Fortbildung „Grundlagen Asylrecht“

Das deutsche Asylrecht ist kompliziert. Oft geht es um kleine Details, die für die Betroffenen einen großen Unterschied ausmachen können. Für alle ehrenamtlichen Begleiter*innen von geflüchteten Menschen bietet das Diakonische Werk Hamburg eine Fortbildung zu Grundlagen im Asylrecht an.

Ziel ist es, dass Menschen, die eine Integrationspatenschaft übernommen haben, sicherer werden im Umgang mit den Herausforderungen des Asylrechts. In der Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Asyl sowie asylrechtlich relevante Begriffe vermittelt. Unter anderem geht es um: Ablauf des Asylverfahrens, Behördenzuständigkeit, Aufenthaltstitel, Dublin-Verfahren, Rechtsmittel, Neuregelungen in sog. AnkER-Zentren, Beratungsangebote in Hamburg u.v.m.

Die Fortbildung ist kostenlos, eine Anmeldung ist aber unbedingt erforderlich. Anmeldungen einfach per E-Mail, bis zum 22. August unter: integrationspaten@diakonie-hamburg.de

Fortbildung „Grundlagen Asylrecht“

Dienstag, den 27. August 2019, von 18 bis 21 Uhr,

im Diakonischen Werk Hamburg, Raum 8,

Königstraße 54, 22767 Hamburg

Familien gehören zusammen

Berlin, 31. Juli 2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch auf der Seite der Diakonie Deutschland unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Schicken wir ein Schiff

Der Deutsche Evangelische Kirchentag hat ein starkes Zeichen für eine humane Seenotrettung im Mittelmeer gesetzt. Gemeinsam ist eine Resolution verabschiedet worden, die die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) und ihre Landeskirchen auffordert, ein eigenes Rettungsschiff auszurüsten und zu entsenden.

Ein Schiff der Nächstenliebe

Bei der Verabschiedung der Resolution sagte Mattea Weihe von der Hilfsorganisation Sea-Watch: „Weil keine Rettungsschiffe durch die Gewässer fahren, die Rettungen durchführen, steigt die Todesrate weiter, wenn wir nicht jetzt handeln. Wir brauchen wieder Schiffe, die Sorge tragen können, dass der nächste Weltflüchtlingstag gebührend gefeiert werden kann. Wir als Sea-Watch wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, den Städten und Kommunen, der Kirche und euch allen ein Zeichen setzen und ein Schiff in das tödlichste Gewässer der Welt schicken. Ein Schiff der Gemeinschaft, der Solidarität und Nächstenliebe. Ein Schiff von uns, von euch, von allen.“

Im Mittelmeer Flagge zeigen

Initiator der Resolution ist der Grünen-Politiker Sven Giegold, der beim Kirchentag Teil des Präsidiums ist. „Die EKD und ihre Landeskirchen müssen selbst aktiv werden und im Mittelmeer Flagge zeigen“, so Giegold. Wann es konkrete Schritte gibt, um ein eigenes Rettungsschiff auszurüsten und welche Voraussetzungen die Kirche dafür schaffen müsste, steht derzeit noch nicht fest.

(Foto: www.sea-eye.org)

Sea-Eye Rettungsaktion. Auf völlig überfüllten Schlauchbooten wie diesem, versuchen viele Geflüchtete die Überfahrt nach Europa.

Tausende demonstrieren für Seenotrettung

Am Wochenende haben tausende Menschen in rund 100 deutschen Städten für die Rechte von Geflüchteten, die zivile Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, demonstriert.

„Man darf Menschen nicht wie Amazon-Retouren hin- und herschicken“, sagte die Flüchtlingspastorin der Nordkirche, Dietlind Jochims.

In Hamburg zählte die Polizei mehr als 3.500 Menschen. Sie demonstrierten für die Freigabe des Rettungsschiffs „Sea-Watch 3“ und eine ungehinderte Seenotrettung. Zu der Demonstration hatte das Bündnis „Seebrücke“ aufgerufen. Aktionen fanden in ganz Europa statt, der Schwerpunkt lag aber in Deutschland.

(Foto: www.sea-watch.org)

Offener Brief IMK

Die Flüchtlingsbeauftragten der 13 Kirchenkreise und die landeskirchliche Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche haben sich anlässlich der nächste Woche in Kiel stattfindenden Innenministerkonferenz in einem Offenen Brief an die Innenminister der Länder gewandt. Sie fordern darin eine deutliche Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik.

„Die aktuellen gesetzgeberischen Initiativen und politischen Signale in der Asyl- und Flüchtlingspolitik erfüllen uns insgesamt mit großer Sorge und wir sehen dringenden Bedarf, hier Weichenstellungen zu überdenken“, heißt es in dem Schreiben. Mit drei beispielhaften Forderungen wenden sie sich an die Politiker.

