Diakonie mahnt zum Weltkindertag: Kinderrechte werden im Fluchtkontext gefährdet
Anlässlich des Weltkindertages (20. September) kritisiert die Diakonie Hamburg angesichts oft restriktiver Maßnahmen in der Migrationspolitik, teils mangelhafter Standards in der Unterbringung und Versorgungslücken in der Jugendhilfe die Gefährdung der Rechte von geflüchteten Minderjährigen – etwa auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete: Laut des „Lagebilds Flüchtlinge“ befinden sich derzeit 477 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Hamburg. Weitere 917 Personen sind erst kürzlich volljährig geworden. Sie werden häufig ohne die nötige Betreuung untergebracht, ihr Alter wird fehleingeschätzt, Vormundschaften fehlen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung wird massiv erschwert.
Abschiebungen: Abschiebungen von geflüchteten Familien aus Hamburg lassen sich mit dem Kindeswohlvorrang aus Artikel 3 der Kinderrechtskonvention oftmals nicht vereinbaren: Nächtliche Abholungen, Familientrennungen und das Miterleben von Gewalt im Abschiebungsprozess sind traumatisierende Erlebnisse für Kinder und Jugendliche. Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2025 1345 Kinder und Jugendliche abgeschoben (ca. jede 10. Person davon war minderjährig).
Unterbringung von Familien: Geflüchtete Minderjährige leben mit ihren Familien in Hamburg oft in Sammelunterkünften auf engstem Raum. Es fehlen Rückzugsmöglichkeiten, Räume zum Lernen und Spielen, zum Ruhen und Schlafen. Das sind emotionale Belastungen für junge Menschen, die ihre Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen. So entwickeln Kinder, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, vermehrt posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Angststörungen und Depressionen. Laut der Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Artikel 27), das Recht auf Gesundheit (24) und das Recht auf Bildung (28 & 29).
Annika Woydack, Landespastorin und Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hamburg: „Migrationspolitische Maßnahmen in Hamburg sollten mit einem zentralen Fokus auf die Einhaltung von Kinderrechten konsequent überprüft und verändert werden. Kinder haben spezielle Bedürfnisse, sind besonders vulnerabel und bedürfen daher eines außerordentlichen Schutzes.“
Haiko Hörnicke, Leiter des Arbeitsbereichs Migration und Internationales der Diakonie Hamburg: „Das Versorgungssystem von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Hamburg muss verbessert werden, geflüchtete Familien sollten nicht mehr verpflichtend in Sammelunterkünften leben müssen und auch im Abschiebungsvollzug sollte das Kindeswohl Vorrang haben.“
Hintergrund:
1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, seit 1992 ist sie in Deutschland verbindlich. Die Konvention ist auch in Hamburgs Verfassung verankert und gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren.