Unser Blog – Rumänien

Wie sieht die Situation in Rumänien nach dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine aus?

Sangeeta Fager, Fachreferentin für die transnationale Vernetzung der Diakonie Hamburg arbeitet seit vielen Jahren mit sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen aus Rumänien zum Thema Migration – freiwillige Migration im Zusammenhang mit der Suche nach Arbeit und neuen Perspektiven oder unfreiwillige Migration aufgrund von Flucht und Vertreibung. Es ging und geht immer darum, wie Migration sicher gemacht werden kann – denn egal ob freiwillig oder unfreiwillig: Migration macht verletzlich.

Einen Bericht über die Situation in Rumänien und die Arbeit der NGO’s vor Ort finden Sie auf unserem Blog, wo wir als hamburgasyl Beiträge zu aktuellen Themen verfassen.

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm wird zur Alibi-Veranstaltung

Auf die Ende April bekanntgemachten Pläne des Bundesinnenministeriums für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan reagiert PRO ASYL empört. 

„Ein Bundesaufnahmeprogramm für 5.000 Menschen aus Afghanistan ist lächerlich“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. „So wird ein Bundesaufnahmeprogramm zur Alibiveranstaltung. Das sind gerade einmal rund 1.000 Fälle, mit Familienangehörigen 5.000 Personen.“

Die Ministerialbürokratie des BMI  unterläuft mit ihren Finanzplanungen den Koalitionsvertrag.  Ministerin Faeser und  Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Bei einem Gespräch mit der Zivilgesellschaft am 9. März wurden von beiden Ministerinnen klare politische Willensbekundungen abgegeben, in Afghanistan Bedrohte zu schützen. Diese werden nun nicht eingelöst. Der Finanzrahmen ist so eng gestrickt, dass die Ziele des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“

Es ist skandalös, dass nun das Bundesinnenministeriums dem Deutschen Bundestag mitteilt, dass aufgrund der noch fehlenden politischen Einigung auf eine Größenordnung für 2022 und die Folgejahre eine Planung bei einer Kostenkalkulation von 5.000 Personen ansetzt und nur hierfür die finanziellen Mittel fordert.

„Deutschland  zeigt großartige Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. Aber die Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden nun  von Deutschland im Stich gelassen, sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen“, warnt Burkhardt. Burkhardt  appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, „diese Pläne ihres Hauses einzukassieren“.

Dem Auswärtigen Amt wurden im vergangenen Sommer viele tausend gefährdete Personen gemeldet. Bei Nichtregierungsorganisationen liegen zehntausende von Emails vor, die Anträge der Betroffene auf Schutz wurden vielfach ministeriell nicht bearbeitet. Nur ein Bruchteil wurde für die sogenannte Menschenrechtsliste berücksichtigt.  Was zu tun ist, wurde im  Zehn-Punkte-Plan von PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und dem Patenschaftsnetzwerk Afghanistan  zur Aufnahme und Evakuierung Verfolgter Mitte Februar formuliert.

Quelle ProAsyl

Ratsbeschluss Schutzsuchende aus der Ukraine

Der Europäische Rat hat am 3. März einstimmig beschlossen, die Massenzustromsrichtlinie zu aktivieren, um Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Wichtig: Die Richtlinie muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewandt werden kann, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Die deutsche Pressemitteilung des Rates ist hier zu finden.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußerte sich dazu: „Die Antwort der EU auf die Ukraine zur Frage der Flüchtlingsaufnahme ist eindrucksvoll. Die Konflikte in Bezug auf Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Umgang mit Geflüchteten und Zivilgesellschaft unter den Mitgliedsstaaten scheinen nun der Vergangenheit anzugehören. Heute wurde ein gemeinsamer humanitärer Schutzstatus für alle Menschen beschlossen, die aus der Ukraine fliehen müssen.

Sehr zu begrüßen ist der pragmatische Umgang mit der Verteilung innerhalb der EU. Die Geflüchteten können ihr Zufluchtsland selbst auswählen, ein absolutes Novum. Sie können sich dahin begeben, wohin sie familiäre oder sonstige Verbindungen haben. Für Innenministerin Faeser ist der Verteilungsschlüssel in der EU zu Recht entbehrlich. Auch die Interessen der Geflüchteten zu berücksichtigen, ist eine langjährige Forderung der Diakonie und vieler anderer. Die Erfahrungen, die wir nun machen, sollte die EU in das Asylsystem übernehmen.“