In den letzten Julitagen kamen zehntausende Menschen von Marokko aus schwimmend oder über die Landgrenze in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Über 140 Menschen starben. Eine menschliche Tragödie. Doch für Trauer ist kaum Raum, stattdessen überbieten sich EU-Politiker*innen in ihrem Ruf nach noch mehr Abschottung. Weiterlesen..
ProAsyl berichtet ausführlich über die Situation in Ceuta und macht auf das aufmerksam, was in der öffentlichen Berichterstattung eine Randnotiz bleibt: das menschliche Leid vor Ort und die „Narrative, die immer wieder genutzt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren und das Asylrecht weiter auszuhöhlen“.
Die abschließende Bewertung von ProAsyl:
Auf die Hoffnung auf Zugang zu Europa, Arbeit und Sicherheit antwortet die Europäische Union wieder mit Härte und schafft damit brutales Leid. Das zentrale Problem geht sie dabei nicht an: Es fehlt an legalen Wegen für Flucht und Migration – und solange dies der Fall ist, werden immer wieder Menschen ihr Leben an Europas Grenzen verlieren und die EU und ihre Mitgliedstaaten sich von Drittländern abhängig machen, die wirksamen Grenzschutz garantieren sollen. Das mit GEAS für Krisensituationen in Aussicht gestellte solidarische Miteinander zerfiel schon in der ersten Herausforderung zum weiteren Schrei nach Abschottung. Besonders schockierend an der gegenwärtigen öffentlichen Debatte ist, dass die über 140 Todesopfer eine Randnotiz bleiben. Achselzuckend wird hingenommen, dass das EU-Grenzregime Menschenleben kostet. Im Mittelmeer, auf der Balkanroute, aber eben auch an den spanischen Exklaven kommen jedes Jahr Tausende ums Leben und Europa nimmt es hin.
Am 30. August 1983 starb in Berlin der 23-jährige politische Flüchtling Cemal Kemal Altun. Aus Angst vor der Abschiebung und vor drohender Folter in der damaligen Militärdiktatur in der Türkei stürzte er sich während seiner Verhandlung aus dem Fenster des Gerichtssaals.
Altuns Tod gab den Anstoß für die ersten Kirchenasyle: Kirchengemeinden wollten nicht mehr hinnehmen, dass Menschen dorthin abgeschoben werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht.
Seit 2019 begehen wir am 30. August den Tag des Kirchenasyls, um an die christliche Verpflichtung zu erinnern, genau hinzusehen und Menschenrechtsverletzungen etwas entgegenzusetzen.
Aus diesem Grund: Erinnern auch Sie am 30. August an das Leben von Cemal Kemal Altun und vieler anderer, aber auch an die Handlungsfähigkeit, die wir durch das Kirchenasyl besitzen!
Gott, wir bitten dich für die vielen Menschen auf der Flucht, in Schutzlosigkeit und Unsicherheit: Sieh ihre Sehnsucht, höre ihre Stimmen. Lass sie glauben und erfahren, dass sie Würde und Rechte haben. Lass die Verletzlichen Schutz finden – in Europa, in Deutschland, in unseren Kirchen.
Gott, wir bitten dich für die, die politische Verantwortung tragen: Lass Klugheit und Menschenfreundlichkeit ihre Entscheidungen leiten. Lass sie den Feinden der Menschlichkeit entschieden entgegentreten und die Schutzräume für Geflüchtete achten.
Gott, wir bitten dich für unsere Gesellschaft, für unser Zusammenleben: Stärke uns in unserem Einsatz für die Rechte und die Würde aller Menschen. Gib uns Mut und Hoffnung für ein gelingendes Zusammenleben. Mach unsere Kirchen zu Schutzräumen und Kraftorten und uns zu Zeug*innen deiner Botschaft von Gerechtigkeit. Amen.
Ende Juli traten die Gesetze „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen“ und „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ in Kraft (zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt).
Der Hessische Flüchtlingsrat schreibt dazu auf seiner Website: In beiden Gesetzen, die hauptsächlich etwas ganz anderes regeln, wurde jeweils nachträglich und mit geringer Vorlaufzeit die Thematik um die Rechtsfolgen der neuen EU-weiten „statischen“ Liste der „Sicheren Herkunftsländer“ aufgenommen. Abgelehnten Asylbewerber*innen aus diesen Ländern wird künftig, analog zu den bisherigen nationalen Regelungen, die Arbeitsaufnahme nicht gestattet. Dazu wurde der § 60a Abs. 6 AufenthG ergänzt, der bereits Arbeitsverbote für Geduldete und abgelehnte Asylbewerber:innen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern regelte. Diese wurden bis zur GEAS-Reform durch Bundesratsbeschluss gem. § 29a AsylG (sowie neuerdings durch Verordnung der Bundesregierung gem. § 29b AsylG) bestimmt. Die EU-Liste ergänzt nun quasi die nationalen Listen.
Zu den Betroffenen gehören Staatsangehörige von Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sowie der EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei. Die Ukraine ist EU-Beitrittskandidat, aber derzeit von der Liste ausgenommen. In Deutschland kommen auf nationaler Ebene noch Ghana und Senegal zur Liste der sicheren Herkunftsländer hinzu.
Betroffene unterliegen damit ab sofort einem generellen Arbeitsverbot. Damit entfallen auch die meisten Bleibeperspektiven.
Jedoch ist im Gesetzgebungsverfahren, wenn auch verspätet (daher im „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ hinterhergeschoben), noch eine Bestandsschutzregelung in § 104 Abs. 18 AufenthG eingeführt worden. Ausgenommen von dem Arbeitsverbot sind demnach Geduldete, die entweder schon am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland gelebt haben (Tag der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler) oder die am 11. Juni 2026 (Tag vor Inkrafttreten des neuen GEAS) schon eine Beschäftigungserlaubnis hatten.
Claudius Voigt (GGUA, Projekt Q) kommentiert das Gesetz wie folgt: „Diese missglückte Übergangsregelung bedeutet unter anderem folgendes: Menschen, die während des Asylverfahrens zum neuen Ausbildungsjahr im August eine Ausbildung aufnehmen, werden keine Ausbildungsduldung mehr erhalten können und dem Arbeitsverbot unterliegen – obwohl sie womöglich schon mehrere Jahre in Deutschland leben und obwohl der Ausbildungsvertrag schon lange unterschrieben ist. Denn sie waren weder am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland (sondern gestattet), noch hatten sie am 11. Juni 2026 schon eine konkrete Beschäftigungserlaubnis. Dies kann politisch nicht gewollt sein, die Ausbildungsbetriebe werden zurecht steil gehen. Hier muss durch Anwendungshinweise oder eine weitere Gesetzesänderung nachgebessert werden!„
Klar ist, dass das Gesetz viele Betroffene pauschal von bestehenden gesetzlichen Bleiberechten ausschließt. Auch wird strittig sein, wie die Übergangsregelung auszulegen ist.
Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern haben dazu eine klare Meinung und forderten in einer gemeinsamen Presseerklärung: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben. Arbeitsverbote sind das Ende der Integration!
Am 28. Juli vor 75 Jahre wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet, das bis heute wichtigste Dokument für den völkerrechtlichen Schutz von Menschen auf der Flucht.
Und dennoch steht Flüchtlingsschutz gerade auch in Europa unter Druck: Nach der jüngsten europäischen Asylreform, die vor allem den Zugang zum Europäischen Asylsystem einschränken will, werden Ideen laut, auch das materielle Flüchtlingsrecht anzugreifen. Ende Juni hat die stärkste Fraktion im EU-Parlament, die Europäische Volkspartei, eine Resolution verabschiedet, u.a. mit dem Wunsch nach Abschaffung des subsidiären Schutzes.
Die Genfer Konvention hat Lücken. So schützt sie z.B. nicht vor der Todesstrafe – die aber heute in allen EU-Staaten geächtet ist. Der europäische Gesetzgeber entschloss sich daher 2004, den GFK-Schutz unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) um den Schutz vor Folter, Todesstrafe und Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten zu ergänzen. Hierfür wurde der Begriff „subsidiärer Schutz“ gewählt. Vor allem syrische Menschen haben diesen Schutz erhalten.
Wir stehen für andere Werte: Flüchtlingsschutz, der auf Solidarität sowie gemeinsamen Grund- und Menschenrechten basiert, stärkt uns als Gesellschaft insgesamt. Mit dem Memorandum „Für einen starken Flüchtlingsschutz“, den auch hamburgasyl mit unterzeichnet hat, haben wir dazu ein großartiges Signal gesetzt: Mittlerweile haben sich 324 Organisationen zu einem starken Flüchtlingsschutz bekannt.
