– Keine Kompromisse bei Menschenrechten!
– Gleiche Rechte für alle Schutzsuchenden!
– Kein weiterer Abbau von Flüchtlingsrechten in Europa!
Am 26.05.23 feierte Deutschland ein trauriges Jubiläum – 30 Jahre Asylrechtsverschärfung.
Auf Betreiben der CDU-FDP- Regierung schränkte der Bundestag 1993 das Asylrecht drastisch ein. Auch die meisten SPD-Abgeordneten wollten die Zahl Schutzsuchender einschränken und stimmten zu. 3 Tage später starben in Solingen bei einem rassistischen Brandanschlag fünf aus der Türkei stammende Frauen und Mädchen.
In diesen Tagen sind EU und deutsche Regierung dabei, dem deutschen und europäischen Asylsystem und den Rechten der mit Ziel Deutschland fliehenden Menschen den Todesstoß zu versetzen. Das werden wir nicht hinnehmen! Wir rufen daher anlässlich des World Refugee Day am 20. Juni zu Protesten auf!
Trotz einer Aufforderung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und mehr als 50 Organisationen an die
Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), wurde beim Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 mit Zustimmung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), diese gravierende Deformation des EU-Asylrechts beschlossen. Die Regierung hat damit ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen. Die erzielten „Kompromisse“ gehen auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!
Die Regelungen, auf die sich die EU-Innenminister*innen geeinigt haben, werden schwerwiegende Folgen haben: Unter anderem wurde beschlossen verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ zu verschärfen und das „Dublin-System“ zu modifizieren. Die EU- Minister machen damit das Asylrecht zum Ausnahmerecht, das nur noch ganz wenige in Anspruch nehmen können:
1. Massiv erschwerter Zugang zum EU-Asylsystem durch Sperrung der Fluchtwege
Die bisher schon unmenschliche Zurückweisung von flüchtenden Menschen an den EU-Grenzen unter Beteiligung der EU-Grenz“schutz“agentur FRONTEX wird besonders im Mittelmeer intensiviert. EU- Staaten legalisieren die gegen EU-Recht verstoßenden Pushbacks. Rettungsschiffe werden durch immer strengere Auflagen daran gehindert Leben zu retten. Es werden sogar die Verbrecher der „Libyschen Küstenwache“ bei der mörderischen Jagd auf Flüchtende unterstützt und finanziert.
2. Das Prinzip der „sicheren Drittstaaten“ und „sicheren Herkunftsländer“
Das Konzept der sogenannten „sicheren Drittstaaten“, also Rückschiebung in Staaten, die Flüchtende auf ihrer Flucht passiert haben und die als „sicher“ erklärt wurden, dient dazu, dass europäische Staaten die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen auslagern. So werden in Griechenland z.B. die Anträge von syrischen, afghanischen und weiteren Asylsuchenden als „unzulässig“ abgelehnt, weil die Türkei für sie sicher sei – obwohl diese massiv nach Afghanistan und auch nach Syrien abschiebt. Hunderte Schutz suchende Menschen vor der griechischen Küste ertrunken! Wir fordern: Dieses Konzept wurde schon vor 30 Jahren ins deutsche Asylrecht eingeführt und ergänzt durch das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“. Danach werden Asylanträge von Menschen aus Staaten, die von Deutschen Behörden als „sicher“ eingestuft wurden, von vornherein als unbegründet abgelehnt. Die Liste dieser Staaten soll nun noch ausgeweitet werden.
3. Internierungs-Lager in EU-Nachbarstaaten und Asylverfahren an den Außengrenzen
Geplant ist, Flüchtende in geschlossenen Lagern an der EU-Außengrenze oder in EU-Nachbarstaaten wie Tunesien zu internieren. Befinden sich die Lager auf EU-Territorium, wird so getan, als wenn sie nicht eingereist wären, ihr Asylantrag wird im Eilverfahren geprüft (wobei nicht der Fluchtgrund, sondern Herkunft und Fluchtweg geprüft werden). Bis zu 12 Wochen soll diese „Vorprüfung“ und Internierung dauern. Und die allermeisten werden dann abgeschoben. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen, sich rechtlich beraten zu lassen, sie werden von der Außenwelt abgeschirmt. Nicht einmal Familien mit Kindern werden von den verpflichtenden Grenzverfahren ausgenommen – selbst dem Überschreiten dieser roten Linie hat die Bundesregierung zugestimmt und damit vor den Forderungen der EU-Länder mit rechten Regierungen kapituliert.
4. Modifizierte Fortführung der „Dublin-Verordnung“
Die unfairen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung werden im Prinzip beibehalten. Das gilt insbesondere für das Ersteinreise-Kriterium, nach dem der EU-Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst europäischen Boden betreten hat, für sein Asylverfahren zuständig ist. Bisher konnten Menschen aus zentraleuropäischen Staaten wie der BRD innerhalb von 6 Monaten in den Ankunftsstaat zurückgeschoben werden. Das geht vor allem zu Lasten der Schutzsuchenden, die lange auf die Prüfung ihres Asylantrags in der EU warten müssen. Nun wurde beschlossen, dass die Schutzsuchenden (nach der bis zu 12-wöchigen „Vorprüfung“ an der Außengrenze) paritätisch auf die EU-Staaten verteilt werden sollen. Aber die unwilligen Mitgliedsstaaten müssen – trotz der viel beschworenen Solidarität – auch zukünftig keine Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen können sie Geld zahlen, mit dem Grenzsicherungsmaßnahmen finanziert werden: 22.000 € soll ein Mensch auf der Flucht wert sein, den sie nicht aufnehmen wollen! So bekommt der Ausverkauf der Menschenrechte eine buchstäbliche Bedeutung.
Diese Liste der Schäbigkeiten gegenüber Menschen, die sich auf der Flucht nach Europa befinden, wird der Öffentlichkeit auch noch als Lösung der Probleme der deutschen Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Personen verkauft! Dabei wird seit einem Jahr mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aufnahme der Kriegs- geflüchteten aus der Ukraine bewiesen, dass es auch anders, nämlich menschlicher geht. Doch statt diese EU-Richtlinie auf ALLE geflüchteten Menschen in der EU anzuwenden, werden Geflüchtete ohne ukrainischen Pass diskriminiert. Auch das werden wir niemals akzeptieren!
Noch sind die Beschlüsse nicht Gesetz: Das EU-Parlament muss ihnen noch zustimmen.
Wir appellieren an das EU-Parlament, seiner humanitären Verantwortung gerecht zu werden und
an die Bundesregierung, ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:
- Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
- Weg mit dem Drittstaats-Prinzip! Keine neuen „sicheren Drittstaaten“!
- Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
- Keine Behinderung der Seenotrettung!
- Sichere Fluchtwege nach Europa!
- Gleiche Rechte für ALLE Schutzsuchenden nach dem Vorbild der Behandlung Geflüchteter mit ukrainischem Pass!
Unterzeichnende Gruppen:
Amnesty International + Bergedorfer Bündnis gegen Rechts + Bunte Hände
+ DFG-VK LV Hbg. + Flüchtlingsrat Hbg. + Freie Deutsch-Syrische Gesellschaft
+ GEW LV Hbg. + hamburgasyl – AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit + Hamburger Hilfskonvois
+ Hamburger Bündnis gegen Rechts + NINA womeN IN Action + OMAS GEGEN RECHTS Hbg.
+ RESQSHIP + Sea-Watch + Solidarische Stadt Hbg.
+ Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine + VVN-BdA LV Hbg. + WillkommensKulturHaus Ottensen + Wir für Niendorf