Wehrdienst ein Fluchtgrund?

27. November 2020 – Ein wichtiges EuGH – Urteil für wehrpflichtige Syrer!

Der EuGH hat am 19.11.2020 entschieden, dass Syrern, die in ihrem Herkunftsland wehrpflichtig sind und nach Deutschland geflohen sind, die Flüchtlingsanerkennung zusteht und nicht, wie vom BAMF und deutschen Gerichten in den letzten Jahren entschieden, nur der subsidiäre Schutz. Das bedeutet als Konsequenz für alle syrischen Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die vor der Wehrpflicht geflohen sind, dass sie nun innerhalb von 3 Monaten einen Folgeantrag stellen können. 

Pro Asyl berichtet über den Erfolg des Europäischen Gerichtshofs

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