BAMF lädt zum Gespräch: was tun?!

Das BAMF verschickt derzeit auch in Hamburg Einladungen zu einem „Gespräch“ an anerkannte Flüchtlinge, die im Zeitraum 2014-2016 ein „beschleunigtes Verfahren“ durchlaufen haben. Das heißt, dass sie keine mündliche Anhörung hatten, sondern nur schriftlich zu ihren Fluchtgründen befragt wurden.
In dem BAMF-Einladungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Gespräch freiwillig ist. Inhalte des Gesprächs sollen die „Herkunft“ der Person sowie die Gründe, die zu Ihrer Schutzbedürftigkeit geführt haben sein.

Es gibt keine Pflicht, an einem solchen Gespräch teilzunehmen. Das schreibt das BAMF bereits selbst.
Da die Zielsetzung der Gespräche nicht transparent ist und Gefahr besteht, dass ein solches (schlimmstenfalls unvorbereitetes) Gespräch den Betroffenen Nachteile einbringen könnte, können wir nicht dazu raten, an solchen Gesprächen teilzunehmen. Denn selbst wenn das BAMF in nächster Zeit Flüchtlingsanerkennungen überprüfen und widerrufen will: dann muss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben werden.  Diese schriftliche Stellungnahme ist besser kontrollierbar, als die Teilnahme an einem „freiwilligen Gespräch“.

Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, sich vor einem solchen Gespräch beim BAMF gut (asylrechtlich!) beraten zu lassen. Sollte der Gesprächstermin sehr kurzfristig sein, wird empfohlen, den Termin zunächst zu verschieben, um ausreichend Zeit zu haben, um sich auf den Termin mit Hilfe einer Beratungsstelle vorzubereiten. 

Das Infoportal fluechtlingshelfer.info hat weitere hilfreiche Informationen zu BAMF-Gesprächseinladungen für Flüchtlinge mit einer Anerkennung im schriftlichen Verfahren zusammengestellt: https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/ bamf-gespraechseinladung-fuer- im-schriftverfahren- anerkannte-was-tun/