuell einzubringen, ein Teil des Gesamten zu werden.
Für eine gelingenden Integration ist eine sichere Lebenslage, vor allem für Kinder und Jugendliche, essentiell wichtig. Dazu gehören u.a. stabile soziale Kontakte und emotionale Bindungen. Familiennachzug und –zusammenführung müssen gewährleistet und
Familienangehörige bei der Organisation und Durchführung unterstützt werden. Zudem brauchen unbegleitete minderjährige Geflüchtete Unterkünfte in denen sie sich sicher fühlen und durch vertrauensvollen Menschen angemessen betreut werden. Ein Zugang zu psychologischer Behandlung und Traumatherapien, auch in der Muttersprache, könnten ihnen helfen ihre Erfahrungen mit professioneller Hilfe zu verarbeiten. Ein schneller Zugang zur Schule, Ausbildung und Studium würde jungen Menschen ermöglichen, gute Sprachkenntnisse, weiterführende Bildung, Schul-und Studienabschlüsse zu erwerben und neue Freunde zu finden. Kinder und Jugendliche erschließen dort auch ihr soziales Umfeld, agieren selbständig, haben am gesellschaftlichen Leben teil und finden ihre soziale Rolle darin, einen neuen Alltag für sich. Junge Menschen brauchen sichere Aufenthaltspapiere, ein Anrecht auf rechtliche Beratung und Vertretung im Asylverfahren und einen dauerhaften Schutz vor Abschiebungen. Die Auswirkungen der forcierten Abschiebepraxis wirken sich auf alle jungen Geflüchteten, unabhängig vom Herkunftsland aus. Je näher die formale Volljährigkeit rückt ohne, dass der Aufenthalt gesichert ist, desto mehr verschärft sich die Unsicherheit und Integrationsmaßnahmen und Anstrengungen werden zunichte gemacht.
Es geht uns alle an, wir alle tragen Verantwortung, wie alle sind aufgefordert unseren Beitrag zu leisten und uns einzubringen. Das kann durch Freundschaften, Patenschaften oder Privatvormundschaften geschehen, das kann das offene Ohr oder ein guter Rat sein, eine Projektwoche in der Schule oder Unterkunft, das kann politisches Engagement, gute Nachbar_innenschaft sein, das Schaffen von Freizeitangeboten, das kann ein Lächeln auf der Straße, der Blick auf Ungerechtigkeiten und verantwortungsvolles Handeln sein, das notwendige Vitamin B. oder der kleine Tipp sein.
Aktuelle Aufnahmeprogramme
Derzeit sind verschiedene Aufnahmeprogramme für verschiedene Gruppen von Geflüchteten in Griechenland nach Deutschland am Laufen.
Unbegleitete Minderjährige Schutzsuchende, die sich noch im offenen Asylverfahren befinden
(Erste Aufnahmen im März + 1. Programm nach Moria-Brand)
Bisher aufgenommen: 131, davon einige mit Angehörigen in DE
243 „kranke“ Kinder mit engen Familienangehörige, die sich noch im offenen Asylverfahren befinden
(im Rahmen des EU-Relocation-Programms vom März 2020)
Bisher aufgenommen: 180 „kranke“ Kinder + 597 Familienangehörige
554 Personen (=408 Familien) mit Schutzstatus in Griechenland
(2. Programm nach Moria-Brand, Anordnung vom 9.10)
Bisher aufgenommen: 101 Anerkannte
Bisher wurden insgesamt 1009 Menschen aufgenommen (Stand 22.10)
Nach aktuellen Informationen, sind/sollen alle zuvor auf den griechischen Inseln gewesen (sein) und wurden im Rahmen des Aufnahme-Verfahrens aufs Festland überstellt, idR von IOM untergebracht und im Anschluss nach Deutschland ausgeflogen. Auszugehen ist, dass alle oder zumindest ein Großteil derer, die für die Aufnahmeprogramme ausgewählt wurden nicht mehr auf den Inseln ist, sondern sich bereits in Athen/ Festland aufhält.
In der Presseerklärung des BMI heißt es, dass die ersten eingereisten Flüchtlinge mit Status „von den griechischen Inseln“ eingetroffen sind. In der Anordnung des BMI zur Aufnahme heißt es auf Seite 1 unter 1.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 1.553 Personen, denen vor dem 09. September 2020 durch die zuständigen griechischen Behörden internationaler Schutz zuerkannt wurde und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bereits vor dem vorgenannten Datum auf einer der griechischen In-seln Lesbos, Chios, Samos, Kos oder Leros hatten, eine Aufnahmezusage.
Mit den Kontingentlösungen geht die Problematik der Auswahl einher. Wer entscheidet denn, welches Kind „krank“ genug für die Aufnahme ist, welche Familie mit Status wird ausgewählt und wie wird das kommuniziert bzw. welche Erwartungen geweckt? Und dann bleibt natürlich die Absurdität, das weiterhin Abschiebungen im Rahmen von Dublin und eben von Anerkannten stattfinden (sollen).
Unendlich viele Möglichkeiten, suchen Sie sich eine aus!
Weiterführende Links:
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: http://www.b-umf.de/
Bleibe e.V. -begleiten, beraten, bleiben mit UMF-: http://www.bleibe-ev.de/
Weitere Informationen zum Thema Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge finden Sie unter Praktische Hilfen.
In dem rechtlichen Überblick des Bundesfachverbandes umF werden die aktuellen und relevanten Neuerungen sowie der Stand der Gesetzgebungsverfahren zusammengefasst. (Stand: 27.06.2017)
Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland flüchten, sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Das gilt umso mehr, wenn sie ohne Eltern oder Familie geflohen sind. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (kurz: UMF oder auch UMA) gelten besondere Regelungen, die der MEDIENDIENST hier zusammengestellt hat.
Am 25.02.2020 erschien ein Beitrag über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf Samos (GR) in der ARD-Sendung „Report Mainz“. In den rund 30 Minuten wird nicht nur Einblick in ihre situative Lebenswelt und den prekären Zuständen dort gegeben, sondern auch das gezielte Älter-machen der UMF durch die FRONTEX-Mitarbeiter*innen und den griechische Behörden thematisiert. Hier geht es zu dem Beitrag.
Beitrag vom 18.09.2020: Inobhutnahmezahlen 2019: Anteil von unbegleiteten Mädchen und unter 16-Jährigen gestiegen
Stand 03.12.2020: Zahlen des Bundesverwaltungsamtes zu umA in Deutschland und in HH aufbereitet vom ism, Mainz
Ein Themendossier des BUMF zum Verteilverfahren finden sie hier.
Das Themendossier wurde anlässlich der Evaluation zum Verteilverfahren unbegleiteter Minderjähriger durch das BMFSFJ durch den BumF erstellt (Stand Dezember 2020).
DeZIM_Projekt Report zum Thema „Subjektive Perspektiven und Lebenslagen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen in Deutschland“ (Stand August 2021)
In Reaktion auf eine gestiegene Anzahl an Einreisen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter
ist, mit dem Ziel die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen deutschlandweit
zu verbessern, am 1. November 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Im Gesetz wurde dessen Evaluation bis zum 31. Dezember 2020 geregelt. Die vorliegende
Studie wurde im Zusammenhang mit dieser Gesetzesevaluation durchgeführt.