Konkret fordert das Memorandum unter anderem sichere Fluchtwege, faire und transparente Asylverfahren, soziale Rechte von Anfang an sowie echte Teilhabe- und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Damit wird deutlich: Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich – eine, die nicht auf Abschreckung, sondern auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt.
Es ist weiterhin möglich, zu unterzeichnen!
Aufhttps://fluechtlingsschutz.de/finden sich alle Informationen dazu, eine Lesefassung auch auf Englisch, Plakate und die Liste der Unterzeichnenden. Kostenlose Druckexemplare können bestellt werden.
Die Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge der Diakonie Hamburg wendet sich an Menschen mit Migrations- und Fluchtbiographie, die psychische Probleme haben bzw. traumatisiert sind. Sie bieten Psychologische Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie an. Ab dem ersten August heißen sie „Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete“.
Die Angebote sind kostenlos, vertraulich und können mehrsprachig erfolgen. Bei der Anmeldung können Sie angeben, welche Sprache benötigt wird.
Weitere Angebote:
Sozialberatung
Gruppenangebote
Psychiatrische Sprechstunde
Weitervermittlung
Sprechstunde & Anmeldung – telefonisch oder per Mail
Montags 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstags 10:00 – 12:00 Uhr Die Kollegin an der Anmeldung spricht Dari, Farsi, Englisch, Russisch und Deutsch. Viele weitere Sprachen kann das Team anbieten oder zieht Dolmetschende hinzu.
Pressemitteilung des Paritäschen Gesamtverbandes vom 15. Juli 2026
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine Geflüchtete geeinigt. Damit haben Betroffene eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit bis zum 4. März 2028. Allerdings sind Einschränkungen für neu einreisende ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter beschlossen worden.
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 26.06.2026 die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von aus der Ukraine Geflüchteten um ein weiteres Jahr bis zum 04. März 2028 vorgeschlagen. Sie begründet die Verlängerung damit, dass die Sicherheits- und Versorgungslage in der Ukraine weiterhin keine sichere und dauerhafte Rückkehr der meisten Vertriebenen zulässt.
Am 15.07.2026 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine entsprechende Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2028 verständigt. Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Rat der Europäischen Union den Durchführungsbeschluss in den kommenden Wochen förmlich annehmen wird. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt der Beschluss am darauffolgenden Tag in Kraft.
Die geplante Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2028 ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie den betroffenen Menschen dringend benötigte aufenthaltsrechtliche Sicherheit und Planbarkeit für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr verschafft.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die nationale Umsetzung, wie bei den vorangegangenen Verlängerungen, eine entsprechende automatische Verlängerung der Aufenthaltstitel vorsehen wird. Eine verbindliche Bestätigung der konkreten nationalen Umsetzung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
Neue Einschränkungen beim Zugang zum vorübergehenden Schutz
Jedoch wird der Zugang zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die die Ukraine ab Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, nach Art. 2 des Beschlussentwurfs materiell eingeschränkt:
Personen, die nach dem Inkrafttreten des Beschlusses aus der Ukraine ausreisen, erhalten vorübergehenden Schutz grundsätzlich nur dann, wenn sie den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats nachweisen können, dass sie von den ukrainischen Behörden zur Ausreise unter Einhaltung ihrer wehrrechtlichen Verpflichtungen autorisiert wurden.
Als Nachweis kommt insbesondere die von der Ukraine über die App „Reserv+“ bereitgestellte Dokumentation der Ausreisegenehmigung in Betracht (Erwägungsgrund 16); ein bestimmtes Nachweismittel wird jedoch nicht abschließend vorgeschrieben.
Die Verifizierungspflicht knüpft ausschließlich an den Ausreisezeitpunkt an, nicht an Staatsangehörigkeit, Alter oder Geschlecht als solche – faktisch betrifft sie aber vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter, da diese nach ukrainischem Wehrrecht grundsätzlich einem Ausreiseverbot unterliegen (vgl. Fn. 16 der Begründung: Männer 25-60 Jahre sowie Reservisten 23-25 Jahre grundsätzlich ausreisebeschränkt; Männer 18-22 Jahre seit der Lockerung des ukrainischen Wehrrechts von August 2025 ausreiseberechtigt, außer bei freiwilliger Meldung zum Militärdienst).
