Ukraine-Geflüchtete

18. Dezember 2024 – Bekanntgabe Amt für Migration

Der Schutzstatus nach § 24 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige sowie für Drittstaatsangehörige mit Flüchtlingsstatus oder unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine soll formlos um ein weiteres Jahr verlängert werden bis 4.3.2026.
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Der Schutzstatus aller anderen Drittstaatsangehörigen soll dagegen ebenso formlos mit dem 4.3.2025 auslaufen. Ein Antrag auf eine andere Aufenthaltserlaubnis oder auf Asyl muss bis einschließlich 4.3. gestellt werden.
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Wir empfehlen allen Betroffenen sich rechtlich beraten zu lassen. Hilfreiche Adressen finden Sie hier.

Eine Sammlung von Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie ebenfalls auf hamburg asyl unter https://hamburgasyl.de/praktische-hilfen/updates-ukraine/