Den Brief finden Sie hier.

Offener Brief

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie PRO ASYL, Amnesty International und Save the Children, darunter auch der KOK e.V., haben sich in einem offenen Brief zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewandt und sie um Verweigerung ihrer Zustimmung zum Gesetz und zukünftigen ähnlichen Gesetzesvorhaben gebeten. Nach Ansicht der Organisationen grenzt das geplante Gesetz selbst Familien und unbegleitete minderjährige Geflüchtete von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aus und setzt sie unverhältnismäßigen Sanktionen aus. In dem Brief weisen die Organisationen auf vier besonders problematische Punkte des Gesetzentwurfs hin: der Ausschluss von Sozialleistungen, die Regelungen zu Abschiebungshaft, die vorgesehene Einführung eines neuen „Duldung-light“-Status für Personen, die ihrer „Passbeschaffungspflicht“ nicht nachkommen sowie die langen Vorduldungszeiten für Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.

Den offenen Breif finden Sie hier.

Erklärung von Palermo

Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedfort-Strohm, der höchste Kirchenvertreter der evangelischen Kirche, ist mit Unterstützung von Ansgar Gilster aus dem Kirchenamt Hannover nach Sizilien gereist, um gegen die Festsetzung der Seawatch 3 zu protestieren. Er hat gemeinsam mit dem Bürgermeister von Palermo Leolando Luca die EU-Staaten aufgefordert, für diesen Sommer eine „politische Notlösung“ für die Seenotrettung im Mittelmeer zu organisieren und die Kriminalisierung von Seenotrettung zu beenden. Das Mitte Mai in Italien beschlagnahmte zivile Rettungsschiff darf zwar wieder auslaufen. Doch Italien ermittelt weiter gegen den Kapitän der Seenotretter. Bei einem Besuch stärkte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm der Mannschaft den Rücken.

Her die gesamte Erklärung von Palermo: https://www.ekd.de/verteilmechanismus-fuer-bootsfluechtlinge-gefordert-46692.htm

Der Palermo-Appell des Ratsvorsitzenden und des Bürgermeisters von Palermo, hat parteiübergreifend Unterstützung gefunden:
Robert Habeck, Henriette Reker, Ruprecht Polenz und Gesine Schwan verstärkten zusammen mit Geistlichen aus Deutschland und Schweden die Notwendigkeit, endlich einen europaweiten Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge einzurichten, wie auch die Hilfsbereitschaft von Städten und Kommunen zu nutzen. Sie finden die Videobotschaft,

• bei Facebook: www.facebook.com/ekd.de/videos/382829839000146/
• bei Twitter: https://twitter.com/EKD/status/1135805870405758976
• bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?time_continue=8&v=wL38mHM7XJE

Kreuzweg

Am 19. April fand der Kreuzweg für die Rechte der Flüchtlinge zum 20. Mal in Hamburg statt: Dieses Mal unter dem Motto „Denn sie wissen nicht, was sie tun“.

Aus diesem Anlass wirkten der katholische Weibbischof Horst Eberlein und die Ev.-Lutherische Bischöfin Kirsten Fehrs mit. Wir danken für diese solidarische Präsenz!

Hier geben wir die Ansprache von Bischöfin Kirsten Fehrs wider.

Kritik an Seehofers Abschiebeplänen

EKD-Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm hat sich zu den Vorhaben des BMI, durch das geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Abschiebungen zu erleichtern und die Flüchtlingshilfe zu kriminalisieren, öffentlich geäußert. Er fordert einen Abschiebestopp für Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und reagiert insbesondere auf das Interview von BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer, in dem dieser sich für eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ausspricht:

„Die Menschen werden hier gebraucht. Es macht einfach keinen Sinn, sie jetzt abzuschieben und deswegen brauchen wir ein Moratorium, bis das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz nächstes Jahr hoffentlich in Kraft tritt. […] Wir brauchen ein Moratorium, weil sich die Fälle häufen, in denen Leute, die hier gebraucht werden, die Arbeitgeber haben und arbeiten wollen, auf Abschiebelisten gesetzt werden. Da spricht Humanität und Vernunft genau die gleiche Sprache.“

„Eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ist das letzte, was wir jetzt brauchen“, sagte der bayerische Landesbischof den Nürnberger Nachrichten. Bundesinnenminister Horst Seehofer plant, die gezielte Information von Asylbewerbern, denen die Abschiebung droht, über ihren Abschiebetermin strafbar zu machen. Flüchtlingshelfer, die solche Informationen weitergeben, um Abschiebungen zu verhindern, würden dann eine Straftat begehen. Das stößt auf breite Kritik, der sich Bedford-Strohm anschließt. Er sagte: „Ich habe ja viel zu tun mit Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Das sind nicht Menschen, die generell Abschiebungen verhindern. ´Nein: Sie kommen mit sehr konkreten menschlichen Schicksalen. Wir dürfen bei all den rechtlichen Prozessen auch nie den Menschen aus dem Blick verlieren. Daher bin ich sehr dankbar, dass ich Ansprechpartner auch aus der bayerischen Politik habe, die sehr genau hinhören und in je einzelnen Fällen helfen. Solche Fälle nochmal anzuschauen, das halte ich für eine Tugend. Das stärkt den Rechtsstaat. Daher ist es gut und richtig, dass die Menschen, die nah dran sind und die Einzelschicksale kennen, diese auch weitergeben und ungerechtfertigte Abschiebungen zu verhindern versuchen.“ (http://www.nordbayern.de/region/bedford-strohm-fluchtlingshilfe-soll-legal-bleiben-1.8743721)

Parteiübergreifende Kritik an Seehofers Abschiebeplänen: http://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/parteiuebergreifende-kritik-an-seehofers-asylplaenen,RMCMYVH?fbclid=IwAR2U6yk8PooMd5XX559mTT21UO5XQ5LkwsnQg08VVlPHtoOnIl1Gi4MCW3I

Die Landesflüchtlingsräte in Deutschland haben bereits mit einer ausführlichen Stellungnahme reagiert.

Gegen die geplante Kriminalisierung gibt es zudem inzwischen viele Gegenstimmen und Initiativen über Medienberichte, Übersicht: www.fluechtlingsrat-bayern.de/

Einordnender Kommentar: https://verfassungsblog.de/von-anti-abschiebe-industrie-zu-gesetzlicher-repression-fluechtlingsorganisationen-sollen-kriminalisiert-werden/

Heribert Prantl kritisiert – und erklärt, warum die Kriminalisierungsdebatte auch ein Ablenkungsmanöver sein könnte: www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-fluechtlinge-1.4383115

Kritik an verschärftem Abschiebungshaftvollzugsgesetz

Rendsburg/Kiel. 27. März 2019

Diakonie und Flüchtlingsrat in Schleswig-Holstein protestieren gegen den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zur geplanten Abschiebungshaft in Glücksstadt. Der Entwurf enthalte unangemessene Härten. Außerdem habe die Koalition keine der konstruktiven Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages im vergangenen Januar aufgenommen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das Gesetz soll heute in zweiter Lesung im Kieler Landtag beraten werden.

Bei der Anhörung Ende Januar hatten Landesbeauftragte, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Anwälte, Richter sowie Polizisten einhellig Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und grundlegende Veränderungen eingefordert. Bemängelt wurden unter anderem mögliche Inhaftierungen von Familien und Minderjährigen, unzureichende behördenunabhängige Angebote für eine Verfahrensberatung sowie zu restriktive Handy- und Internetregelungen. Stattdessen wurde auf die zwischen 2003 bis 2014 gesammelten Erfahrungen in der ehemaligen Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg verwiesen. Dort gab es eine unabhängige Verfahrungsberatung. Außerdem konnten Inhaftierte über eigene Mobiltelefone, Bargeld und Medikamente verfügen.

Diakonie-Vorstand und Landespastor Heiko Naß bedauert, dass die Landesregierung in der aktuellen Überarbeitung des Gesetzentwurfs die Kritik und Verbesserungsvorschläge nicht berücksichtigt hat. „Eher das Gegenteil ist eingetreten“, sagt Heiko Naß. „Der aktuelle Entwurf enthält zusätzliche Härten. Dazu gehören umfangreiche Regelungen zu einer möglichen Fixierung von psychisch auffälligen Inhaftierten. Das lehnen wir ab. Psychisch erkrankte Geflüchtete gehören nicht in eine Haftanstalt, sondern sollten in entsprechenden Kliniken behandelt werden.“

Abgesehen von den einzelnen Kritikpunkten lehnen Diakonie und Flüchtlingsrat die geplante Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt grundsätzlich ab. „Flucht ist kein Verbrechen!“, betont Martin Link vom Flüchtlingsrat. „Das neue Gesetz trägt dazu bei, die Integrität von Menschen zu beschädigen, die nichts verbrochen haben, als hierzulande vergeblich Schutz zu beantragen. Hinzu kommen die Erfahrungen mit der ehemaligen Abschiebehaftanstalt in Rendsburg. Sie haben gezeigt, dass Zwangsmaßnahmen wenig dazu beitragen, die Ausreisepflicht von Betroffenen durchzusetzen.“ Nach Angaben des damaligen Landesbeirates für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein wurden beispielsweise 2013 nur sieben Prozent der 254 in Rendsburg einsitzenden Menschen in ihr Herkunftsland zurückgeführt.

Für Rückfragen:
Friedrich Keller Pressesprecher, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Tel: 04331-593 197; Mobil: 0174-94 500 90
E-Mail: presse@diakonie-sh.de