Bestandsschutz für bereits Schutzberechtigte
Nach Art. 2 Abs. 2 des Beschlusses sind Personen, die bereits am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses vorübergehenden Schutz genießen, ausdrücklich von dieser Neuregelung ausgenommen. Für diesen Personenkreis bleibt der bestehende Schutzstatus einschließlich der damit verbundenen Rechte unberührt; eine rückwirkende Anwendung der Verifizierungspflicht auf diesen Personenkreis ist nicht vorgesehen. Die Neuregelung wirkt damit ausschließlich für Ausreisen ab dem Stichtag.
Kein Ausschluss sonstiger Aufenthaltstitel
Generell gilt es zu beachten, dass der Ausschluss vom vorübergehenden Schutz nicht bedeutet, dass jede Form eines Aufenthaltsrechts ausgeschlossen ist. Je nach Einzelfall können insbesondere Ansprüche auf Familienzusammenführung, nationale Aufenthaltstitel oder ein Antrag auf internationalen Schutz in Betracht kommen. Der Beschluss stellt ausdrücklich klar, dass das Recht, internationalen Schutz (Asyl) zu beantragen, unberührt bleibt.
Inkrafttreten
Ob der Rat der Europäischen Union die vorgeschlagenen Regelungen in dieser Form annimmt, bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere für den zeitlichen Geltungsbereich. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollte der Beschluss grundsätzlich erst im März 2028 in Kraft treten. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Regelung zum Ausschluss von Personen mit Wehrpflichten, die bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten soll.
Sollte diese Ausnahme in den endgültigen Beschluss übernommen werden, könnte sie bereits in den kommenden Wochen wirksam werden. Es empfiehlt sich daher, sich vorsorglich auf ein kurzfristiges Inkrafttreten einzustellen.
Mit der neuen Einschränkung wird das Ziel des vorübergehenden Schutzes, eine schnelle, unbürokratische und humanitäre Aufnahme von Vertriebenen, mit Erwägungen der ukrainischen Wehrpflicht verknüpft. Zudem besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung innerhalb derselben Gruppe von Vertriebenen: Während bereits in der EU aufhältige Schutzberechtigte ihren Status behalten, könnten neu ankommende Männer allein aufgrund ihres wehrpflichtigen Alters vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen werden.
Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 22. Juli 2026
Der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verabredete und jetzt veröffentlichte Evaluationsbericht der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zeigt aus Sicht der Diakonie Deutschland deutlich: Unabhängige Beratung wirkt. Sie hilft, Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen, stärkt die Rechtssicherheit von Asylentscheidungen und entlastet damit Behörden und Gerichte.
Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 massiv zu kürzen Die Diakonie spricht sich dagegen auf Grundlage der Evaluation dafür aus, das Programm fortzuführen, weiterzuentwickeln und besser in behördliche Verfahren einzubinden.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärt: „Die Evaluation bestätigt, was wir aus der Praxis seit Langem wissen: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt. Sie macht Verfahren fairer, verständlicher und rechtssicherer. Sie hilft den Menschen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und im Verfahren besser mitzuwirken. Sie unterstützt zugleich die Behörden dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen.“
Aus Sicht der Diakonie sollte die Beratung künftig früher im Verfahren ansetzen und enger mit den Angeboten des Bundesamtes abgestimmt werden. So könne schneller geklärt werden, ob Menschen eine Bleibeperspektive haben oder ob andere Schritte notwendig sind.
Schuch betont: „Gute Beratung schafft Orientierung – für Schutzsuchende ebenso wie für den Staat. Wenn Schutzbedarfe früh erkannt und Verfahren rechtssicher geführt werden, profitieren am Ende alle: die Betroffenen, das Bundesamt und die Gerichte. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt Polarisierung entgegen.“
Die Evaluation liefere gute Gründe, die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) dauerhaft zu sichern. Damit leiste sie auch einen Beitrag zu einer geordneteren Steuerung der Migration, wie sie die Bundesregierung anstrebe. Das Bundesinnenministerium hatte den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Anfang des Jahres mitgeteilt, die AVB abschaffen zu wollen. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 wurde der Ansatz im Kapitel 0603, Titel 68462 um 80 Prozent von 25 Millionen Euro auf fünf Millionen. Euro gekürzt. Die Evaluation wurde von der Forschungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde, erstellt.
Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.000 Menschen beraten werden.
Zwischenbilanz zu ausgesetztem Familiennachzug: Kein ausreichender Schutz für Härtefälle
Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führt nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Project (IRAP) zu erheblichem Leid bei Eltern und Kindern der betroffenen Familien. Zugleich erweist sich die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung in der Praxis als nicht wirksam.
Oliver Müller, Caritas-Vorstand für Internationales, Migration und Katastrophenhilfe, bewertet in einer Pressemeldung: „Das Verfahren zur Prüfung von Härtefällen ist intransparent, langwierig und mit extrem hohen Hürden verbunden.“
Der Deutsche Caritasverband fordert, die Aussetzung des Familiennachzugs wie gesetzlich vorgesehen, zum 23. Juli 2027 auslaufen zu lassen. Bis dahin muss die Härtefallregelung so ausgestaltet werden, dass besonders schutzbedürftige Familien tatsächlich eine realistische Chance auf Zusammenführung erhalten.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Schnellverfahren bedeuten einen geringeren Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens.
In einer Pressemitteilung vom Paritätischen Gesamtverbandheißt es: Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam.Kurzfristig wurden noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung.
Entsetzen um plötzlichen Versorgungsabbruch:Medinetz kritisiert Finanzierungsstopp der Clearingstelle
Menschen ohne Krankenversicherung erhalten seit Mitte Mai auch in akuten medizinischen Notlagen nicht mehr die benötigten medizinischen Behandlungen. Der städtisch geförderten Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern wurden die Mittel nicht bewilligt, um die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen zu übernehmen. Das bedeutet, dass es für Menschen ohne Krankenversicherung für das gesamte restliche Jahr zum aktuellen Stand keine Kostenübernahme gibt.
„Wir sind fassungslos, dass der Senat seinen Sparkurs auf Kosten der Kranken und Armen durchzieht. Und ärgern uns, dass dabei mal wieder nicht die Folgekosten bedacht werden – besonders für die Betroffenen, aber auch für Krankenhäuser, die dadurch vermeidbare medizinische Notfälle auffangen müssen.“ so Marian Laue, stellvertretende Koordination Medinetz
Ohne Finanzierung durch die Hansestadt Hamburg kann die Clearingstelle ab sofort ihren Verpflichtungen, die im Koalitionsvertrag erneut bekräftigt wurden, nicht mehr nachkommen. Ihre Aufgabe ist es, über den von der Stadt zur Verfügung gestellten Notfallfonds nach vorgegebenen Kriterien und ausgiebiger Prüfung medizinisch notwendige Behandlungen für Menschen ohne Krankenversicherung zu finanzieren. Dabei geht es um dringliche Fälle bei akuten Erkrankungen zur Sicherung der Gesundheit. Das sind oft drängende Maßnahmen, die keinen Aufschub erlauben!
„Ohne diese wichtige Anlaufstelle werden viele Menschen nicht mehr behandelt. Wir befürchten, dass Krankheiten sich dann verschlimmern und Betroffene schwerstkrank die Notaufnahmen von Krankenhäusern aufsuchen. Das wird dann oft zu spät sein, und in vielen Fällen, z.B. bei unbehandelten Infektionen, potenziell tödliche Folgen haben“, so Internist Matthias Plieninger.
Seit Jahren kritisiert das Medinetz ebenso wie der Beirat der Clearingstelle, dass das Budget für medizinische Behandlungen nicht entsprechend der steigenden Fallzahlen angepasst wurde. Seit Einrichtung der Clearingstelle haben sich die Zahlen der Hilfesuchenden verdreifacht – von 804 Beratungen 2012 zu 2.334 bei der letzten Auswertung 2024. Dennoch wurde der Notfallfonds der Clearingstelle nicht bedarfsgerecht dauerhaft pro Jahr angepasst, sondern in den laufenden Haushaltsjahren erst dann angepasst, wenn das Budget ausgeschöpft war.
Beim diesjährigen Antrag auf Aufstockung wurden die benötigten 500.000 Euro unerwartet nicht bewilligt. Stattdessen wurde nur eine geringe Teilsumme bereitgestellt, die gerade ausreicht, um ausstehende Rechnungen zu begleichen. Daher fordert das Medinetz die Stadt auf, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten. Es müssen jetzt kurzfristig die benötigten Mittel bereitgestellt und langfristig eine bedarfsgerechte Finanzierung gesichert werden.
Im Medinetz sind verschiedene medizinische Einrichtungen und Beratungsstellen in Hamburg zusammengeschlossen, die Menschen ohne Krankenversicherung sowohl medizinisch versorgen als auch sozial begleiten. Das Medinetz steht entschieden gegen den plötzlichen Versorgungsabbruch und fordert eine umgehende Aufstockung des Notfallfonds der Clearingstelle.
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